Hallo
Sehr seltene „Ausnahme“ (deren Rechtsgrundlage aber mMn
fragwürdig ist): Der 1-Euro-Job lässt sich zeitlich parallel
zum Erwerbsjob ausführen UND ist nachweislich Voraussetzung
für eine „zugesicherte“ Stelle, mit der mehr Einkommen erzielt
werden wird als mit dem derzeitigen Job.
Hier würde ich sagen: Wenn’s diesen Zweck hat, dann gehe ich
auch davon aus, dass z.B. die ARGE mit dem Arbeitgeber des 400
Euro Jobs eine Rücksprache nimmt- wo aber keine Rede von sein
kann, dass das geschieht.
Was sie rechtlich nicht ohne Weiteres dürfte. Wozu auch ? Eine Erwerbstätigkeit mit Lohn hat grundsätzlich Vorrang vor einer Maßnahme. Und die ARGE hat doch mit dem Chef des 400 Euro-Jobs nichts zu tun.
Die ARGE beziehen sich wohl auf den einfachen Grundsatz, dass Arbeitsgelegenheiten einfach verordnet werden können, und nur wenn der Hilfebedürftige einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, nimmt man Abstand.
Für beides gibt es keine Rechtsgrundlage. (Wie gesagt:Mit sehr wenigen speziellen und mMn fragwürdigen Ausnahmen).
… sondern dass Chancen für eine Integration in ein
Arbeitsverhältnis verbessert wird, so dass teilweise oder
sogar ganz die Abhängigkeit von der ARGE entfällt, stimmt’s?
So ist es gedacht und rechtlich bestimmt,ja.
Die Voraussetzung für so eine AGH ist u.a., dass man keine bezahlte Arbeit hat (Umfang irrelevant).
Hat unser ALG’ler aber.
Dann kann er diese zusätzliche Maßnahme nachweislich schriftlich ablehnen (bzw. Widerspruch einlegen gegen die Zuweisung der Maßnahme) mit Hinweis auf die geltenden BA-Weisungen und das SGB. Wenn es eine Maßnahmezuweisung mit Rechtsfolgenbelehrung war, könnte er parallel beim zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Aussetzung der Zuweisung mangels Rechtsgrundlage stellen.
Ja, und wer weniger Geld erhält als die tatsächlichen
Mehrkosten betragen, schaut in die Röhre- nur so zur
Komplettierung, denn das gibt’s leider auch
.
Die Mehraufwandskosten müssen duch die gezahlte Mehraufwandentschädigung abgedeckt werden. Sind sie höher als die gezahlte Mehraufwandsentschädigung, muss die ARGE das zusätzlich übernehmen - oder die Maßnahme ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 SGB II nicht zulässig.
Gibt es denn überhaupt in der Republik auch nur
einen einzigen Fall, in dem der ALG II’ler nach Beendigung
eines 1 Euro Jobs in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurde
Och…Einzelfälle sollen schon mal vorgekommen sein. *lach*
Mir persönlich ist nur bekannt, dass man einen 1 Euro Job für
eine weitere Periode (1/2 Jahr) verlängern kann, irgendwann
aber damit Schluss ist.
Es ist so, dass der Zeitraum der Eingliederungsvereinbarung in der Regel 6 Monate betragen soll.In dieser Zeit wird z.B. so eine Maßnahme angetreten,um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern oder zu ermöglichen. Nach 6 Monaten soll man sich zusammensetzen und überprüfen,inwieweit diese spezielle Maßnahme der Integration förderlich war und was dabei herumgekommen ist…bzw. was mittlerweile vielleicht sinnvoller wäre. „Förderung“ (sofern sie denn stattfindet) sollte IMMER der Sinn und Zweck des Ganzen sein.
Tja, ich schüttle abermals den Kopf und frage nach Sinn dieser
Dinge, was natürlich hier wieder viele Lacher hervorbringt.
Wieso…was gäbe es da zu lachen ?
_Prüfbericht des Bundesrechnungshofes v. 29.04.2008: Vernichtendes Urteil zur MAE-Beschäftigung
- bei fast 1/4 der Erwerbslosen lagen die Fördervoraussetzungen nicht vor
- Häufig lagen die Arbeiten nicht im öffentlichen Interesse bzw. waren nicht wettbewerbsneutral
- Prüfbericht vom 29. April 2008: Zwei Drittel aller Beschäftigungsverhältnisse sind formal rechtswidrig
-
keine nennenswerte Integrationseffekte in den ersten Arbeitsmarkt _
Dass diese 1-Euro-Jobs letztlich nur den daran verdienenden Maßnahmeträgern und der BA-Statistik nutzen, ist ja kein Geheimnis mehr. Aber der „Sinn“ oder die Steuergelderverschwendung ist ja hier auch gar nicht das Thema - sondern die Zulässigkeit eines 1EJobs neben einer bereits bestehenden Erwerbstätigkeit.
Und das I-Pünktchen ist ja noch das, dass der 400 Euro Jobber möglicherweise seinen 400 Euro Job nicht mehr machen kann, also zusätzlich pro Monat 240 Euro (derzeit ist es ja wohl noch so) Kosten für Staat bzw.Steuerzahler anfallen.
Nein, das wäre nicht zulässig und dürfte auch nicht verlangt werden - wegen der schon genannten Pflichten und Rechtsbestimmungen.