16 Mbit bestellt+bezahlt. 5,5 Mbit geliefert – lt. Provider ok. Echt?

Hallo, Danke nochmal für allen Zuspruch. In ein paar Tagen melde ich mich wieder dazu.

Hallo, in der Angelegenheit sind Dinge in Gang gekommen. Ich berichte, wenn sich ein klares Bild ergibt.

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Hallo, hier bei Interesse ein Zwischenstand:

Auch heute noch liefert mein 1und1-DSL16 nur 5 Mbit Download (unten Screens von heute). Die „Messkampagne“ von breitbandmessung.de habe ich noch nicht begonnen, weil ich die Utopie hatte, 1und1 würde was in Ordnung bringen. Aus der neueren Chronik, nach dem Gedächtnis, bis heute:

  1. Ich musste 2x bei 1und1 per Handy anrufen, dann wurde jeweils meine DSL-Leitung vermessen. Beim 2. Mal sagte der 1und1er: „Was für eine hohe Dämpfung Sie da haben, Sie haben doch einen Splitter drin, Sie!“ (Ich kenne Splitter, ich habe keinen Splitter, das habe ich 1und1 auch dreimal versichert, vielleicht nicht glaubhaft.) Dann sagte er: „Buchen Sie online einen Telekom-Techniker-Termin.“
  2. Telekom-Techniker-Termin für 8-12 Uhr gebucht (toll fürn Lebensrhythmus). Telekom-Techniker tauscht meine Wandbuchse aus und sagt, es könne jetzt allmählich besser werden.
  3. Telekom-Techniker ist 20 min weg, da kommt ein E-Mail von 1und1: „Sie brauchen noch einen Techniker-Termin. Buchen Sie das online.“
  4. Ich rufe 1und1 an: „Wirklich?“ – „Wirklich.“
  5. Den 2. Telekom-Techniker-Termin für 8-12 Uhr gebucht (toll fürn Lebensrhythmus). Zu früh aufgestanden, zu schnell gefrühstückt, und dann ruft die Telekom an: „Wir kommen erst nachmittags.“
  6. Der 2. Techniker sagte dann: „Sie haben jetzt bei 1und1-DSL16 4 km Kupferkabel. Da geht nicht mehr als 5 oder 6 Mbit. Vorher bei Telekom-DSL16 hatten Sie Glasfaser bis zur Straßenecke. Da war 18 Mbit möglich. Aber jetzt mit dem 4km-Kupferkabel, das 1und1 für Sie gebucht hat, keine Chance.“ Das wollte er auch in seinen Bericht schreiben. (Warum hat der 1. Telekom-Techniker nur die Wandbuchse ausgetauscht und ist weggelaufen?)
  7. Ein Tag später E-Mail von 1und1: „Der Techniker war also bei Ihnen. Wir wünschen viel Freude mit 1und1“.
  8. Ich warte höflich 5 Tage, nichts passiert. Ich schreibe: „Hallo… mein 1und1-DSL16 liefert hier weiterhin nur 5 Mbit, das kann doch nicht?“
  9. Ich warte höflich 5 Tage, bis heute, nichts passiert.


Hast du ihm einen Zehner gegeben? Der Kollege hat dir nichts als die Wahrheit gesagt und keine Globuli verteilt.

Prinzip Hoffnung. Placebo-Effekt. Oder einfach nur deswegen, weil er genau diesen Auftrag hatte.

1&1 spart sich den teureren Bitstreamzugang über die Telekom. An so eine Möglichkeit hatte ich damals, als du den Wechsel noch geplant hast, gar nicht gedacht.
Ja, das ist zum Kotzen.

Ich habe ein Problem:
Während die BNetzA ja von „regelmäßig unter 90% der versprochenen Höchstgeschwindigkeit“ (oder ähnlich) als Kriterium einer mangelhaften Geschwindigkeit ausgeht, wird in der Neufassung des TKG gesagt:
erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung

Aus der EU-Richtlinie:
eine klare und verständliche Erläuterung, wie hoch die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Festnetzen

Das sind die Pflichtangaben (Produktinformationsblatt), die du vor dem Vertragsabsschluss bekommen hast. 1&1 sagt: 16 Mbit/s maximal, 9,5 Mbit/s normal, 0,3 Mbit/s minimal.

