_Hallo ihr wissenden,
erhält man eigentlich Arbeitslosengeld, wenn man einer
Änderungskündigung nicht zustimmt? (also nicht der Kündigung,
sondern dem dabei Angebotenen Vertrag)
Hintergrund:
Wir sollen neue Verträge bekommen (weniger Geld, (viel) mehr
Arbeitszeit, utopische Kündigungszeit, etc)
gruss
Andy_
Du mußt Dich darauf nicht einlassen. Regelmäßig führt eine Änderungskündigung zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.
Kündigungen müssen in einer Anhörung vor dem Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG vom Arbeitgeber angekündigt und vor allen Dingen beweisen werden. Binnen einer Woche entscheidet er dann. Die Anhörung ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung.
Erst dann kann der Arbeitgeber die Kündigungen aussprechen.
Kündigt der Arbeitgeber sowohl mit einer Änderungskündigung, als auch ersatzweise mit einer ordentlichen Kündigung, dann muß die Anhörung für beide Kündigungsarten einzeln erfolgen. Fehlt dann eine von beiden - war’s das für den Arbeitgeber.
Willst Du ohne Risiken partout unter allen Umständen Deinen Arbeitsplatz behalten - dann Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt mit paralleler Feststellungsklage der sachlichen Berechtigung der Änderungskündigung.
Alles weitere siehe in ähnlichen Postings weiter oben.
Sperrzeiten auf eine abgelehnte Änderungskündigung/ordentliche Kündigung aus personen- bzw. betriebssbedingten Gründen gibt es beim Arbeitsamt nicht. Nur bei beweisbaren verhaltensbedingten Gründen.
Von Aufhebungsverträgen sollte man die Finger lassen. Da unterstellt Dir das Arbeitsamt regelmäßig eine Mitwirkung. Das hat zwölf Wochen Sperrzeit und eine Verkürzung der Bezugsdauer um ein Viertel zur Folge.
MfG
Joachim