PKW Abmeldung ohne Fahrzeugbrief und Kaufvertrag

Hallo,
habe ein riesen Problem!
Ich hatte ein Auto, einen Polo, da der aber so schrottig war, habe ich den für noch 100€ weiter verkauft, habe dabei aber völlig außer Acht gelassen, dass ich den Fahrzeugbrief ja noch für die Abmeldung brauche. Als ich bei der Zulassungsstelle war um ihn abzumelden forderte sie den Fahrzeugbrief ein, den ich beim Verkauf gleich mitgegeben hatte. Sie gab mir die Auskunft, dass man Autos nur mit Fahrzeugbrief oder Kaufvertrag abmelden kann.
Selbst einen Kaufvertrag habe ich dummerweise nicht abgeschlossen, da ich das bei einem so geringen Preis nicht für nötig hielt und mit solchen Konsequenzen nie gerechnet hätte. Das junge Paar sicherte mir zu, es am folgenden Tag umzumelden, was es aber laut Zulassungsstelle bis dato nicht getan hat. Ich rief also bei der hinterlegten Telefonnummer von den beiden an, wo aber jemand ganz anders dran ging, der damit gar nichts am Hut hatte und auch unter dem angegeben Namen konnte ich keine Informationen herausbekommen. Selbst die Polizei bei der ich ebenfalls bereits angerufen habe, konnte mir da nicht weiterhelfen und verwies mich an die Zulassungsstelle.
Ich habe jetzt überlegt, welche Möglichkeiten mir offen stehen.

  1. Habe ich ein Schreiben aufgesetzt an die Zulassungsstelle mit meinem PKW und dem Kennzeichen und einer eidesstaatlichen Erklärung dass ich das Auto unter Zeugen verkauft habe und die Zeugen in diesem Schreiben auch benannt.
  2. Habe ich überlegt ob ich im Nachhinein noch einen Kaufvertrag aufsetzen könnte, dieser würde aber keine Gültigkeit haben ohne die dazugehörige Unterschrift des Käufers, oder?
  3. Habe ich überlegt, ob ich das Auto einfach als gestohlen melde bei der Polizei, da es ja noch auf mich angemeldet und zugelassen ist. Eigentlich möchte ich nicht gleich so weit gehen aber die neuen Besitzer fahren damit jetzt, verbotenerweise, auf mich angemeldet herum und ich habe bereits 2 Strafzettel erhalten. Ich weiss aber nicht wie weit ich damit kommen würde und ob es schlau wäre bzw. die Konsequenzen nicht zu gross wären?!
    Es könnte ja eigentlich immer mal passieren, dass ein Auto mit Fahrzeugpapieren gestohlen wird. So bestünde immerhin die Möglichkeit das Auto aus dem Verkehr zu ziehen. Keine Ahnung, habe mich bereits mehrere Stunden im Internet belesen aber bin leider immer noch nicht schlauer.
    Ich hoffe es kann mir jemand helfen und bitte darum keine doofen Kommentare abzugeben, ich weiss dass die Aktion etwas naiv war, habe bereits daraus gelernt :smile:

Hallo,
habe ein riesen Problem!
Ich hatte ein Auto, einen Polo, da der aber so schrottig war,
habe ich den für noch 100€ weiter verkauft, habe dabei aber
völlig außer Acht gelassen, dass ich den Fahrzeugbrief ja noch
für die Abmeldung brauche. Als ich bei der Zulassungsstelle
war um ihn abzumelden forderte sie den Fahrzeugbrief ein, den
ich beim Verkauf gleich mitgegeben hatte. Sie gab mir die
Auskunft, dass man Autos nur mit Fahrzeugbrief oder
Kaufvertrag abmelden kann.
Selbst einen Kaufvertrag habe ich dummerweise nicht
abgeschlossen, da ich das bei einem so geringen Preis nicht
für nötig hielt und mit solchen Konsequenzen nie gerechnet
hätte. Das junge Paar sicherte mir zu, es am folgenden Tag
umzumelden, was es aber laut Zulassungsstelle bis dato nicht
getan hat. Ich rief also bei der hinterlegten Telefonnummer
von den beiden an, wo aber jemand ganz anders dran ging, der
damit gar nichts am Hut hatte und auch unter dem angegeben
Namen konnte ich keine Informationen herausbekommen. Selbst
die Polizei bei der ich ebenfalls bereits angerufen habe,
konnte mir da nicht weiterhelfen und verwies mich an die
Zulassungsstelle.
Ich habe jetzt überlegt, welche Möglichkeiten mir offen
stehen.

