400 Euro Job + 1 Euro Job

Hallo

Kann nur wiederholen: Arbeitsgelegenheiten sind NICHT dazu
gedacht, dass Leistungsbezieher sich etwas dazu verdienen
können ! Und für jeden Teilnehmer an einer 1EJ-Maßnahme zahlt
die ARGE neben seiner ALGII-Leistung auch monatlich mehrere
Hundert Euro
(Steuergelder…) an den Träger der Maßnahme -
dafür, dass er den Teilnehmer „betreut“ und seine Chancen
verbessert, eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu finden.

in der Theorie :wink: Und betreut werden die Leute auch nicht. Es ist auch lt. Erhebungen der BA klar, dass ein 1€ Job geringste Chancen bietet wieder in feste Arbeit zu kommen. Weiteres siehe meine Antwort eins weiter oben. Zudem sind - wenn ich mich richtig erinnere - ebenso nachgewisenerweise mind., 70 % nicht zusätzlich, wie es das Gesetz vorschreibt. Die meisten Jobs zerstören den 1. Arbeitsmarkt. Vor allem für Kleinbetriebe (Z. B. Lanschaftsgärtner, die Kleinaufträge wie Pflege der Büsche und Bäume in Kigas erhielten etc.)

Solche Eingliederungs-Steuergelder in jemanden zu investieren,
der bereits einen bezahlten Job hat, ist nicht
vorgesehen. Und ganz sicher kein Vorteil für die Steuerzahler

Genau!

! Die Maßnahmeträger bekommen monatlich zwischen ca. 150 - 700
Euro pro 1-Euro-Jobber aus Steuergeldern, um ihn „auf den
Arbeitsmarkt vorzubereiten und seine Chancen zu verbessern“.

Ein gutes Geschäft für die. Die Beschäftigungsfirmen schießen aus dem Boden, wie seinerzeit die Zeitarbeitsfirmen.

Working poor - ein neuer Wirtschaftssektor :wink:

Wenn er sich aber bereits auf dem Arbeitsmarkt befindet
(Job-Umfang irrelevant), sind Sinn und Zweck so einer Maßnahme
hinfällig… und die damit verbundenen Maßnahmekosten sind eine
nicht vorgesehene Verwendung von Steuergeldern. Um es mal
vorsichtig auszudrücken.

Ich nenne die Sache - wie oben - gerne beim Namen :wink:

TM

Hallo

Sehr seltene „Ausnahme“ (deren Rechtsgrundlage aber mMn
fragwürdig ist): Der 1-Euro-Job lässt sich zeitlich parallel
zum Erwerbsjob ausführen UND ist nachweislich Voraussetzung
für eine „zugesicherte“ Stelle, mit der mehr Einkommen erzielt
werden wird als mit dem derzeitigen Job.

Hier würde ich sagen: Wenn’s diesen Zweck hat, dann gehe ich
auch davon aus, dass z.B. die ARGE mit dem Arbeitgeber des 400
Euro Jobs eine Rücksprache nimmt- wo aber keine Rede von sein
kann, dass das geschieht.

Was sie rechtlich nicht ohne Weiteres dürfte. Wozu auch ? Eine Erwerbstätigkeit mit Lohn hat grundsätzlich Vorrang vor einer Maßnahme. Und die ARGE hat doch mit dem Chef des 400 Euro-Jobs nichts zu tun.

Die ARGE beziehen sich wohl auf den einfachen Grundsatz, dass Arbeitsgelegenheiten einfach verordnet werden können, und nur wenn der Hilfebedürftige einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, nimmt man Abstand.

Für beides gibt es keine Rechtsgrundlage. (Wie gesagt:Mit sehr wenigen speziellen und mMn fragwürdigen Ausnahmen).

… sondern dass Chancen für eine Integration in ein
Arbeitsverhältnis verbessert wird, so dass teilweise oder
sogar ganz die Abhängigkeit von der ARGE entfällt, stimmt’s?

So ist es gedacht und rechtlich bestimmt,ja.

Die Voraussetzung für so eine AGH ist u.a., dass man keine bezahlte Arbeit hat (Umfang irrelevant).

