Hallo Erik!
Sind die Vorgaben über Position und Helligkeit beweisbar schriftlich fixiert worden? Gibt es schriftliche PLanungsgrundlagen mit so etwas wie Lux-Zahlen? Wahrscheinlich nicht bzw. nichts, was nicht anfechtbar wäre. Gibt es einen schriftl. Auftrag mit Leuchtentyp und Leuchtmittel und Anzahl? Sowas wird leider sehr oft nur mündl. gemacht, das führt dann eben häufig zum Streitfall.
Bitte versucht Euch in beider Interesse gütlich im Gespräch zu einigen. Gib ihm lieber eine 2.Chance, seine Fehler wieder auszubügeln. Für einen Rechtsstreit sehe ich da wenig Aussicht. Er würde im Vergleich enden, nur eben mit Rechtsverdreher-Gebühren.
Selbst der der Recht hat, bekommts vor Gericht noch lange nicht!
1.) Bei einer Außenbeleuchtung ist die Helligkeit, also das benötigte Leuchtmittel sehr schwer vorher einzuschätzen, das ist mir als Jungspund auch passiert.
2.) Bei der Planung der Lichtstärke redet man leicht aneinander vorbei, weil unter „hell“ jeder was anderes versteht. Ein guter Planer macht da vorher eine Probebeleuchtung.
3.) Ausserdem hast Du beschrieben, die Pos. waren besprochen, selbst wenn Du da sehr helle Leuchten hinpflanzt, bekommst Du nur einen grellen Fleck am Boden und sonst nichts, das Licht wird sich nicht verteilen. Entweder höhere oder mehrere Lampen!
Das mit der Spatentiefe ist auch so ne Sache. Die vorgeschriebene Tiefe wäre 60cm. Das geht halt nicht ohne Bagger .(VDE-Nummern ist es mir jetzt zu spät zu suchen). Habt ihr da nen Festpreis oder nach Aufwand? Habt Ihr n Festpreis gemacht (Schriftlich!), kann der Eli ganz schön ins Gras beissen, weil er an den VDE-Regeln nicht vorbeikann und Irtrtum nunmal nicht vor Strafe schützt. (Ausser mit einem schlauen Satz wie „provisorisch verlegt“, liebe Elektriker hier). Auch da befürchte ich aber 2 Jahre Anwaltskorrespondenz mit ungewissem Ausgang, die das Leben zur Hölle machen kann, da gibts ganz fiese Tricks. Letztendlich wird er dann irgendwie versuchen, aus dem Vertrag auszusteigen, seine Lampen wieder mitzunehmen. Dann kannst Du den nächsten Betrieb 3 Jahre später gleich mit Gartenbaufirma kommen lassen, wenn Du da noch Lampen haben willst.
Wenn Ihr nach Aufwand vereinbart habt, wird er den Bagger sehr gerne kommen lassen und Dir in Rechnung stellen, da verdient er sogar noch dran. Alles nicht so einfach!
Aber die Verlegetiefe solltest Du als Faustpfand verwenden zum verhandeln! Biete ihm zB an, wenn er die Lampen zurücknimmt, kaufst Du bei ihm neue, andere Lampen. Oder du kaufst die Lampen trotzdem, aber halt irgendwo anders montiert, Montage auf Kulanz zB. Habt ihr auch beide was davon.
Dann macht ihr zusammen schön Probeleuchten, damit die Einfahrt so hell wird, wie Du dir es vorgestellt hast. Oder kann man die vorh. Leuchten vielleicht sogar umrüsten?
Übrigens ist Spatentiefe schändlicherweise alltäglich, wer will schon mit nem Bagger seinen Vorgarten plattmachen, wenn er die Azalee vorm Wintergarten anleuchten will?
Seine Feuchtraumdosen kann er einpacken, die werden garantiert nass! Zum kotzen dann, wenn man später nicht mehr so genau weiss, wo man sie vergraben hat! Lass sie mit Giessharz verfüllen, ist billig und dauerhaft, und pass auf daß er nicht Silikon nimmt! Sollte er reumütig tun! Droh ihm mit der 4-5-jährigen gesetzl. Gewährleistungsfrist - und freundlich mit Schadensersatz! (Rechtsweg auch hier wieder schwierig, da wird die IP-Art der Dosen mit der Vorschrift verglichen, wenn die standhält, gewinnt er )
viel Glück morgen, einigt euch , biete ihm auch etwas an, sonst zahlt ihr am Ende beide exponential drauf. Auf keinen Fall mit Rechtsstreit drohen, sonst geht er drauf ein. Das Risiko, daß Du am Ende die Lampen UND den Anwalt zahlst, ist nicht gering! Es muss ja nicht gleich im Krieg enden. Wenns ein Junger ist, gib ihm noch ne Chance, wenns ein Alter ist und auch noch fiese Preise hat, dann lass ihn schön tauschen!
liebe Grüße und gute Nacht, Robert