Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wie es bei folgendem Fall aussieht:
Frau Mustermann lebte lange in einer Ehe mit ihrem ersten Mann. Aus dieser Ehe sind 4 Kinder hervorgegangen, die zur Zeit alle unter 10 Jahre sind. Frau Mustermann hat sich dann vor einigen Jahren von ihrem ersten Mann scheiden lassen und nach einiger Zeit Hr. Beispiel geheiratet. Beide haben den gemeinsamen Familiennamen „Beispiel“. Da die Kinder in der Familie „Beispiel“ leben, möchte Hr. Beispiel nun die Kinder aus erster Ehe adoptieren und Herr Mustermann (der leibliche Vater) ist auch einverstanden. Alle (Hr. Mustermann, Hr. und Fr. Beispiel) sind sich einig, daß die Kinder erst einmal ihren alten Familiennamen (Mustermann) behalten sollen, um sich später selber entscheiden zu können, welchen Namen sie haben wollen.
Ist das möglich? Können die Kinder weiter „Mustermann“ heißen und später selber entscheiden?
Vielen Dank für Eure Hilfe
josch