Hat unser ALG’ler aber.

Dann kann er diese zusätzliche Maßnahme nachweislich schriftlich ablehnen (bzw. Widerspruch einlegen gegen die Zuweisung der Maßnahme) mit Hinweis auf die geltenden BA-Weisungen und das SGB. Wenn es eine Maßnahmezuweisung mit Rechtsfolgenbelehrung war, könnte er parallel beim zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Aussetzung der Zuweisung mangels Rechtsgrundlage stellen.

Ja, und wer weniger Geld erhält als die tatsächlichen
Mehrkosten betragen, schaut in die Röhre- nur so zur
Komplettierung, denn das gibt’s leider auch :wink:.

Die Mehraufwandskosten müssen duch die gezahlte Mehraufwandentschädigung abgedeckt werden. Sind sie höher als die gezahlte Mehraufwandsentschädigung, muss die ARGE das zusätzlich übernehmen - oder die Maßnahme ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 SGB II nicht zulässig.

Gibt es denn überhaupt in der Republik auch nur
einen einzigen Fall, in dem der ALG II’ler nach Beendigung
eines 1 Euro Jobs in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurde

Och…Einzelfälle sollen schon mal vorgekommen sein. *lach*

Mir persönlich ist nur bekannt, dass man einen 1 Euro Job für
eine weitere Periode (1/2 Jahr) verlängern kann, irgendwann
aber damit Schluss ist.

Es ist so, dass der Zeitraum der Eingliederungsvereinbarung in der Regel 6 Monate betragen soll.In dieser Zeit wird z.B. so eine Maßnahme angetreten,um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern oder zu ermöglichen. Nach 6 Monaten soll man sich zusammensetzen und überprüfen,inwieweit diese spezielle Maßnahme der Integration förderlich war und was dabei herumgekommen ist…bzw. was mittlerweile vielleicht sinnvoller wäre. „Förderung“ (sofern sie denn stattfindet) sollte IMMER der Sinn und Zweck des Ganzen sein.

Tja, ich schüttle abermals den Kopf und frage nach Sinn dieser
Dinge, was natürlich hier wieder viele Lacher hervorbringt.

Wieso…was gäbe es da zu lachen ?

_Prüfbericht des Bundesrechnungshofes v. 29.04.2008: Vernichtendes Urteil zur MAE-Beschäftigung

  • bei fast 1/4 der Erwerbslosen lagen die Fördervoraussetzungen nicht vor
  • Häufig lagen die Arbeiten nicht im öffentlichen Interesse bzw. waren nicht wettbewerbsneutral
  • Prüfbericht vom 29. April 2008: Zwei Drittel aller Beschäftigungsverhältnisse sind formal rechtswidrig
  • keine nennenswerte Integrationseffekte in den ersten Arbeitsmarkt _

Dass diese 1-Euro-Jobs letztlich nur den daran verdienenden Maßnahmeträgern und der BA-Statistik nutzen, ist ja kein Geheimnis mehr. Aber der „Sinn“ oder die Steuergelderverschwendung ist ja hier auch gar nicht das Thema - sondern die Zulässigkeit eines 1EJobs neben einer bereits bestehenden Erwerbstätigkeit.

Und das I-Pünktchen ist ja noch das, dass der 400 Euro Jobber möglicherweise seinen 400 Euro Job nicht mehr machen kann, also zusätzlich pro Monat 240 Euro (derzeit ist es ja wohl noch so) Kosten für Staat bzw.Steuerzahler anfallen.

Nein, das wäre nicht zulässig und dürfte auch nicht verlangt werden - wegen der schon genannten Pflichten und Rechtsbestimmungen.

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Hallo
da rennst du bei mir offene Türen ein.

Ich nenne die Sache - wie oben - gerne beim Namen :wink:

Ich habe mich am Anfang ganz bewusst nur auf die Ausgangsfrage beschränkt (rechtliche Grundlage für 1EJob neben bestehendem Lohnjob), weil diese „1-Euro-Job“ - Grundsatzdiskussionen hier ja schon mehrfach geführt wurden und immer so schnell an Umfang ausufern. :wink: Und dafür ist dieses Board nicht gedacht, wenn ich es richtig verstanden habe.

