ALG II und Geldanlage

In der Regel schon, es sei denn, es ist eine zweckgebundene
Einnahme (z.B. Aufwandsentschädigung Trainer, Ehrenamt usw).

Jo…hier ging es in der Frage aber ja nur um Ansparungen aus „Leistungen nach diesem Buch“ und nicht um priviligierte oder zweckgebundene Einkommen. :wink:

Beim Weiterbewilligungsantrag muss das bis dahin Gesparte aber
angegeben werden !

Die Erfahrung zeigt leider ein anderes Bild!

Man ist verpflichtet, Einkommen und Vermögen oder diesbzgl. Änderungen mitzuteilen. Die (Weiterbewilligungs-)Anträge enthalten entsprechende Absätze bzw. Anlagen dafür.

Die Zinsen und Erträge aus diesem Gespartem gehören
aber zum „sonstigen Einkommen“ - und werden als Einkommen
angerechnet.:

richtig, aber auch hier die Realität leider eine andere.

Kann ich nicht bestätigen. Den Konten-und Datenabgleich gibt es nicht umsonst,ebenso die Vorlage der Kontoauszüge bei Antragsstellung…und das wird von korrekt arbeitenden ARGEN auch so praktiziert.

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Hier käme evtl. der Freibetrag von 50€/Jahr in Betracht - vorausgesetzt, es liegt kein weiteres Einkommen vor und die Zinsen übersteigen die 50€ - Grenze nicht.

Unabhängig von der Art des Einkommens und dem Alter des Einkommenserzielers bleiben einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie 50 Euro jährlich nicht übersteigen, anrechnungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V).

Hallo

Ich habe das so im Kopf, dass Einkommen unter 50 Euro im Jahr als Bagatelle gelten und nicht angerechnet werden.

Hat man höheres Einkommen, zum Beispiel als Zinsen, gilt das nicht mehr als Bagatelle sondern wird bis auf die Versicherungspauschale von 30 Euro angerechnet.

Das ist verrückt, genauso wie die schleichende Progression.

Viele Grüße

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