§ 142 STGB Unfallflucht (Parkflucht)

Jetzt würde mich mal interessieren, weshalb die Versicherung
bei Fahrerflucht Regress nimmt,

AKB § 7, IV, Abs. 2

Ist das im Versicherungsvertrag so geregelt?

ja.

Hi Dea,

bei der unerlaubten Entfernung vom Unfallort handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung im Versicherungsfall. Der oben zitierte Absatz im Wortlaut:
„Die Leistungsfreiheit des Versicherers ist auf einen Betrag von höchstens 2.500.- € beschränkt. Bei vorsätzlich begangener Verletzung der Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht(z.B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener Hilfeleistung, Abgabe wahrheitswidriger Angaben gegenüber dem Versicherer), wenn diese besonders schwerwiegend ist, erweitert sich die Leistungsfreiheit des Versicherers auf einen Betrag von höchstens 5.000.- €“

Vollständige AKB gerne per Mail als PDF

Gruß Keki