Wie ich zu 1-Euro-Jobs ganz allgemein stehe,ist kein Geheimnis - aber das war ja hier nicht die Frage. *g

LG

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Schön, dass Du das in diesem Zusammenhang nochmal
herausgestellt hast.

Nur vorbeugend :wink:. Die meisten Menschen,die nicht so viel mit dem Thema zu tun haben,gehen ja nachwievor davon aus, dass die 1-Euro-Jobber durch diese Maßnahmen erstmal „an die Arbeit gekriegt werden“ und sich für ihr ALG2 gemeinnützig nützlich machen müssen , was dann ja nur gut sein kann… egal, ob ihnen persönlich diese Maßnahme jetzt beruflich viel weiterhilft. Dass aber die Maßnahmeträger (Kommunen, karitative Einrichtungen, „gemeinnützige“ Organisationen usw.) jedes Jahr etliche Milliarden unserer Steuergelder dafür bekommen, dass sie die 1-Euro-Jobber lohnlos bei sich arbeiten lassen (und dass sie diese 1E-Jobber und Zuschuss-Gelder mittlerweile fest mit einkalkulieren und entsprechend weniger regulär bezahltes Personal „benötigen“) … das wissen die meisten Leute ja gar nicht.

Ja, die armen kranken Arbeitslosen alle, da haben die
Pädagogen und Sozialpädagogen und Sozialarbeier und wer auch
immer noch mit im Boot sitzt jetzt wunderbar welche, an denen
sie sich so richtig austoben können.

Die allerwenigsten 1EJobber bekommen aber so jemanden überhaupt jemals zu sehen, möchte ich vermuten. Sie verrichten ja in der Regel auch nur ganz normale Arbeiten , wie Festangestellte auch… nur eben ohne Lohn , ohne Rentenansprüche usw. Sie bekommen eben eine „Gelegenheit“, für jemanden eine Tätigkeit ausüben zu dürfen - nur halt ohne dafür Lohn zu erhalten.
Bei Juhtuup gibt’s ja eine ganz interessante TV-Doku über die „Armutsindustrie“… da werden einem die Zusammenhänge, Kosten und Folgen für uns alle schnell klar.

Hm, gibt’s da nicht doch irgendwelche Grenzen?

Du meinst, was an Minimum-Erwerbslohn da sein muss, um einen 1EJob auszuschließen und unzulässig zu machen ? Also im §16d SGB II wird auf jeden Fall nur „Arbeit“ genannt…ohne Vorgabe eines zeitlichen oder finanziellen Mindest-Umfangs.

LG

Für mich öfter die Frage…
Hallo,

Da kommt sie echt oft auf die Frage…wer will hier beurteilen, wenn die einzigen Argumente nur aus Paragraphen bestehen…ablesen und verweigern kann jeder, aber 400 € Erlös würden der Sozialgemeinschaft schon mal 240 € Erleichterung bescheren.
Aber es scheint hier zwecklos, da diejenigen " hochdotierten " Antworter keine Ahnung / Interesse haben und die " bedürftigen " nicht den Mumm haben, mal aufzustehen.

So wurde es neutral mal öfter als ungerechte Entlohnung oder Schere zwischen arm und reich bezeichnet…Am lautesten schreien jene, die zuviel für ihre Arbeit bekommen…Verdienst wird leider nicht mehr berücksichtigt.

