Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
wir haben einen Erschließungskostenbeitrag unserer Stadt in Höhe von 75.000,00 €
erhalten.
Grundlage ist ein Neugebiet, das hinter unserm Haus neu erstellt wurde.
Die dahinführende Straße führt an unseren Garagen und unserm Garten vorbei.
Bei einer damaligen Vorbesprechung wurde uns gesagt, dass unser Garten der sehr groß ist Bauland wird.
Nach dem ersten Schock haben wir einen Einspruch dagegen erhoben und prompt wurde der Erschließungskostenbeitrag wegen unbilliger Härte auf 35.000,00 € gesenkt.
Da wir aber auch dieses Geld nicht haben und beide 70 Jahre sind, haben wir die Stadt
unsere Gartenland als Bauland angeboten um unsere Schulden zu begleichen.
Nun kam das Schreiben der Stadt, dass kein Interesse an dem Grundstück besteht und aus dem Garten land kein Bauland wird.
Leider haben wir die Frist zur Klage gegen diesen Bescheid versäumt, weil wir all unsere Hoffnung auf das Einlenken der Stadt gesetzt haben.
Nun unsere Fragen:
Kann die frist wieder eingesetzt werden?
Wir haben uns in unserer Anfrage die Klage vorbehalten.
Können wir die Erschließungskosten in kleinen Raten bezahlen?
Was würde gegebenenfalls eine Klage kosten?
Danke im Voraus
Anton