Scheiben Tön, mit welcher Art kommt man durch TÜV?

Hallo!
Wollte mal anfragen das weit umstrittende Themer Scheiben Tön, habe meine ganze hintere Pattie jetzt mit Folie verspiegelt und wollte jetzt denn vorderen Bereich sprich, Front und beide seitenscheiben auch machen lassen.Ich habe gehört das man die Frontscheibe 25% und die Seitenscheiben 30% machen darf aber dann halt Bedampfen oder Fluten Folie ist VERBOTEN, währe ja auch Ok würde voll und ganz reichen aber wie ist nun würklich.Wie und mit Welcher Art komme ich durch denn TÜV und hab kein Stress, griegen die auch genau das wie die Folie hinten ist Silber Reflex, und wie währen in etwa die Kosten???

Ich zitier einfach mal aus www.autoglaser.de

Frage:

Gibt es tatsächlich die Möglichkeit Autoscheiben „tauchen“ zu lassen? Welchen Effekt ergibt das? Wie hoch wäre der Preis bei einem Audi A3 Fahrer- Beifahrerseite? Wo kann das durchgeführt werden?

Antwort:

Folien, Lacke, vordere Scheiben!?
Das Wichtigste vorweg: Es existieren keine Lacke oder Folien, die man legal auf eine übliche, leicht grün oder blau getönte, vordere Seitenscheibe oder Frontscheibe aufbringen kann. Jede Art von zusätzlicher Tönung dieser Scheiben ist definitiv unzulässig und führt zum Verlust der Betriebserlaubnis (Versicherungsschutz!)des Fahrzeugs.
Eintragungen durch TÜV, DEKRA u.s.w. machen die Sache nicht legal.
Für Lacke gelten die selben Bestimmungen wie für Folien, nämlich die Richtlinien für Autoglas. Es gibt derzeit keine Genehmigung durch das KBA für das Lackieren von vorderen Seitenscheiben oder der Windschutzscheibe. Erlaubt ist lediglich eine -klare- Sicherheitsfolie auf -klarem- Glas. Hierbei muss dann zusätzlich eine Abnahme durch den TÜV erfolgen, die die optische einwandfreie Anbringung bestätigt.

also lass den Unfug!

Gruß ivo