…u…s…w…

mfg

nutzlos

RE: Bei einer € - Jobby arbeitet man nicht…
Hallo,

das erzähle mir mal in 3 Deiner möglichen Versionen…
( Nenne dabei aber auch Deinen h-/Lohn und Deinen Arbeitsaufwand dafür…) Ich könnte jetzt mal tief einatmen, aber warum werden die Leute am Arbeitsmarkt nicht gefördert ? " Einkauf " fremder Fachkräfte brauchen wir nicht, wenn wir unser eigenes Potenzial nimma unterstützen wollen…Bevor ich die intellekuelle Pampigkeit annehme…warum werden nicht zunächst die eigenen Mannen unterstützt ?
Gebt den Menschen vor billigem Einkauf von Wissen doch selber mal eine Chance.
Wer hätte denn heute noch eine Chance ohne " Schmiererei " ? Wer kennt denn genau die Maschinen des " zukünftigen " AG ? Also nicht schmieren und sich selber nur Chancen offenhalten wollen…hinter der Jugend mag auch reichlich ungenutztes Potenzial stecken…aber billig fährt zunächst gegen die Wand, bis die bittere Realität wenigstens erahnt wird…tja…

mfg

nutzlos

mfg

nutzlos

Hallo,

ich persönlich finde es Schwachsinn, jemanden der einen 400 €
Job hat zusätzlich in einen 1 €-Job zu schicken. Es ist
Geldverschwendung, wie Lara das richtig feststellt. Diese 1-E
Jobs sind inzw. doch schon ein Wirtschaftsfaktor und Abzocke
seitens sog. gemeinnütziger Unternehmen, die über Umwege sogar
die freie Wirtschaft stützen.

So in etwa seh’ ich das auch.

Außerdem ist derjenige ja arbeitswilllig und arbeitsfähig. Die
1 € Jobs sind ja nach meinem Verständnis dazu gedacht,
besonders Langzeitarbeitslose wieder an geregelten Tagesablauf
zu gewöhnen und vor allem Buße zu tun, dass er hilfebedürftig
ist.

Da leben auch viele Vorurteile wieder auf. Da gibt es dann diejenigen, die natürlich dem Alkohol anheimgefallen sind, weil sie arbeitslos sind, und drum müssen sie ganz einfach- Therapie kann ja so einfach sein (Verzeih’ meine bittere Ironie)- mal wieder eine feste Tagesstruktur haben.

Dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Meinerseits war nichts
als negative Kritik gedacht. Ich wollte nur den finanziellen
Vorteil eines 1 € Jobs hervorheben, da dieser anrechnungsfrei
bleibt. Und vielerorts wird ja trotzdem Fahrgeld bezahlt.

Donnerwetter! Einen finanziellen Vorteil kann ich da bislang aber nicht drin erblicken. Fahrgeld ist mir persönlich Gott lob ziemlich wurscht, weil ich mit dem Rad fahre.

Das BSG hat entschieden, dass die Fahrtkosten nicht zusätzlich
bezahlt werden.

Das weiß ich seit gestern leider auch, passt aber in die Logik des: Hier soll niemand was verdienen, sondern „qualifiziert“ werden (Lehrjahre sind halt keine Herrenjahre).

Die Rechnung basiert auf einer Std.-Vergütung
von 1,5 € - 2 €. Da man ja die 1. 2 Monate wohl 1,5 € und ab
dem 3. Monat 2 € bekommt.

Tatsächlich? Na ja, vielleicht werde ich also doch noch wohlhabend bei 2 Euronen die Stunde. Da habe ich dann in etwa so viel wie vom 400 Euro Job mir übrigbleibt, nachdem die Arge 240 Euronen einbehält.
O Staat, ich danke dir für diese Wohltat, dass ich nun 39,5 Stunden insgesamt arbeiten gehen darf, zuzüglich kommen 7,5 Stunden Fahrzeit zu zwei verschiedenen Arbeitsstellen von montags bis samstags und obendrein darf ich dann Sonntags, damit auch dieser Tag bloß nicht der Besinnung und möglicherweise der Erholung gewidmet sind, auch noch albernerweise (weil ich ja gerade nichts tue) Bewerbungen schreiben.

O kniet mit mir, dies selt’ne Glück zu preisen!

Es grüßt, keine Kommentare mehr schreiben wollend

Wilfried

Hallo,

Da kommt sie echt oft auf die Frage…wer will hier
beurteilen, wenn die einzigen Argumente nur aus Paragraphen
bestehen…ablesen und verweigern kann jeder, aber 400 € Erlös
würden der Sozialgemeinschaft schon mal 240 € Erleichterung
bescheren.

Welche Gemeinschaft meinst du? Kenn’ ich die :wink:?

