Hallo Jakob,
dieser Fall ist jedoch etwas völlig anderes. In dem Thread ging es darum, ob nicht jemand seine Miete statt Bar auf das Konto des Vermieters überweisen soll.
In Deinem Einspruch geht es aber um Zahlungen, die jemand hätte an eine Baufirma richten sollen, diese Zahlungen jedoch an den Bauträger geleitet hat, der offenbar keine Ansprüche geltend machen konnte. Und dann geht es auch darum, dass natürlich der Zahlungspflichtige direkt haftbar ist und dann das Geld bei der Bank herausklagen muss. Und das Urteil, dass die Zahlung nicht an den Bauträger durfte und gerichtlich festgestellt wurde, war ja dann auch die notwendige Grundlage für Schadenersatzansprüche an die Bank wegen des ungerechtfertigten Einbehaltes. Entscheidend ist, dass an den Empfänger gezahlt wird, wie - ob bar oder Bank - ist egal. Der Einwand war also unberechtigt, weil hier nicht an den gleichen Empfänger sondern an einen nicht Empfangsberechtigten gezahlt wurde. Und da hat der, der Ansprüche , natürlich das Recht das Geld einzuklagen und der Zahler muss nochmals zahlen und sich dann das Geld beim anderen holen.
Ich habe mir die Mühe gemacht, Dir den Unterschied etwas zu erklären. Ich stelle immer wieder fest, dass Du Antworten gibst, die mit dem Fall und der Frage nichts zu haben, ganz andere Fall-Konstellationen betreffen. Recht kann man nicht an einem Fall ableiten. Jeder Fall und jeder Vorgang ist neu zu prüfen und neu zu beurteilen. Und Äpfel kann man nur verkaufen, wenn man in der Kiste keine Birnen hat.
Gruss Günter
Angenommen laut Mietvertrag wurde Barzahlung der monatlichen
Miete vereinbart.Was wäre denn im Falle, wenn der Vermieter
für beispielsweise 2 Monate in Urlaub fährt.Kann der Mieter
auch in diesem Fall auf die Barzahlung bestehen.Es könnte
jemand von der Familie Kassieren.
Mietvertrag ist Mietvertrag oder gibts da Ausnahmen.
Hallo Yogi,
eine Barzahlung einer Miete ist nicht nur unüblich sondern
meist stecken hinter solchen Vorgängen auch andere Probleme
bis hin zur Sperrung der Konten durch die Bank. Wichtig ist
auf jeden Fall, dass der Mieter stets eine Quittung für die
Miete erhält und auf der Quittung zumindest steht "Miete Monat
xxxx ".
Die Form der Bezahlung hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun.
Aber hallo lieber Günter.
Es war einmal ein Zahlungspflichtiger der zahlte, anders als
verlangt
bei einer Bank des Gläubigers ein, obwohl die Zahlung anders
verlangt war.
Die Bank vereinahmte den Betrag, verechnete mit Schlulden und
rückte das Geld nicht wieder herraus. Weder an den Einzahler
noch an den Kontoinhaber.
Der arme Zahlungspflichtige wurde vom Gericht so gestellt als
ob er nicht gezahlt hat. es ging um über 100 000 DM
Geld futsch, obwohl an das konto des Gläubigers gezahlt wurde.
Der Vorgang hat sich sicher nicht so einfach abgespielt wie
hier dargestellt.
Deshalb mein Rat zahle immer so, wie daß der Vermieter
verlangt
wenn Bar, dann bitte mit Quittung mit Datum Verwendungszweck
und Ort wie sich das gehört für eine ordentliche Quittung.
Jakob
Hallo Jakob,
dieser Vorgang kann sich rechtlich so nicht abgespielt haben.
Wobei natürlich - sofern es zu einer Pfändung gekommen wäre
und der Betreffende hat weiterhin entgegen der Weisung bei
einer Bank eingezahlt und nicht an den Ort, wo zu zahlen war,
kann das zutreffen. Aber nur dann, wenn es eine Pfändung gibt.
Deshalb nie bar zahlen. Entscheidend ist, der Mieter hat auf
ein Konto des Vermieters gezahlt. Seine Probleme mit der Bank
haben den Mieter nicht zu interessieren.
Gruss Günter
Es handelte sich um einen Bauträger
es war eine Rate für ein Eigenheim
Die >Baufirma erbat Zahlung auf Konto xxyyzz
Der arme hat dann auf ein anderes Konto des Bauträgers
überwiesen
Die Bak behielt das Geld, verweigerte die Weitergabe an den
Bauträger
und die Herrausgabe an den Einzahler.
>Es kam zur Verhandlung -> das Geld war weg, die
Leistung galt als NICHT erbracht. Wurde in ARD Ratgeber
Recht (glaub ich) dargestellt
Jakob