Taxi auf Busspur

Hallo zusammen,

habe eigentlich nur eine kurze Interessensfrage.

Darf man mit einem Taxi auf der Busspur fahren? Grundsätzlich? Nur mit Fahrgast? Gar nicht? Falls es wichtig ist, mich interessiert es hauptsächlich für München.

Danke und liebe Grüße
ausnahmefall

§ 41 der StVO
Hi ausnahmefall!

Sie StVO sagt dazu:

Zeichen 245 - Linienomnibusse

Der so gekennzeichnete Sonderfahrstreifen ist Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Dasselbe gilt auch für Taxen, wenn dies durch das Zusatzschild „Taxi frei“ angezeigt ist, sowie für Radfahrer, wenn dies durch das Zusatzschild

angezeigt ist.

Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Sonderfahrstreifen nicht benutzen.

das dürfte auch für Bayern gelten :smile:

LG Ulli