Aber es scheint hier zwecklos, da diejenigen „hochdotierten“
Antworter keine Ahnung / Interesse haben und die "bedürftigen
"nicht den Mumm haben, mal aufzustehen.

Das ist zwar richtig, andererseits kann ich auch verstehen, wenn man den einfachen, aber sich arrangierenden Standpunkt einnimmt: Das halbe Jahr bzw. die Zeit, geht rum, und danach lässt man mich - möglicherweise- doch mal wieder für ein paar Monate in Ruhe. Irgendwann geht einem auch die Luft aus und es nutzt dem „Revolutionär“ nichts, wenn keiner mitmacht.

So wurde es neutral mal öfter als ungerechte Entlohnung oder
Schere zwischen arm und reich bezeichnet…Am lautesten
schreien jene, die zuviel für ihre Arbeit bekommen…Verdienst
wird leider nicht mehr berücksichtigt.

Und die, die am meisten verdienen, haben auch mit der vielbeschrieenen und herbeschwörten „Verantwortung“ nur noch sehr wenig, wenn überhaupt etwas zu tun.

…u…s…w…

Was heißt das?

Es grüßt

Wilfried

Hallo

das mit den 3 möglichen Versionen habe ich nicht verstanden.

Ich hab lediglich den rechtlichen „Status“ der 1EJobs gemeint. Und da ist es nunmal so, dass bei einem 1EJob kein reguläres Arbeitsverhältnis entsteht - auch nicht, wenn die Heranziehung zu den Tätigkeiten rechtswidrig war. Es wird kein Lohn oder Gehalt gezahlt (sondern eben nur diese „Mehraufwandsentschädigung“ zusätzlich zum ALG2). Es gibt keinen Arbeitsvertrag, keine tarifliche Entlohnung, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub, kein Streikrecht und keinen Kündigungsschutz. Zwischen dem Maßnahmeteilnehmer und dem Maßnahmeträger besteht kein Arbeitsverhältnis, sondern ein öffentlich-rechtliches…bei Streitigkeiten ist nicht das Arbeitsgericht, sondern das Sozialgericht zuständig usw.
Nur die Vorschriften bzgl. Arbeitsschutz und Urlaub (mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt) gelten auch für 1EJobber. Zumindst fallen mir gerade keine weiteren ein.

Wenn man natürlich „Arbeit“ im physikalischen Sinne nehmen würde , dann steht wohl außer Frage, dass ein 1EJobber, der 30 Std. die Woche einer Tätigkeit nachgeht, einiges an Energiemenge umsetzt, um sie auszuüben…natürlich „arbeiten“ 1EJobber in dieser Hinsicht. Aber im Rahmen einer Eingliederungsmaßnahme gilt dieses Tätigsein eben nicht als Arbeit und muss nicht entlohnt werden. Wer davon profitiert, dürfte auf der Hand liegen.

aber warum werden die Leute am Arbeitsmarkt nicht gefördert ?

Die BA , die Politik und Wirtschaft würden dir darauf vermutlich antworten: „Wieso…werden sie doch !“ - …und dann u.a. auf ihre Beratung und eben auch auf solche Eingliederungsmaßnahmen verweisen. Ein über 50 Jähriger, der 4x hintereinander dasselbe Bewerbungstraining antreten muss, wird in dem Sinne sogar ganz besonders intensiv gefördert, um seinen beruflichen Wiedereinstieg zu erreichen…

LG

Hallo

aber warum werden die Leute am Arbeitsmarkt nicht gefördert ?

Die BA , die Politik und Wirtschaft würden dir darauf
vermutlich antworten: „Wieso…werden sie doch !“ -
…und dann u.a. auf ihre Beratung und eben auch auf solche
Eingliederungsmaßnahmen verweisen. Ein über 50 Jähriger, der
4x hintereinander dasselbe Bewerbungstraining antreten muss,
wird in dem Sinne sogar ganz besonders intensiv
gefördert, um seinen beruflichen Wiedereinstieg zu
erreichen…

Vielleicht sollte man aber mal weniger die Instrumentarien verteufeln und mehr darüber nachdenken, warum die Qualität der Eingliederungsmaßnahmen oft höchstens mittelmäßig sind und wie man das verbessern kann.

