Ach ja: ist 1,1 Umdrehungen nicht mehr die Grenze zur Strafbarkeit (auch auf dem Rad?)
Das waren mal 1,6, ist aber (wenn ich mich recht entsinne) gesenkt worden.
Nö, im Gespräch sind 1,1 Promille als Ordnungswidrigkeit für Radfahrer. Mehr als beim Auto, damit nicht „dann kann ich auch gleich mit dem Auto fahren“ kommt, und weniger als die 1,6 Promille für den StGB-Paragraphen, damit auch Radfahrer einen Warnschuss bekommen können.
Grüße,
Karin,
die auch Fahrrad nur mit 0 Promille fährt, ist sicherer so.
sagen wirs mal so, die polizei muss ermitteln, sie kann gar nicht darüber entscheiden, ob etwas verfolgt wird oder nicht. wenn also nur der kleinste verdacht besteht, das es was sein könnte, müssen sie was schreiben. der staatsanwalt wird dann wohl einstellen.
und wieso sollten die polizei keine anwälte brauchen?
Was meinst du, was die Poizei sagt, wenn ich sie frage, ob sie „Amtshilfe“ von der Staatsanwaltschaft bekommen können? Ich befürchte, das der Arme die nächsten 10 min nicht aus dem Lachen rauskommt. wenn ich dann noch dazu sage, das diese Amtshilfe in Form eines Rechtsanwalts erfolgen soll, lässt der sich krank schreiben vor lachen.
Dazu kommt, seit wann dürfen Beamte den Rechtsanwalt werden? ich sag nur unabhäniges organ der rechtspflege…
da die vorausetzung hier sehr klar sind, kann es keinen anwalt bei der polizei geben.
Aber du kannst mir bestimmt das gegenteil belegen,wiederlegmal mit § 7 BRAO abs 8
Was meinst du, was die Poizei sagt, wenn ich sie frage, ob sie
„Amtshilfe“ von der Staatsanwaltschaft bekommen können? Ich
befürchte, das der Arme die nächsten 10 min nicht aus dem
Lachen rauskommt. wenn ich dann noch dazu sage, das diese
Amtshilfe in Form eines Rechtsanwalts erfolgen soll, lässt der
sich krank schreiben vor lachen.
Bist Du des Lesens nicht fähig ?
Dazu kommt, seit wann dürfen Beamte den Rechtsanwalt werden?
ich sag nur unabhäniges organ der rechtspflege…
Habe ich das geschrieben ?
Ich wiederhole mich ungern, aber scheinbar kannst Du nicht lesen.
Noch nichts davon gehört, dass es auf den Behörden Rechtsräte (Beamte) gibt ?
da die vorausetzung hier sehr klar sind, kann es keinen anwalt
bei der polizei geben.
Habe ich ja auch nicht geschrieben.
Muss schon sagen - ein neuer Troll treibt im Forum sein Unwesen.
Und noch ein kleiner Hinweis am Rande:
Staatsanwälte und Richter sind ebenfalls Beamte !
Was meinst du, was die Poizei sagt, wenn ich sie frage, ob sie
„Amtshilfe“ von der Staatsanwaltschaft bekommen können? Ich
befürchte, das der Arme die nächsten 10 min nicht aus dem
Lachen rauskommt. wenn ich dann noch dazu sage, das diese
Amtshilfe in Form eines Rechtsanwalts erfolgen soll, lässt der
sich krank schreiben vor lachen.
Bist Du des Lesens nicht fähig ?
die frage an sich ist sinnlos, wäre dem so, könnte ich sie nicht lesen
Dazu kommt, seit wann dürfen Beamte den Rechtsanwalt werden?
ich sag nur unabhäniges organ der rechtspflege…
Habe ich das geschrieben ?
Ich wiederhole mich ungern, aber scheinbar kannst Du nicht
lesen.
„Wäre für mich neu, dass eine Polizeibehörde fremde Anwälte beauftragt.“
Entweder, es sind eigene Juristen vorhanden,
oder man bittet die Staatsanwaltschaft um Amtshilfe! … mehr auf http://w-w-w.ms/a5eb74
Noch nichts davon gehört, dass es auf den Behörden Rechtsräte
(Beamte) gibt ?
und? du hast gesagt, das die staatsanwaltschaft der polizei amtshilfe gibt. btw, hast du nur ansatzweise ne ahnung, was amtshilfe ist?
da die vorausetzung hier sehr klar sind, kann es keinen anwalt
bei der polizei geben.
