Änderungskündigung

Hallo zusammen,

am 30.06.2004 unterbreitet der Arbeitgeber ganz plötzlich, dass man ab August nur noch halbe Tage arbeiten darf oder --> Kündigung, aus wirtschaftlichen Gründen. Man ist zwar erstaunt, aber natürlich stimmt man dem halben Tagen zu. Ist ja besser als arbeitslos.

Die Änderungskündigung, oder besser die Änderung des Arbeitsvertrages auf Grund wirtschaftlicher Verhältnisse war inhaltlich nicht so, dass man es hätte unterschrieben wollen. Es stand absolut nichts davon drin, dass man die Änderung nur annehme, um eine eventuelle Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Also das Ding kurzer Hand umgeschrieben und den Satz: „Mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Firma wird die Änderung wieder aufgehoben.“ hinzugefügt und dem AG das wieder vorgelegt.

Was macht der AG? Sagt, dass er nur 1 Satz verändert hat. „Der Arbeitgeber stimmt der Ausübung einer Nebentätigkeit zu, sofern die Tätigkeit bei der XXXX (unsere Firma) dadurch nicht beeinflusst wird.“ Ist ja ok. Aber da man ihm ja nicht recht traut, hat man sich das Scheiben erst einmal mitgenommen und durchgelesen.

Was fällt denn da auf??? Aus dem Satz: „Mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Firma wird die Änderung wieder aufgehoben.“ hat er ein: „Mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Firma „kann“ die Änderung wieder aufgehoben werden.“ gemacht.

Nun ist der AN recht verwirrt und in dem Glauben, wenn er das unterschreibt, kann er doch direkt einen normalen Änderungsvertrag unterschreiben. Das wirkt sich doch dann auch auf die Zahlung eines eventuellen ALO-Geldes aus, wenn der Job dann vielleicht doch noch gekündigt wird. Er möchte ja keinesfalls, dass er nun bestraft wird und nach vielleicht 3 oder 6 Monaten Halbtagsarbeit, aus wirtschaftlichen Gründen der Firma, dann auch nur für die Hälfte des Gehaltes das Arbeitslosengeld bekommt.

Wie kann man hier eine einvernehmliche Lösung finden? Vielen Dank für die Antworten.

Hi!

Zunächst mal: Existiert ein Betriebsrat?
Wie viele Mitarbeiter seit ihr?
Wie lange bist Du dort beschäftigt?
Um was für eine Art Gesellschaft handelt es sich (GmbH; AG; Privat - zur Beurteilung des „es geht wieder besser“)

LG
Guido

Hallo Guido,

kein Betriebsrat – kleine Klitsche. genaue Anzahl ist mir nicht geläufig, da viele Selbstständige – würde sagen ca. 4-5 feste (ohne GF), beschäftigt knapp 2 Jahre, ist eine GmbH. Ich weiß, es sieht schlecht aus …

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Hi Bea!

kein Betriebsrat – kleine Klitsche. genaue Anzahl ist mir
nicht geläufig, da viele Selbstständige – würde sagen ca. 4-5
feste (ohne GF), beschäftigt knapp 2 Jahre, ist eine GmbH. Ich
weiß, es sieht schlecht aus …

Ich habe gefragt, um herauszufinden, ob Du überhaupt einen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt!

Dazu müssten nämlich mindestens 6 Vollzeit kräfte (oder vergleichbare) dort arbeiten! Wobei der GF ein zählbarer Mitarbeiter sein kann!

Dann hätte ich Dir auch gesgt, dass Du das Teil am Besten mit dem Zusatz „unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung“ unterschreiben solltest und Klage einreichen kannst…

So bleibt mir nur, Dir zu sagen: Versuche, es in einem Gespräch zu regeln!

Da Dein Arbeitgeber vermutlich nicht an das Kündigungsschutzgesetz gebunden ist, könnte er Dich auch ganz loswerden! Da finde ich das Halbtagsangebot noch recht fair…

LG
Guido

Hi Bea!

kein Betriebsrat – kleine Klitsche. genaue Anzahl ist mir
nicht geläufig, da viele Selbstständige – würde sagen ca. 4-5
feste (ohne GF), beschäftigt knapp 2 Jahre, ist eine GmbH. Ich
weiß, es sieht schlecht aus …

Ich habe gefragt, um herauszufinden, ob Du überhaupt
einen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt!

Dazu müssten nämlich mindestens 6 Vollzeit kräfte (oder
vergleichbare) dort arbeiten! Wobei der GF ein zählbarer
Mitarbeiter sein kann!

Sind das nicht neuerdings 11?

Dann hätte ich Dir auch gesgt, dass Du das Teil am Besten mit
dem Zusatz „unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung“
unterschreiben solltest und Klage einreichen kannst…

So bleibt mir nur, Dir zu sagen: Versuche, es in einem
Gespräch zu regeln!

Da Dein Arbeitgeber vermutlich nicht an das
Kündigungsschutzgesetz gebunden ist, könnte er Dich auch ganz
loswerden! Da finde ich das Halbtagsangebot noch recht
fair…

Hm, wenn du die Hintergründe kennen würdest, dann würdest du anders denken :wink: Außerdem bin ich ja bereit, uf die Hälfte zu „verzichten“, jedoch muss ich halt über die Folgen nachdenken; was ist wenn …

Bea

LG
Guido

Hi!

Dazu müssten nämlich mindestens 6 Vollzeit kräfte (oder
vergleichbare) dort arbeiten! Wobei der GF ein zählbarer
Mitarbeiter sein kann!

Sind das nicht neuerdings 11?

