Hallo,
angenommen Herr B. hat seine Lohnsteuerkarte 2008 verloren. Die dazugehörige Bescheinigung/Abrechnung vom Arbeitgeber kann er notfalls nochmal anfordern. Kann man Einkommenssteuerausgleich auch ohne die Karte machen???
Danke!
Hallo,
angenommen Herr B. hat seine Lohnsteuerkarte 2008 verloren. Die dazugehörige Bescheinigung/Abrechnung vom Arbeitgeber kann er notfalls nochmal anfordern. Kann man Einkommenssteuerausgleich auch ohne die Karte machen???
Danke!
Hallo,
vielleicht hat er sie gar nicht verloren, sondern sogar vom Arbeitgeber nicht zurückerhalten, weil der Arbeitgeber genau weiß, dass die elektronische Bescheinigung völlig ausreichend ist.
Also keine Sorge, ds geht auch ohne Lohnsteuerkarte.
Gruß
Lawrence
Hallo,
im Normalfall erhält man doch vom Arbeitgeber nun eine Elektronische Lohnbescheinigung, die man der Steuererklärung beilegt. Die Karte behält dann der Arbeitgeber - braucht man zur Steuererklärung nicht mehr, ausser man hatte im Jahr 2008 verschiedene Arbeitgeber, die auch noch Lohn auf der Karte bescheinigt haben - solche sollten glaub ich aber ausgestorben sein.
angenommen Herr B. hat seine Lohnsteuerkarte 2008 verloren.
Die dazugehörige Bescheinigung/Abrechnung vom Arbeitgeber kann
er notfalls nochmal anfordern. Kann man
Einkommenssteuerausgleich auch ohne die Karte machen???Danke!
Gruss Sid