  1. Habe ich ein Schreiben aufgesetzt an die Zulassungsstelle
    mit meinem PKW und dem Kennzeichen und einer eidesstaatlichen
    Erklärung dass ich das Auto unter Zeugen verkauft habe und die
    Zeugen in diesem Schreiben auch benannt.
  2. Habe ich überlegt ob ich im Nachhinein noch einen
    Kaufvertrag aufsetzen könnte, dieser würde aber keine
    Gültigkeit haben ohne die dazugehörige Unterschrift des
    Käufers, oder?

das hat gar keine Aussagekraft, da die Unterschrift und die richtigen Daten fehlen…!!!

  1. Habe ich überlegt, ob ich das Auto einfach als gestohlen
    melde bei der Polizei, da es ja noch auf mich angemeldet und
    zugelassen ist. Eigentlich möchte ich nicht gleich so weit
    gehen aber die neuen Besitzer fahren damit jetzt,
    verbotenerweise, auf mich angemeldet herum und ich habe
    bereits 2 Strafzettel erhalten. Ich weiss aber nicht wie weit
    ich damit kommen würde und ob es schlau wäre bzw. die
    Konsequenzen nicht zu gross wären?!
    Es könnte ja eigentlich immer mal passieren, dass ein Auto mit
    Fahrzeugpapieren gestohlen wird. So bestünde immerhin die
    Möglichkeit das Auto aus dem Verkehr zu ziehen. Keine Ahnung,
    habe mich bereits mehrere Stunden im Internet belesen aber bin
    leider immer noch nicht schlauer.
    Ich hoffe es kann mir jemand helfen und bitte darum keine
    doofen Kommentare abzugeben, ich weiss dass die Aktion etwas
    naiv war, habe bereits daraus gelernt :smile:

Mache das mit der gestohlen melden auf gar keinen Fall, das ist eine strafbare Handlung, da du ja was behauptest, was nicht den Tatsachen entspricht, da der Käufer ja bezahlt hat + du damit einverstanden warst, d.h. zwei übereinstimmende WE (Willensäußerungen), somit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, der ja auch vollendet worden ist. Mache das Schreiben für die Zulassungsstelle + an deine Versicherung. Mache sonst keine DUmmheiten, da du dich selbst schaden tust. Wenn der Käufer das Fahrzeug ummeldet kannst du dir den Strafzettel (Geld) wiederholen. Ich hoffe er macht keinen Unfall mit der Kiste, da sonst deine Versicherung steigen wird…

Viel Glück…

Hallo,

Also dein Schreiben würde ich machen!Desweiteren würde ich der Zulassungsstelle persönlich alles genau erklären und denen den Namen der angeblichen Käufer nennen!Auch eine Anzeige gegen unbekannt kannst du schalten!denn dadurch dass du schon Strafzettel erhalten hast,haben sie sich ja strafbar gemacht!Das ohne Kaufvertrag ist echt doof!Auf jedenfall die Versicherung kündigen!!!du bist sonst für Unfälle haftbar!erklär deiner Versicherung den Stand!Normaller Weise geht das über die Zulassungsstelle!denn wenn er das Auto seiner Versicherung meldet,müsste die sehen,dass das Auto über einem anderen Namen läuft und nachhaken!so ich hoff du kannst damit was anfangen!lg anja

Hallo!
Habe deine Info gelesen, was ich als einziege Möglichkeit, für dich noch ersehen kann, das du einen Anwalt aufsuchen musst. (Die Betonung Liegt bei einem Mus)!!
Sonnst kommst du, aus der Sache nicht mehr Raus, und danach, dir auf dem Zivilrechtlichen weg alles wieder einklagst!

