Mietzahlung

Hallo,
Angenommen laut Mietvertrag wurde Barzahlung der monatlichen Miete vereinbart.Was wäre denn im Falle, wenn der Vermieter für beispielsweise 2 Monate in Urlaub fährt.Kann der Mieter auch in diesem Fall auf die Barzahlung bestehen.Es könnte jemand von der Familie Kassieren.
Mietvertrag ist Mietvertrag oder gibts da Ausnahmen.

Gruss Yogi

Hallo,
Angenommen laut Mietvertrag wurde Barzahlung der monatlichen
Miete vereinbart.Was wäre denn im Falle, wenn der Vermieter
für beispielsweise 2 Monate in Urlaub fährt.Kann der Mieter
auch in diesem Fall auf die Barzahlung bestehen.Es könnte
jemand von der Familie Kassieren.
Mietvertrag ist Mietvertrag oder gibts da Ausnahmen.

Hallo Yogi,

eine Barzahlung einer Miete ist nicht nur unüblich sondern meist stecken hinter solchen Vorgängen auch andere Probleme bis hin zur Sperrung der Konten durch die Bank. Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Mieter stets eine Quittung für die Miete erhält und auf der Quittung zumindest steht "Miete Monat xxxx ".

Die Form der Bezahlung hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun. Der Mieter sollte die Miete einfach bei der Bank einzahlen, wenn ihm dies bekannt ist. Mein Rat. Nie Barzahlungen.

Gruss Günter

Hallo,
Angenommen laut Mietvertrag wurde Barzahlung der monatlichen
Miete vereinbart.Was wäre denn im Falle, wenn der Vermieter
für beispielsweise 2 Monate in Urlaub fährt.Kann der Mieter
auch in diesem Fall auf die Barzahlung bestehen.Es könnte
jemand von der Familie Kassieren.
Mietvertrag ist Mietvertrag oder gibts da Ausnahmen.

Hallo Yogi,

eine Barzahlung einer Miete ist nicht nur unüblich sondern
meist stecken hinter solchen Vorgängen auch andere Probleme
bis hin zur Sperrung der Konten durch die Bank. Wichtig ist
auf jeden Fall, dass der Mieter stets eine Quittung für die
Miete erhält und auf der Quittung zumindest steht "Miete Monat
xxxx ".

Die Form der Bezahlung hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun.

Aber hallo lieber Günter.

Es war einmal ein Zahlungspflichtiger der zahlte, anders als verlangt
bei einer Bank des Gläubigers ein, obwohl die Zahlung anders verlangt war.
Die Bank vereinahmte den Betrag, verechnete mit Schlulden und rückte das Geld nicht wieder herraus. Weder an den Einzahler noch an den Kontoinhaber.
Der arme Zahlungspflichtige wurde vom Gericht so gestellt als ob er nicht gezahlt hat. es ging um über 100 000 DM
Geld futsch, obwohl an das konto des Gläubigers gezahlt wurde.
Deshalb mein Rat zahle immer so, wie daß der Vermieter verlangt
wenn Bar, dann bitte mit Quittung mit Datum Verwendungszweck und Ort wie sich das gehört für eine ordentliche Quittung.
Jakob

Der Mieter sollte die Miete einfach bei der Bank einzahlen,
wenn ihm dies bekannt ist. Mein Rat. Nie Barzahlungen.

Gruss Günter

Hallo,
Angenommen laut Mietvertrag wurde Barzahlung der monatlichen
Miete vereinbart.Was wäre denn im Falle, wenn der Vermieter
für beispielsweise 2 Monate in Urlaub fährt.Kann der Mieter
auch in diesem Fall auf die Barzahlung bestehen.Es könnte
jemand von der Familie Kassieren.
Mietvertrag ist Mietvertrag oder gibts da Ausnahmen.

Hallo Yogi,

eine Barzahlung einer Miete ist nicht nur unüblich sondern
meist stecken hinter solchen Vorgängen auch andere Probleme
bis hin zur Sperrung der Konten durch die Bank. Wichtig ist
auf jeden Fall, dass der Mieter stets eine Quittung für die
Miete erhält und auf der Quittung zumindest steht "Miete Monat
xxxx ".

Die Form der Bezahlung hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun.

Aber hallo lieber Günter.

Es war einmal ein Zahlungspflichtiger der zahlte, anders als
verlangt
bei einer Bank des Gläubigers ein, obwohl die Zahlung anders
verlangt war.
Die Bank vereinahmte den Betrag, verechnete mit Schlulden und
rückte das Geld nicht wieder herraus. Weder an den Einzahler
noch an den Kontoinhaber.
Der arme Zahlungspflichtige wurde vom Gericht so gestellt als
ob er nicht gezahlt hat. es ging um über 100 000 DM
Geld futsch, obwohl an das konto des Gläubigers gezahlt wurde.

