Hi Volker,
bezieh dich bitte nicht so sehr auf MICH, sondern mehr auf den FRAGER, nicht ICH suche Hilfe, sondern die verehrten Frager in diesem Forum. Das w-w-w Elektro-Forum wird vergleichsweise wenig von Fremd-Fragern frequentiert. Schätze mal, wir alle sollten ein Interesse haben, daran zu arbeiten.
Die Verlegetiefe von Kabeln ist in der DIN-VDE 0100-520 geregelt mit folgendem Wortlaut:
" In Erde verlegte Kabel sollen mindestens 0,6m … unter der Erdoberfläche verlegt werden."
und " Bei geringeren Verlegetiefen ist das Kabel durch andere Maßnahmen entsprechend zu schützen, zB Verlegung in geeigneten Rohren"
und wurde hier schon mal behandelt:
/t/wie-erdkabel-verlegen/3561962
In der DIN-VDE 0276-603, Tabelle 14 ist sogar eine Verlegetiefe von 0,7m festgelegt, die neuere Norm gilt dann.
Vernünftig wäre es natürlich gewesen, hätte man sich bei der Planung der Außenanlage bereits darüber unterhalten, und eine möglichst schriftliche Regelung getroffen. Dabei wär dann logischerweise zur Sprache gekommen, womit das Kabel beerdigt werden soll und die Kosten dafür. Leider wird nicht jeder Vertrag schriftlich fixiert, teils aus Unwissen, teils aus Unsicherheit dem Vertragspartner ggüber.
Es gibt verschiedene Methoden , einen unterirdischen Abzweig dauerhaft sicher zu verlegen. Die IP54-Dose einfach einzubuddeln, gehört sicher nicht dazu. Muffe und Gießharz sind zB geeignet. Gibts eigentlich ne Muffe für 3 Kabel? Könntest du die wasserdichten Klemmen bitte mal zeigen, kenne ich nämlich nicht.
Ist die DIN-VDE Gesetz? Die Antwort lautet: Ja und Nein.
Die sog „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ - also die Bestimmungen der VDE sind für sich allein gesehen kein Gesetz, aber Gesetze und Verordnungen, zB UVV, EnWG, ArbSchG, ArbStättV, AVBEltV, Bauordnungen usw. beziehen sich darauf. Die VDE’s sind somit Teil der Gesetze und Verordnungen und haben Gesetzescharakter.
Passiert ein Unfall, haftet der Errichter der el. Anlage (Unternehmer), wenn er sich nicht an die „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ gehalten hat.
Wurde die Einhaltung der Normen vertragl. vereinbart, müssen sie bei der Herstellung einer El.installation berücksichtigt und eingehalten werden.
Ebenso Normen, die Sicherheitsaspekte behandeln. Die Errichtung von Kabel-und Leitungsanlagen gehört da sicherlich dazu.
Aussagen über die Verbindlichkeit von Normen im Forum ist sehr gefährlich, das kann schliesslich alles gegoogelt werden, der Unwissende ders liest, kanns nämlich schon gar nicht
beurteilen.
liebe Grüsse, Robert