Gruß,
LeoLo

Ab hier kommt die Dreiecksbeziehung ins Spiel:
Hallo @LeoLo @Lara…,

Das sind die anderen Themen: wer 4 X " Bewerbungstraining " durchlaufen soll, der soll vermutlich dadurch nur aus der Statistik " geschummelt " werden, wenn Zahlen zur Veröffentlichung anstehen.
( Ansonsten dürfte der 50-Jährige in der Vermittlungsaufgabe eine niedrige Priorität aufgestempelt bekommen…klingt jetzt etwas hart, aber warum diesen erfahrenen Mann teuer umschulen, wenn er " billig " zeitweise aus den Statistiken " entfernt " werden kann ? )
Die Vermittler wissen auch, das diesem Menschen vom Arbeitgeber kein X für ein U vorgemacht werden kann…daher nix mit Dumpinglohn.
Qualität von modularer Fortbildung / Umschulung lasse ich mal außen vor, da ich selber gleiche Bildungsziele bei verschiedenen Institutionen als Privatmensch nicht direkt mittels Tests und Wissenstand miteinander vergleichen kann.
( es ist aber auch nicht unbekannt, dass manchmal echt sinnlose Vermittlungsangebote / Schulungsangebote beim " Kunden " ankommen…so Marke Bürohengst soll in 6 Monaten Handwerker werden können … sollen … )

Da kommt das Problem zu tragen, dass heutzutage in diversen Bereichen der Integration / Vermittlung Menschen rekrutiert werden, die nach einem kurzen " Crashkurs " DAS leisten sollen, was die alten Hasen mit richtiger ( fachbezogener ) Ausbildung vor Jahren noch bei den staatlichen Anlaufstellen leisteten…so kaputtgespart, das diese Einsteiger von den alten noch lernen, Dokumente prüfen / verarbeiten…Software bedienen…und dann mach mal…dann Druck von oben von wegen " Statistik und Vermittlungsquote "
Da wären die " Vermittler A.D. " mal nach ihrer Meinung gefragt, wie viele Kunden sie denn in ihrer Zeit so durchschnittlich zu betreuen hatten.

Ansonsten habt ihr beide recht…aus einer Fortbildung kann sich jeder individuell mehr oder weniger herausziehen. Denn ich persönlich muss mich ja nicht mit dem minimal erreichbaren Bildungsziel zufrieden geben…den Schwächsten wird in der Gruppe geholfen…wer selber mehr lernen will als das MUSS, löchert Ausbilder / Dozenten.
Dann soll mal eine der Lehrpersonen sagen…" Warum sollte ich…" XXX

mfg

nutzlos

Hallo

Es geht ja doch gar nicht darum, „Instrumentarien“ zu verteufeln. Die „Grundidee“,Menschen gezielt und ihrem Profil entsprechend zu fördern und damit ihre (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt und in ein „selbsterwirtschaftetes“ Leben anzustreben, ist ja etwas sehr Positives und richtig. Das würde aber wohl kaum auch jemand in Frage stellen… am Allerwenigsten die Betroffenen selbst.

Nur was diese 1-Euro-Jobs angeht ist es halt nunmal erwiesenermaßen so, dass sie in größter Mehrzahl eben nicht den eigentlich beabsichtigten Sinn erfüllen - und das ursprüngliche Ziel eben nicht erreichen. Und das ist bereits seit 2005 so.

Warum die "Qualität der Eingliederungsmaßnahmen oft höchstens mittelmäßig sind und wie man das verbessern kann „, ist ja eine völlig berechtigte Frage - die seitens der BA aber in der Regel ja mit mangelndem Geld, fehlendem Personal/Mitarbeiterschulungs-Budget , Mangel an arbeitsmarkt"bezogenen“ Maßnahmen und gemeinnützigen Arbeitsbereichen usw. erklärt wird.
Und die 1EJobs, die tatsächlich sinnvolle, berufsbezogene, arbeitsmarktrelevante Tätigkeiten beinhalten, sind ja in der Regel sehr selten - oder es sind solche, die gar nicht zulässig sind, weil sie eben nicht gemeinnützig sind und/oder reguläre Arbeitsverhältnisse ersetzen/ verdrängen und letztlich nur dem Maßnahmeträger (oder dem „dahinterstehenden“,oft kommerziellen Betrieb) dienen.