Der Vorgang hat sich sicher nicht so einfach abgespielt wie hier dargestellt.

Deshalb mein Rat zahle immer so, wie daß der Vermieter
verlangt
wenn Bar, dann bitte mit Quittung mit Datum Verwendungszweck
und Ort wie sich das gehört für eine ordentliche Quittung.
Jakob

Hallo Jakob,

dieser Vorgang kann sich rechtlich so nicht abgespielt haben. Wobei natürlich - sofern es zu einer Pfändung gekommen wäre und der Betreffende hat weiterhin entgegen der Weisung bei einer Bank eingezahlt und nicht an den Ort, wo zu zahlen war, kann das zutreffen. Aber nur dann, wenn es eine Pfändung gibt.

Deshalb nie bar zahlen. Entscheidend ist, der Mieter hat auf ein Konto des Vermieters gezahlt. Seine Probleme mit der Bank haben den Mieter nicht zu interessieren.

Gruss Günter

Es handelte sich um einen Bauträger
es war eine Rate für ein Eigenheim
Die >Baufirma erbat Zahlung auf Konto xxyyzz
Der arme hat dann auf ein anderes Konto des Bauträgers überwiesen
Die Bak behielt das Geld, verweigerte die Weitergabe an den Bauträger
und die Herrausgabe an den Einzahler.
>Es kam zur Verhandlung -> das Geld war weg, die Leistung galt als NICHT erbracht. Wurde in ARD Ratgeber Recht (glaub ich) dargestellt

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jakob,

dieser Fall ist jedoch etwas völlig anderes. In dem Thread ging es darum, ob nicht jemand seine Miete statt Bar auf das Konto des Vermieters überweisen soll.

In Deinem Einspruch geht es aber um Zahlungen, die jemand hätte an eine Baufirma richten sollen, diese Zahlungen jedoch an den Bauträger geleitet hat, der offenbar keine Ansprüche geltend machen konnte. Und dann geht es auch darum, dass natürlich der Zahlungspflichtige direkt haftbar ist und dann das Geld bei der Bank herausklagen muss. Und das Urteil, dass die Zahlung nicht an den Bauträger durfte und gerichtlich festgestellt wurde, war ja dann auch die notwendige Grundlage für Schadenersatzansprüche an die Bank wegen des ungerechtfertigten Einbehaltes. Entscheidend ist, dass an den Empfänger gezahlt wird, wie - ob bar oder Bank - ist egal. Der Einwand war also unberechtigt, weil hier nicht an den gleichen Empfänger sondern an einen nicht Empfangsberechtigten gezahlt wurde. Und da hat der, der Ansprüche , natürlich das Recht das Geld einzuklagen und der Zahler muss nochmals zahlen und sich dann das Geld beim anderen holen.

Ich habe mir die Mühe gemacht, Dir den Unterschied etwas zu erklären. Ich stelle immer wieder fest, dass Du Antworten gibst, die mit dem Fall und der Frage nichts zu haben, ganz andere Fall-Konstellationen betreffen. Recht kann man nicht an einem Fall ableiten. Jeder Fall und jeder Vorgang ist neu zu prüfen und neu zu beurteilen. Und Äpfel kann man nur verkaufen, wenn man in der Kiste keine Birnen hat.

Gruss Günter

Angenommen laut Mietvertrag wurde Barzahlung der monatlichen
Miete vereinbart.Was wäre denn im Falle, wenn der Vermieter
für beispielsweise 2 Monate in Urlaub fährt.Kann der Mieter
auch in diesem Fall auf die Barzahlung bestehen.Es könnte
jemand von der Familie Kassieren.
Mietvertrag ist Mietvertrag oder gibts da Ausnahmen.

Hallo Yogi,

eine Barzahlung einer Miete ist nicht nur unüblich sondern
meist stecken hinter solchen Vorgängen auch andere Probleme
bis hin zur Sperrung der Konten durch die Bank. Wichtig ist
auf jeden Fall, dass der Mieter stets eine Quittung für die
Miete erhält und auf der Quittung zumindest steht "Miete Monat
xxxx ".

Die Form der Bezahlung hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun.

Aber hallo lieber Günter.

