Ab wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen?

Bei Haustürgeschäften gilt eine 14tägige Widerrufsfrist, aber ab wann beginnt diese eigentlich zu laufen?
Mal angenommen man unterzeichnet z.Bsp. an einem Mittwoch einen Vertrag an der Haustüre, endet die Frist dann am Mittwoch in 2 Wochen oder bereits am Dienstag in 2 Wochen? Also wäre Mittwoch oder Dienstag der letzte Tag für den Widerspruch?

Hallo,

Mittwoch, 23:59 Uhr.

Gruß
Tina

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Hallo Tina,

ich möchte auf keinen Fall erbsenzählerisch wirken, sondern nur nur sichergehen, dass ich Sache mit den Fristen richtig verstanden habe:

Mittwoch, 23:59 Uhr.

Ich bin mir fast sicher, dass du den Ablauf des Mittwoch meinst, aber müsste man diesen Zeitpunkt nicht als Mittwoch, 24:00 Uhr (= Donnerstag, 0:00 Uhr) darstellen? Um 23:59 Uhr habe ich doch noch eine Minute Zeit für meine Willenserklärung, oder? Oder endet die Frist tatsächlich früher, als ich denke?

Gruß,
Andreas

24 Uhr ist richtig.

Levay

24 Uhr ist richtig.

Levay

Hallo,

bist Du sicher? Ich habe mal gelernt, daß die Briefkästen bei den Gerichten sich Punkt 24.00 Uhr drehen und die Post die dann eingeworfen wird als für den nächsten Tag zugestellt gilt.

Gruß
Tina

bist Du sicher?

Jawohl.

Ich habe mal gelernt, daß die Briefkästen bei
den Gerichten sich Punkt 24.00 Uhr drehen und die Post die
dann eingeworfen wird als für den nächsten Tag zugestellt
gilt.

Zur Bedeutung von „24 Uhr“ hier mal ein Link:

http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1113-BGH…

Levay

Hallo,

ich glaub Dir ja, aber uns wurde in der Schule beigebracht, daß alles was nach 24.00 Uhr in den Briefkasten der Gerichte eingeworfen wird, nicht mehr fristgerecht ist, da sich die Briefkästen um punkt 24.00 Uhr umstellen. D. h. doch, wenn ich um 24.00 Uhr etwas einwerfe dreht sich doch der Briefkasten gerade und wenn ich Pech habe fällt mein Einwurf in die falsche Seite. Oder steh ich grad einfach auf der Leitung?

Gruß
Tina

Hallo,

dann sind wir uns doch alle einig. (Danke, Levay, für die Klarstellung und den Link.)

daß alles was nach 24.00 Uhr in den Briefkasten der Gerichte
eingeworfen wird, nicht mehr fristgerecht ist

Genau, aber alles, was vor 24:00 Uhr eingeworfen wird, ist noch fristgerecht; und nach 23:59 Uhr und vor 24:00 Uhr ist noch eine Menge Zeit. (Vorausgesetzt, die Hand zittert nicht zu sehr, wenn man schweißgebadet und außer Atem um 23:59 Uhr vor besagtem Gerichtsbriefkasten eintrifft. :wink:)

Gruß,

Andreas

Mittwoch, 23:59 Uhr.

Wenn man einen Widerruf per Post verschicken würde, gilt dann das Datum des Poststempels oder muß es bis dahin beim Empfänger eingegangen sein?

Silke

Hallo,

Wenn man einen Widerruf per Post verschicken würde, gilt dann
das Datum des Poststempels oder muß es bis dahin beim
Empfänger eingegangen sein?

muss beim Empfänger eingegangen sein. Ist ja nicht sein Problem, wenn die Post trödelt oder Sendungen verschlampt. Datum des Poststempels war vor ´zig Jahren bei Preisauschreiben relevant. Rein rechtlich ist das aber ohne Belang.

Gruß

S.J.

Hallo,

Kündigungen, Widersprüche etc. schickt man am Besten per Einschreiben/Rückschein um den fristgerechten Eingang beweisen zu können.

Gruß
Tina

Das stimmt nicht, vgl. § 355 I 2 Hs. 2 BGB.

Levay

Ich bin mir fast sicher, dass du den Ablauf des Mittwoch
meinst, aber müsste man diesen Zeitpunkt nicht als Mittwoch,
24:00 Uhr (= Donnerstag, 0:00 Uhr) darstellen? Um 23:59 Uhr
habe ich doch noch eine Minute Zeit für meine
Willenserklärung, oder?

Hallo, Andreas,
…dann gib doch deine Willenserklärung um 23:59:59 ab.
Warum soll eigentlich stets bis auf den letzten Drücker gewartet werden um dann erst zu handeln?

Gruß:
Manni

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Abkürzungen in Verweisen auf Gesetzesstellen
Hallo,

§ 355 I 2 Hs. 2 BGB.

was bedeutet denn „Hs.“ in dieser Referenz? Halbsatz, Hauptsatz, …? Kann ich irgendwo nachlesen, welche Gliederungsebenen samt Abkürzungen es noch gibt und wie sie zu interpretieren sind? Ich kenne bisher Paragraphen, Absätze, Sätze und Nummern.

Gruß,

Andreas

Hallo,

http://www.trenkler.de/services/akuefi.shtml#K

eine Liste verschiedener Links über juristische Ablürzungen habe ich den Mods zukommen lassen.

Es wird darüber beraten, diese Links in die Brettbeschreibung aufzunehmen. *wink*

Agnes

eine Liste verschiedener Links über juristische Ablürzungen

Danke, „Hs.“ ist also ein Halbsatz. Nun müsste ich nur noch herausbekommen, was ein Jurist unter diesem Begriff versteht. Eine Google-Suche führt nicht weit, außer zurück zu wer-weiss-was, wo die Frage Anfang dieses Jahres leider nicht beantwortet wurde: /t/verantwortung-verantwortlichkeit/4435019/10

Viele Grüße,

Andreas

Mach es dir nicht zu kompliziert! Wenn du dir die Norm ansiehst, um die es geht, wirst du *sofort* verstehen, was ich mit Halbsatz meine!

Levay

Wenn du dir die Norm
ansiehst, um die es geht, wirst du *sofort* verstehen, was ich
mit Halbsatz meine!

Ja, in diesem speziellen Fall war es mir von Anfang an sonnenklar (der Teil hinter dem Semikolon: „zur Fristwahrung genügt […]“). Mir ist es aber schon ein paarmal passiert (habe leider keine Beispiele zur Hand), dass ich gerätselt habe, welcher Teil eines Satzes gemeint ist, so dass ich in dem Falle auf die inhaltlich wahrscheinlichste Lösung zurückgreifen musste.

Nicht nur deswegen wäre eine Definition von „Halbsatz“ für die Zukunft praktisch gewesen.

Andreas

Das stimmt nicht, vgl. § 355 I 2 Hs. 2 BGB.

Ups, da hast Du natürlich recht.

Gibt es sonst noch Fristen, die mit rechtzeitiger Absendung erfüllt werden? Eher nicht, oder?

Gruß

S.J.

Mir fällt kein anderes Beispiel ein. Der Grundsatz ist freilich der von dir genannte: Entscheidend ist der Zugang.

(Hm, gab es bei der Rügeobliegenheit nach HGB nicht auch eine Ausnahme?)

Levay