Wenn dieser industrielle Trampolinhersteller seine Waren über eine „gemeinnützige“ GmbH durch fünfzig 1EJobber herstellen lässt (die bei der Herstellung reguläre Arbeit ausüben,aber dafür nur den Mehraufwand für Fahrkarten etc. bekommen) , profitiert er als Unternehmer durch die Löhne und Sozialabgaben, die er nicht zahlen muss… die GmbH bekommt jeden Monat 50x gutes Geld (Steuermittel) vom Arbeitsamt für die „Beschäftigung“ dieser 1EJobber… die 1EJobber arbeiten täglich (lohnlos) in einem völlig regulären Aufgabenbereich - und werden dadurch offiziell „gefördert“.
Nur führt das eben nicht dazu, dass dieser oder ein anderer Unternehmer sie nach 6 Monaten regulär einstellt und regulär angemessen bezahlt. Warum sollte er auch - wenn er ihre Leistung wesentlich billiger über eine „Fördermaßnahme“ nutzen kann.

Die ARGE kann nur in reguläre, bezahlte Stellen vermitteln, wenn solche Stellen vorhanden sind - und davon fehlen eben Millionen… da könnte man die Betroffenen letztlich „fördern“, wie man will.

Warum bauen die Kommunen immer mehr Arbeitsplätze ab bzw. besetzen sie nicht neu ? Warum findet man in vielen Kommunen (Stadtverwaltungen, karitativen / städt. Einrichtungen usw.) erfahrene, ausgebildete Sekretärinnen, Sachbearbeiter, Informatiker, Erzieherinnen, Reinigungskräfte etc. , die 30 Std. pro Woche gute Arbeit leisten - ohne Lohn/ Rentenansprüche… für nur 30 Euro Mehraufwandsentschädigung pro Woche ?
Warum werden Unternehmer öffentlich dafür geehrt, dass sie „Langzeitarbeitslosen“ (=länger als 1 Jahr arbeitslos) einen Arbeitsplatz gegeben haben…wenn diesem Arbeitsplatz ein oft monatelanges unbezahltes „Praktikum“ mit voller regulärer Arbeit vorausging - und dieser Arbeitsplatz dann durch Lohnkostenzuschuss vom Steuerzahler subventioniert wird ? Und in den meisten Fällen dann kurz vor Ablauf des Lohnkostenzuschuss-Zeitraums auf einmal vom Arbeitgeber gekündigt wird…?

Da gibt es wahrlich viele Fragen, die einen beschäftigen sollten… da gebe ich dir Recht.

LG

1 „Gefällt mir“

Hallo

Wobei man da natürlich noch ein bisschen unterscheiden muss zwischen einer Maßnahme zur Schulung und Weiterbildung - und einem 1EJob. Der 1EJob ist ja per Definition eine „nachrangige“ Maßnahme und soll erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle anderen Vermittlungsbemühungen und Eingliederungsinstrumente (Aus-,Fort-, Weiterbildung, ABM, Entgelt-Maßnahme usw.) nicht gefruchtet haben. Vermittlung und Weiterbildung sind immer vorrangig. (Oder sollten es gesetzlich sein, besser gesagt… die Realität sieht aber ja oft anders aus.)
http://www.youtube.com/watch?v=L5UO21EAiN0
http://www.youtube.com/watch?v=zAoIRtMBuQE&feature=r…

Ansonsten dürfte der 50-Jährige in der Vermittlungsaufgabe
eine niedrige Priorität aufgestempelt bekommen…klingt jetzt
etwas hart, aber warum diesen erfahrenen Mann teuer umschulen,
wenn er " billig " zeitweise aus den Statistiken " entfernt "
werden kann ?