Es war einmal ein Zahlungspflichtiger der zahlte, anders als
verlangt
bei einer Bank des Gläubigers ein, obwohl die Zahlung anders
verlangt war.
Die Bank vereinahmte den Betrag, verechnete mit Schlulden und
rückte das Geld nicht wieder herraus. Weder an den Einzahler
noch an den Kontoinhaber.
Der arme Zahlungspflichtige wurde vom Gericht so gestellt als
ob er nicht gezahlt hat. es ging um über 100 000 DM
Geld futsch, obwohl an das konto des Gläubigers gezahlt wurde.

Der Vorgang hat sich sicher nicht so einfach abgespielt wie
hier dargestellt.

Deshalb mein Rat zahle immer so, wie daß der Vermieter
verlangt
wenn Bar, dann bitte mit Quittung mit Datum Verwendungszweck
und Ort wie sich das gehört für eine ordentliche Quittung.
Jakob

Hallo Jakob,

dieser Vorgang kann sich rechtlich so nicht abgespielt haben.
Wobei natürlich - sofern es zu einer Pfändung gekommen wäre
und der Betreffende hat weiterhin entgegen der Weisung bei
einer Bank eingezahlt und nicht an den Ort, wo zu zahlen war,
kann das zutreffen. Aber nur dann, wenn es eine Pfändung gibt.

Deshalb nie bar zahlen. Entscheidend ist, der Mieter hat auf
ein Konto des Vermieters gezahlt. Seine Probleme mit der Bank
haben den Mieter nicht zu interessieren.

Gruss Günter

Es handelte sich um einen Bauträger
es war eine Rate für ein Eigenheim
Die >Baufirma erbat Zahlung auf Konto xxyyzz
Der arme hat dann auf ein anderes Konto des Bauträgers
überwiesen
Die Bak behielt das Geld, verweigerte die Weitergabe an den
Bauträger
und die Herrausgabe an den Einzahler.
>Es kam zur Verhandlung -> das Geld war weg, die
Leistung galt als NICHT erbracht. Wurde in ARD Ratgeber
Recht (glaub ich) dargestellt

Jakob

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Haftung für falsch ausgefüllte Überweisung

Ein Mann hatte zwei Eigentumswohnungen gekauft. Der Bauträger forderte in einem Schreiben eine Ratenzahlung von 100.000 DM an. Der Käufer begab sich mit dem Schreiben zu seiner Bank und bat einen Bankangestellten unter Vorlage des Schriftstücks, eine entsprechende Überweisung auszufüllen. In das Überweisungsformular trug der Angestellte jedoch nicht das in dem Schreiben angegebene Treuhandkonto, sondern das ebenfalls auf dem Schriftstück weiter unten abgedruckte Geschäftskonto der Baufirma ein. So gelangte der überwiesene Betrag auf das Konto des Bauträgers, der kurze Zeit später in Konkurs ging. Das Geld war somit verloren. Der Käufer der Eigentumswohnungen verklagte die Bank auf Schadensersatz in Höhe von 100.000 DM.

Das Oberlandesgericht Celle sprach ihm jedoch nur einen Betrag von 50.000 DM zu. Der Mitarbeiter der Bank verletzte mit der falschen Ausfüllung des Überweisungsträgers den zwischen Bank und Kunden bestehenden Vertrag. Aus der ihm vorgelegten Zahlungsaufforderung ging eindeutig hervor, dass die Ratenzahlung auf das angegebene Treuhandkonto zu erfolgen hatte. Das Geldinstitut musste daher für den Schaden einstehen.

Bei dem für den Schaden ursächlichen Fehler ging es aber nicht um eine Frage spezieller Sachkunde der Bank bzw. deren Angestellten. Beim Durchlesen des Überweisungsträgers hätte auch der Kunde feststellen können, dass nicht das in dem Kaufvertrag angegebene Konto als Empfängerbank angegeben war. Dies führte zu einem Mitverschulden des Kunden, welches das Gericht mit 50 % bewertete.

Urteil des OLG Celle vom 23.09.1998

3 U 317/97

Deshalb beachte zahle immer so wie es der Gläubiger verlangt.
sonst siehe oben und der hatte noch glück das die Bänker hätten aufpassen müssen.

Jakob

In das Überweisungsformular trug der Angestellte jedoch nicht das in dem Schreiben angegebene Treuhandkonto , sondern das ebenfalls auf dem Schriftstück weiter unten abgedruckte Geschäftskonto der Baufirma ein.

Und da liegt der Hase im Pfeffer. Im Prinzip ist es egal auf welches Konto man zahlt, aber hier hätte die Zahlung auf ein Treuhandkonto gehen sollen!