Einen PKW; ROLLER Oder Motorad, musst du Grundsätzlich, mit einem Kaufvertrag machen, auch wen es nur die Obligatorische MARK ist, heute jedoch der €.
Eine andere Möglichkeit, sehe ich 100% für dich nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Jörn aus Berlin

hallo leider kann ichdir nicht weiterhefen
mfg reimer

Da die Käufer immer noch m it deiner zulassung herumfahren , ob wohl sie versprochen haben ihn umzumelden , würde ich ihn als gestohlen melden , denn sie fahren mit deinen ehemaligen wagen wagen , mit deinen Kennzeichen und deiner Versicherung herum , obwohl sie diese ummelden wollten !!! also ohne das du es wolltest oder willst !!!

MfG.: Sven

Hallo Sabloe,

Habe ich überlegt ob ich im Nachhinein noch einen
Kaufvertrag aufsetzen könnte, dieser würde aber keine
Gültigkeit haben ohne die dazugehörige Unterschrift des
Käufers, oder?"

Richtig

  1. Habe ich überlegt, ob ich das Auto einfach als gestohlen
    melde bei der Polizei, da es ja noch auf mich angemeldet und
    zugelassen ist."

Dann würdest du falsche Angaben machen und dich ggf. selbst strafbar machen.

Hast du schon deine Versicherung angerufen und das Fahrzeug als verkauft gemeldet ?
Informiere dich doch dort mal … was wäre denn, wenn z.B. die Versicherungsprämie nicht gezahlt werden würde, kommt es evtl. zu einer Zwangsstilllegung ?

Bist du Rechtsschutz versichert ? Evtl. mal bei einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vorsprechen ?

LG
Alex

Liebe „Sabloe“ (oder bist Du ein Mann?)

Obwohl in dem fernen Süden (Chile,Südamerika) verstehe ich Dein Problem. Mir gefällt keine der 3 Möglichkeiten die Du erwähnst. Ich schlage vor:

Du meldest bei der Polizei dass Du Deinen Wagen verkaufen wolltest und tatsächlich Interessenten gefunden hättest, die aber das Auto erst ausprobieren wollten. Da Du wegen Deiner Arbeit keine Zeit hast, warst Du einverstanden dass die evt. Käufer selbst diese Proben machen sollten. Als Garantie haben sie Dir dann 100€ hinterlassen, was auch Deine Zeugen (hättest Du die ?) bestätigen können, und ihre Telefonnummer. Zu Deinem Erstaunen sind die beiden Käufer auf u. davon, und hast Du nach X Tagen keine Nachricht mehr von ihnen und dementsprechend von Deinem Wagen. Telefonisch sind sie nicht erreichbar, da ja die angegebene Nummer falsch ist. Du wärst noch im Besitz des Fahrzeugbrief, aber nicht eines Kaufvertrags, denn die Verhandlung wäre ja nie zustande gekommen. Du meldest dann rechtsgemäss bei der Polizei das Verschwinden bzw. den Diebstahl Deines Wagens. Die Polizei hat dann das letzte Wort und übernimmt die Suche des Wagens bzw. der Räuber. Die Regelung dieser Sache ist dann nicht mehr Dein Problem.

Dies wäre mein Ratschlag.
Mit besten Grüssen,

Rolf Kümmerlin

Servus,

so was kann immer mal passieren… perfekte reaktion war so viele Behörden wie möglich zu informieren zb die Polizei sie sollten sich aber ohne weitere umwege zu ihrem Anwalt begeben der sollte ihnen besser weiter helfen als wir es hier könnten… da es für sie schnell sehr teuer werden kann…

p.s gestohlen können sie ihn nicht melden da sie ihn verkauft haben… das wäre dan betrugs ihrer seits…
aber sie können ihre Nr schilder als gestohlen melden…

viel glück