Nur für die Leute, die nach dem 31.12.2003 angefangen haben
http://dejure.org/gesetze/KSchG/23.html

Hm, wenn du die Hintergründe kennen würdest, dann würdest du
anders denken :wink:

Klar - da steck’ ich ja nicht drin :wink:

Außerdem bin ich ja bereit, uf die Hälfte zu
„verzichten“, jedoch muss ich halt über die Folgen nachdenken;
was ist wenn …

Ich verstehe das sehr gut! Aber ich sagte ja schon: Unter Umständen gar kein Kündigungsschutz…
Wenn Du dann ablehnst, hast Du auch die Hälfte nicht mehr!

Ich kann Dir nur sagen, was ich machen würde! Akzeptieren und Bewerbungen schreiben…

LG
Guido

Hallo

Zuerst schreibst Du, Du hast zugestimmt und später scheint noch alles offen zu sein… Was ist denn jetzt Fakt? Hast Du dem Teilzeitvorschlag zugestimmt oder nicht? Läuft das jetzt im Juli schon so oder soll das erst später passieren?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

ich stimme natürlich einer Halbtagsbeschäftigung zu, aber nur, wenn es schriftlich in der Änderung so festgehalten wird, dass ich keine Nachteile erfahre, wenn mir mein AG z. B. nach 3 oder 6 Monaten dann doch noch kündigen möchte. Ich möchte z. B., dass dann ein eventuelles ALO-Geld nicht nach einer Halbtagsbeschäftigung berechnet wird, sondern meine Vollzeitbeschäftigung angerechnet wird - oder sogar nur die Vollzeitbeschäftigung angerechnet wird (was bei bestimmten Voraussetzungen auch möglich ist). Unterschrieben habe ich noch nicht, weil der Inhalt erst überhaupt nichts von einer Änderung des Arbeitsvertrages „aus wirtschaftlichen Gründen“ beinhaltete. Ds sollte aber unbedingt sein. Und wie ich bereits im 1. Posting schrieb, weiß ich nicht, ob ich die abgewandelte Änderung des AG so akzeptieren kann. Hier noch einmal für dich:

Aus dem Satz: „Mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Firma wird die Änderung wieder aufgehoben.“ hat er ein: „Mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Firma „kann“ die Änderung wieder aufgehoben werden.“ gemacht.

Daraus kommt ja eindeutig hervor, dass mein AG sich hier das Hinzertürchen offen halten möchte, meinen ursprünglichen Vertrag wieder herzustellen, im Falle, dass es der Firma wieder besser geht. Und hier liegen meine Zweifel, bzw. Unwissen.
Ich hoffe, die Erklärung war deutlich.

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Hallo

ich stimme natürlich einer Halbtagsbeschäftigung zu, aber nur,
wenn es schriftlich in der Änderung so festgehalten wird, dass
ich keine Nachteile erfahre,

Mmmh, diese Antwort macht es jetzt nicht unbedingt einfacher. Es ist schon schwierig von außen etwas zu sagen, denn entscheidend ist, was Ihr konkret da mündlich vereinbart hat, also ob es eine einvernehmliche Änderung der arbeitsvertraglichen Inhalte schon wirksam gegeben haben könnte.

wenn mir mein AG z. B. nach 3
oder 6 Monaten dann doch noch kündigen möchte. Ich möchte z.
B., dass dann ein eventuelles ALO-Geld nicht nach einer
Halbtagsbeschäftigung berechnet wird, sondern meine
Vollzeitbeschäftigung angerechnet wird - oder sogar nur die
Vollzeitbeschäftigung angerechnet wird (was bei bestimmten
Voraussetzungen auch möglich ist).

Also versprechen kann Dir der AG das aber nicht, denn letztendlich entscheidet dies das AA. Was für eine „bestimmte Voraussetzung“ meinst Du da denn?

Unterschrieben habe ich
noch nicht, weil der Inhalt erst überhaupt nichts von einer
Änderung des Arbeitsvertrages „aus wirtschaftlichen Gründen“
beinhaltete. Ds sollte aber unbedingt sein. Und wie ich
bereits im 1. Posting schrieb, weiß ich nicht, ob ich die
abgewandelte Änderung des AG so akzeptieren kann. (…)
Aus dem Satz: „Mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage
der Firma wird die Änderung wieder aufgehoben.“ hat er ein:
„Mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Firma
„kann“ die Änderung wieder aufgehoben werden.“ gemacht.

Das ist gehoppst wie gesprungen. Meines Erachtens ist keine der beiden Formulierugen rechtsverbindlich.

Daraus kommt ja eindeutig hervor, dass mein AG sich hier das
Hintertürchen offen halten möchte, meinen ursprünglichen
Vertrag wieder herzustellen, im Falle, dass es der Firma
wieder besser geht. Und hier liegen meine Zweifel, bzw.
Unwissen.

Das Hintertürchen hat er m.E. in beiden Fällen. Da ja offensichtlich Deiner Schilderung nach kein Kündigungsschutz besteht, bleibt Dir auch leider nur die Wahl zwischen Annahme und Arbeitslosigkeit, sobald der AG eine schriftliche fristgerechte Änderungskündigung ausspricht. Meines Erachtens (und das ist eben nur meine Meinung die nicht zwingend der Meinung des Sachbearbeiteres beim AA entsprechen muß) würde die Ablehnung einer solchen Änderungskündigung nicht zu einer Sperrfrist beim Bezug des ALG führen.

Die Entscheidung mußt leztendlich Du treffen. Das kann Dir hier keiner abnehmen.

Gruß,
LeoLo

Hallo Leo,

ist auch schwer, dass alles hier so genau zu beschreiben … Vielen Dank für deine Mühe trotzdem! Ich habe heute den Wisch unterschrieben und gestern und vorgestern über 30 Bewerbungen geschrieben … :smile:

Grüßle

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