Erschließungskosten

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

wir haben einen Erschließungskostenbeitrag unserer Stadt in Höhe von 75.000,00 €
erhalten.
Grundlage ist ein Neugebiet, das hinter unserm Haus neu erstellt wurde.
Die dahinführende Straße führt an unseren Garagen und unserm Garten vorbei.
Bei einer damaligen Vorbesprechung wurde uns gesagt, dass unser Garten der sehr groß ist Bauland wird.
Nach dem ersten Schock haben wir einen Einspruch dagegen erhoben und prompt wurde der Erschließungskostenbeitrag wegen unbilliger Härte auf 35.000,00 € gesenkt.
Da wir aber auch dieses Geld nicht haben und beide 70 Jahre sind, haben wir die Stadt
unsere Gartenland als Bauland angeboten um unsere Schulden zu begleichen.
Nun kam das Schreiben der Stadt, dass kein Interesse an dem Grundstück besteht und aus dem Garten land kein Bauland wird.
Leider haben wir die Frist zur Klage gegen diesen Bescheid versäumt, weil wir all unsere Hoffnung auf das Einlenken der Stadt gesetzt haben.
Nun unsere Fragen:

Kann die frist wieder eingesetzt werden?
Wir haben uns in unserer Anfrage die Klage vorbehalten.

Können wir die Erschließungskosten in kleinen Raten bezahlen?

Was würde gegebenenfalls eine Klage kosten?

Danke im Voraus

Anton

Hallo Anton,

bevor ich eure Fragen beantworten kann, benötige ich noch einige Informationen:
In welchem Bundesland befindet sich das Grundstück?
Um welche Art von Erschließungskosten handelt es sich - Straßenbaubeiträge oder Abwasserbeiträge o.ä.?
Welches Datum hat der Bescheid über die 35.000 €? Wie ist dieser Bescheid bezeichnet, als Abhilfebescheid oder Änderungsbescheid o.ä.? Wird in der Rechtsbehelfsbelehrung auf die Möglichkeit der Klage oder des Widerspruches verwiesen?

Habe ich das richtig verstanden, dass die Stadt Ihr Grundstück aufgrund seiner Baulandqualität zunächst zum Beitrag veranlagt hat - nun jedoch festgestellt hat,dass es sich um Gartenland handelt? Oder meinte die Stadt mit „Gartenland“ nur die momentane Nutzung - grundlegend wäre es aber Bauland?

Hallo Anton,

wenn Deine Auskunft richtig ist und die Widerspruchs- bzw. Klagefrist verstrichen ist (ein Monat nach Bescheidzustellung) hast Du keine Chancen mehr, rechtlich gegen den Bescheid vorzugehen; da hilft auch ein „Klagevorbehalt“ nichts.
Eine Wiedereinsetzung kann hier nicht klappen, da die erforderlichen Voraussetzungen (u.a. unverschuldet gehindert) nicht vorliegen.
Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich, da hilft ein Besuch bei der Stadt; am besten nimmst Du direkt Unterlagen zu Deiner Einkommenssituation mit.

Ich kann allerdings nicht einschätzen, ob der Bescheid rechtmäßig ist. Da hilft nur ein entsprechender Fachanwalt. Sollte der Bescheid rechtswidrig sein, gibt es vielleicht die Möglichkeit, nicht über den Rehctsweg, sondern den politischen Weg sein Recht zu bekommen. Dann könnte man mit dem Bürgermeister sprechen ggf, auch die Presse einschalten. Das würde ich aber erst machen, wenn Du geklärt hast, ob der Bescheid rechtmäßig ist.

Gruß

Michael

Hallo Anton,

es tut mir leid aber zur Zeit bearbeite ich bereits 3 Fälle und kann dir deswegen nicht helfen. Ich möchte dich aber nicht ganz im Regen stehenlassen und deshalb folgendes:

  • Prüfe unbedingt die Rechtsbehelfsbelehrung (für gewöhnlich am Ende des Briefes zu finden) des Schreibens mit der Korrektur auf 35.000 €! Bei einer falschen Rechtsbehelfsbelehrung hast du dann 1 Jahr Widerspruchsfrist!!! --> hier ein sehr hilfreicher Link
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbehelfsbelehrung

  • Eine Ratenzahlung liegt im Rahmen des Ermessenspielraums der Behörde, also scheue dich nicht in einem persönlichen Gespräch deine finanzielle Lage zu erklären. I. d. R. kommt dir die Behörde sehr entgegen!

  • Erschließungsbeiträge werden auf Grund einer Satzung erhoben. Lass Sie dir mal geben und prüfe, ob da nicht en Schlupfloch für dich dabei ist :wink:

  • Verfahrenskosten kann man nur schwer abschätzen da sie von Anwalt und Dauer stark variieren. Trotzdem lohnt sich ein Anwalt, da die Kosten bei Prozessgewinn i. d. R. die Gegner tragen müssen! Also nicht davor abschrecken vom Anwalt eine erste Meinung einzuholen (kostet zwar etwas ist aber billiger als ein hoffnungsloses Verfahren).

Mit besten Wünschen für die Zukunft

Steve

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

wir haben einen Erschließungskostenbeitrag unserer Stadt in
Höhe von 75.000,00 €
erhalten.

Hi,

sorry für die späte Antwort, aber Beitragsrecht ist selbst für Beitragsanwälte ein Graus.

Hier bin ich leider überfragt.

trotzdem viel Glück
Niclas