Das ist hart - aber ja Realität. Ungeachtet seiner Berufserfahrung ist sein Alter in der Regel bereits ein Vermittlungshemmnis auf dem Arbeitsmarkt - da muss man sich doch nix schönreden. (Das kann man mittlerweile auch schon weit früher ansetzen als erst bei 50…)Und der Rest ist eine reine Rechenfrage. Wieviel Förderbudget hat man zur Verfügung (=wenig), und in wen investiert man es ? Wo auf dem Markt sind überhaupt noch realistische Arbeitsplatz-Chancen und Jobangebote zu finden (suchsuchsuch)- wer hat grundsätzlich Aussicht, so einen Job evtl. zu ergattern …und was müsste man ihm dafür evtl. vorher noch an Förderung zukommen lassen, die lt.Budget auch „drin“ sitzt ?

Die Vermittler wissen auch, das diesem Menschen vom
Arbeitgeber kein X für ein U vorgemacht werden kann…daher
nix mit Dumpinglohn.

Die Arbeitsagentur hat gerade erst verkündet, dass sittenwidriger, unzumutbarer Stundenlohn erst bei „deutlich unter 3 Euro“ anfängt. Das steckt klar ab, welche Jobs/Löhne ein Leistungsbezieher als zumutbar zu akzeptieren und anzutreten hat, wenn er keine Leistungskürzungen und -einstellungen riskieren will. Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit ist das Lohn-„Verhandlungsrecht“ bei Jobinterviews nur noch Theorie.

dass manchmal echt sinnlose Vermittlungsangebote / Schulungsangebote :beim "Kunden " ankommen…so Marke Bürohengst soll in 6 Monaten
Handwerker werden können … sollen …

Inwieweit solche Crash-Kurs-Schulungen qualitativ ausreichend sind bzw. ob es überhaupt möglich ist, auf die Art etwas Solides zu bilden, ist auch noch eine Frage…richtig. Aber die wenigsten Betroffenen kommen ja überhaupt in den Genuss von solchen Aus-oder Weiterbildungen ! Wenn man mal bundesweit herumschaut, scheinen doch die objektiv sinnlosen „Weiterbildungs-Kurse“ zu überwiegen. Wir lernen Gemüseschnibbeln, wir lernen, was eine PC-Maus kann und surfen 6 Std. täglich im Internet herum, wir lernen Gebrauchtspielzeug- Instandsetzen/-Bemalen…
„Förderung“, die wir alle mit Steuern finanzieren und die die Betroffenen antreten müssen… und die ihnen keinen bezahlten Job verschafft. Waren es nicht letztes Jahr so um die 7 Milliarden Steuermittel, nur für solche Sinnlos-Kurse ?
http://www.youtube.com/watch?v=9XFFV9rb5w8&feature=r…
http://www.br-online.de/das-erste/report-muenchen/re…

dann Druck von oben von wegen "Statistik und Vermittlungsquote "
Da wären die " Vermittler A.D. " mal nach ihrer Meinung
gefragt, wie viele Kunden sie denn in ihrer Zeit so
durchschnittlich zu betreuen hatten.

Das kommt ja obendrauf noch dazu - und die Statistik dürfte wohl auch die Hauptmesslatte sein.

Ansonsten habt ihr beide recht…aus einer Fortbildung kann
sich jeder individuell mehr oder weniger herausziehen.

Das habe ich nicht gesagt - und sehe das eigentlich auch nicht so. :wink: Man ist ja als Betroffener verpflichtet, an jeder zumutbaren Maßnahme teilzunehmen, oder es gibt Kürzungen /Einstellung der Leistung. Die Teilnahme ist also eine Frage der Existenz. Ob man diese Maßnahmezeit dann aber nur absitzt oder versucht, vielleicht doch noch irgendwas Sinnvolles in dem Ganzen zu finden (oder zu initiieren…)- das ist sicher auch typabhängig. Aber ich möchte vermuten, dass sich bei jemandem nach wohlmöglich 5 Jahren in solchen Maßnahmen ,ohne Job-Finden, die Motivation und der Glaube an „Förderung“ in Grenzen hält.

LG