Habe ich ja auch nicht geschrieben.
Muss schon sagen - ein neuer Troll treibt im Forum sein
Unwesen.
gut zu wissen, aber nichts wirklich neues
Und noch ein kleiner Hinweis am Rande:
Staatsanwälte und Richter sind ebenfalls Beamte !
aber keine anwälte…
da du dich so gerne auf bestimme wörter festlegst, lerne erstmal die bedeutung und dann, wie sie in der juristerei verwendet werden. solange das einzige was dir beim wort kommentar einfällt, die funktion im forum ist, bist du in einer juristischen diskusion falsch
Macht ja nix. Die Gesetze sind da im Grunde die gleichen.
Also erstmal einen Anwalt drüber schauen lassen?
Unbedingt.
Allerdings habe ich keine Rechtschutzversicherung, demnach wärs vllt abzuwägen was mich denn alles in allem billiger kommt?
Vom Anwalt raus hauen lassen oder Strafe zahlen + Pappe abgeben?
Genau das kann man bei einem anwaltlichen Beratungsgespräch herausfinden. Man kann sich auch einfach Darlegen lassen, was einem droht und wie wahrscheinlich das jeweils ist. Hierfür sind nicht nur die möglichst konkreten Umständen des spezeillen Falls als auch die Erfahrungen vor Ort von Bedeutung.
Der Fehler ist nun mal passiert. Mal abgesehen von der Teilnahme am Straßenverkehr mit zuviel Alkohol im Blut, können dann das Verhalten bzw. die Aussagen des Deliquenten mit darüber entscheiden, was genau danach von den Behörden unternommen wird. Gerade die Führerschein-/Straßenverkehrsbehörde hat da einen großen Spielraum mal ein Gutachten anzufordern. Wenn sich dann der gewohnheitsmäßige Konsum bestätigt, hat bekommt man die Chance vor dem nächsten Vorfall gegenzusteuern. Im Grunde müsste man spätestens nach dem Pusten und der Anzeige eines entsprechenden Wertes die Klappe halten und erstmal den Anwalt kontaktieren. Diesen klaren Kopf hat man dann aber eben blöderweise im Suff nicht. Deswegen soll man damit ja auch nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
im gegensatz zu dir kenn ich die gesetze, jetzt zeig mir mal die stelle, wo es darum geht, das juristen verliehen werden, der kommentar gibt dazu nichts her und jetzt lehrbuch sagt, das amtshilfe mit dem was du sagst nichts zu tun hat
Da dürfte es sich um eine Diskussion um Spezialisten handeln. Bei dem einen fragt die Polizei zuerst den Anwalt und beim anderen ersucht die Polizei den Staatsanwalt um Amtshilfe. Interessant was es so alles gibt
Beschuldigte schätzen die Situation regelmäßig anders ein als
die Verfolgungsbehörden.
Das ist richtig.
Die Polizei wird nicht grundlos einen Straftatbestand als
erfüllt ansehen wenn da nicht etwas dran wäre,
Also die Polizei macht sicherlich im Großen und Ganzen gute Arbeit. Dass dann aber schon was dran sein wird, wenn die Polizei es so sieht, ist allerdings ein (rechtsstaatswidriges) Klischee. Da hab ich auch schon zu oft was anderes erlebt. Deswegen gibts im Übrigen auch Staatsanwälte und Richter.
eine amtshilfe stellt man aber gegen eine andere behörde, somit kann es defacto keine amtshilfe sein.
zur frage nach den anwälten.
Das zuständige Ministerium und die Staatsanwaltschaft haben Juristen, da sie aber weisungsgebunden sind, können sie keine Anwälte sein ( die haben als voraussetzung, das sie eben „frei“ sind).
Für viele Bereiche braucht man dann aber doch wieder Anwälte, einfach schon aus dem Fakt, das die meisten Juristen dort Verwaltungsrechtler oder Strafrechtler sind.