Was heißt das nun? Du erreichst weder den Maximalwert noch den Normalwert, bist aber deutlich über dem zugesicherten Minimum.
Dazu sagt das novellierte TKG:
Die Bundesnetzagentur kann die unbestimmten Begriffe der erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 sowie der anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 nach Anhörung der betroffenen Kreise durch Allgemeinverfügung konkretisieren.

Sobald die BNetzA verfügt hat, wie die Begriffe genau auszulegen sind, hast du vermutlich das Recht sicher auf deiner Seite. Dann schreibst du einen freundlichen Brief an 1&1 und bittest um Behebung des Problems - sonst kündigst du.

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X, Danke für Deine Einschätzungen!

Meinst Du das ernst? Ich tu mir mit Trinkgeldern eh schwer, aber hier wäre ich nicht auf die Idee gekommen. Ich hätte ihm jederzeit Kaffee + Kekse gegeben, aber dazu war er viel zu schnell.

Ich hätte ihm einen Zehner gegeben, wenn er mich heimlich wieder auf Glasfaser umgeklemmt hätte, aber diese Frage zu stellen ist mir erst später eingefallen. Und gemacht hätte er’s eh nicht.

Na ja, nicht ganz.

So, mein guter, alter Freund, jetzt wird es ernst für 1&1!

Die BNetzA hat heute eine Allgemeinverfügung herausgebracht:
Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit liegt bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload vor, wenn
1. nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird, wobei
4. 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen erfolgen müssen,
5. diese Messungen verteilt auf zehn Messungen pro Kalendertag innerhalb eines Zeitraums von maximal 14 Kalendertagen vorgenommen werden müssen und zwischen den einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen muss, und
6. zwischen der fünften und sechsten Messung eines Messtages ein Abstand von mindestens drei Stunden einzuhalten ist und zwischen allen anderen Messungen eines Messtages ein Abstand von mindestens fünf Minuten liegen muss.

Bei dir treffen 1. und 2. zu. Du musst eine neue Messkampagne starten, dazu steht dir ab 13.12.21 die neue Desktop-App zur Verfügung:

Da die Minderleistung nun eindeutig definiert ist, greift nach Feststellung dieser hübsche Satz des §57 Abs. 4 TKG:
(…) ist der Verbraucher unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 2Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. 3Ist der Eintritt der Voraussetzungen von Satz 1 Nummer 1 oder 2 unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt. 4Im Falle des vollständigen Ausfalls eines Dienstes ist eine erhaltene Entschädigung nach § 58 Absatz 3 auf die Minderung anzurechnen. 5Für eine Kündigung nach Satz 1 ist § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. 6Für die Entschädigung des Anbieters im Falle einer Kündigung nach Satz 1 gilt § 56 Absatz 4 Satz 2 bis 4 entsprechend.

Noch eine Woche, dann kannst du fristlos kündigen (nicht machen!) oder das Entgelt mindern.
Gerichte werden klären müssen, was unter „vertraglich vereinbartes Entgelt“ zu verstehen ist.
So, wie ich 1&1 kenne, werden die eine interne Preisliste aus dem Hut zaubern und sagen:
„Ja gut, der komplette Tarif kostet 39€ im Monat. Aber davon entfallen 24€ auf die Telefonie (die ist ja nicht gestört), 12€ auf Cloud und E-Mail (die sind nicht gestört) und 3€ auf den reinen Internetzugang. Der ist bei Ihnen ja nur ein Drittel so schnell wie wir beworben haben, sie dürfen also ab sofort 2€ von der Rechnung abziehen.“

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X-Strom, Danke!

1und1 hat mir derweil eine wesentliche Verbesserung der Situation in Aussicht gestellt (sicher unter dem Eindruck o.g. Änderungen), aber der Termin dafür ist erst nä. Woche.

Eine Entschädigung für erlittene Nachteile in den ersten 6 Wochen bis dahin wurde nicht in Aussicht gestellt.

Ich wollte mich ohnehin hier wieder melden, sobald die versuchte Mängelbeseitigung abgeschlossen ist.

Bis dann ~

:grimacing:

Hallo zusammen, eins u. eins hat das zufriedenstellend in Ordnung gebracht. Seit heute Mittag flutschen die Daten wieder, Langzeiterfahrung steht freilich noch aus. Noch zufriedenstellender wäre es gewesen, wenn man nicht 6 Wochen hätte quengeln und warten müssen.

Danke nochmal für allen Zuspruch!

Bedank dich bei der ehemaligen Bundesregierung.

Die haben den Mist doch überhaupt erst verzapft!