1%-Regelung

Hallo,
Mich würde folgendes Interessieren :
Wenn man einen Geschäftswagen auch privat nutzt, so kann man
ja pauschal die 1%-Regelung anwenden.
Was ich hierbei nicht verstehe:
Angenommen, man fährt ein Auto für 100000 Euro, dann muss man
jeden Monat 1000 Euro mehr versteuern. Bei Höchstsatz also etwa 50%
–> 500 Euro/Monat.
Wenn der Arbeitnehmer sich nun aber einen Gebrauchtwagen kauft,
der ihn (bzw die Firma) 20000 Euro kostet, der neu aber ebenfalls
100000 Euro gekostet hat, so muss er ebenfalls 1000 Euro/Monat zusätzlich versteuern ?

MfG
Sven

Hi !

so muss er ebenfalls 1000 Euro/Monat zusätzlich versteuern ?

Ja.

Der Wagen hat einen ListenNEUpreis von 100.000 €. Und auf diesen Neupreis hat der Gesetzgeber bei formulierung der 1%-Regel abgestellt. Der tatsächliche Kaufpreis ist daher in den allermeisten Fällen irrelevant.

Weitere Antwort hierzu:
/t/bruttolistenpreis-sachbezug-auto/5316436/5

BARUL76

.

Und wenn der Geschäftwagen ein 300 SL wäre, der einen Listenneupreis
von 13000 Euro hat, aber tatsächlich 500000 Euro in der Anschaffung kostet, dann muss man ganze 130 Euro zusätzlich versteuern ?

Naja, ich hab die Politiker nie verstanden …

MfG

Fahrtenbuch?!?
Moinsen,
im Gegenzug darf der Unternehmer dann KFZ-Steuer, KFZ-Versicherung und KFZ-Kosten als Betriebsausgaben abziehen. Das sollte man dabei nicht vergessen. Denn die Versteuerung der PKW-Privatnutzung soll die Gleichstellung aller Steuerpflichtigen gewährleisten.

Statt der 1%-Methode könnte man ja auch ein Fahrtenbuch führen. Die 1%-Methode ist jedoch die elegantere, bequemere Lösung.

Und dann gibt es ja auch noch die Kostendeckelung.
http://www.deubner-recht.de/themen/news_detail2.php?..

Schöne Grüße
e