Hi,
meinst du DIESE Geschichte?
/t/einfache-frage-schwere-antwort–2/1421790Wird ja interessanter als ich dachte das Ganze. Wie „kaputt“
muss denn ein angemeldetes Fz sein, dass ich es nicht mehr
abschleppen darf? Merkwürdig diese ganze juristische
Spitzfindigkeit…
Genau DIE Geschichte ist das.
Abschleppen darfst Du nur Fahrzeuge, die sonst fahrfähig aber defekt sind. So wie ich es mit den MAN-Omnibussen mache, wenn sie mal wieder ein „Hüsterchen“ haben
)
gruß
dennis

