Alles nur geklaut ?

Hallo Klaus

Die
Internet-Tauschbörsen tragen zum weiteren Umsatzrückgang bei.

Also, meiner Meinung nach hat die Musik-Industrie den Erfolg der Tauschbörsen zu einem erheblichen Teil selber zu verantworten. Nicht nur dass sie bis heute verschlafen hat, brauchbare Angebote via Internet auf die Beine zu stellen.

Das Vorgehen der Musikbranche mit Retortenbands und recycleter Musik ist nämlich älter als die Internet-Tauschbörsen. Würden die Musikbosse also weniger Hits zu planen versuchen, sondern wieder mehr Künstler mit Talent produzieren, die auch gute Musik machen, wären viele auch eher wieder bereit, CDs zu kaufen.

Ach ja, früher konnte man sich auch noch das eine oder andere am Radio aufnehmen. Seltsamerweise hat das die Musikindustrie nie wirklich gestört. Da heute aber leider immer mehr Radiostationen auf ‚Hitradio‘ oder ‚Radio NRJ‘ mit Einheitsbrei getrimmt werden, muss man sich eben das eine oder andere via Tauschbörse beziehen, wenn man einen bestimmten Song haben will, den es entweder nicht auf CD gibt oder nur auf einem Sampler mit 99% Müll.

Relativ risikolos sind daher Coverversionen. Wenn „Smoke on
the water“ früher gelaufen ist, läuft es mit einem Technobeat
vielleicht auch heute. Sicher ist das aber auch nicht.

Viele der in dieser Diskussion angesprochenen Coverversionen werden aber von den Interpreten langweilig und lieblos heruntergespult. Sicherlich liegt das u.a. daran, dass ihnen die Coverversion aufs Auge gedrückt wird. Dementsprechend langweilig klingt das Ergebnis.

CU
Peter

20 % Marktanteil
Hallo Sebastian,

kürzlich hörte ich in einer Fernsehsendung, die Coverversionen würden 20 % des Marktes ausmachen. Es werden Melodien gecovert, die bereits eingängig und bekannt sind, womit für die Macher ein gewisser Erfolg vorprogrammiert ist.
   Auch wenn Du keine Pro-/Contra-Diskussion möchtest, so muss ich diese zumindest am Rande streifen. (Sicherlich nicht nur) meiner Ansicht werden Musikstücke allgemein vor allem dann ein Erfolg, wenn sie oft genug gehört werden, sprich: wenn die Bewerbung dafür stimmt - mit Handwerk und Qualität hat das recht wenig zu tun. Beleg hierfür ist für mich u. a., dass in diesem Brett so häufig nach Liedern aus irgendwelchen Werbeclips gefragt wird. (Meine Güte, es müssen doch sehr viele sehr viel Werbung schauen!? *s*) Vielleicht kann oder vielleicht hat man schon einmal eine wissenschaftliche Studie dazu angestellt, wie oft man ungefähr ein Lied hören muss, damit es ins Ohr geht und wieder gehört werden will.
   Dieses Covern besitzt in meinen Augen einen Aspekt, bei dem es keine Rolle spielt, ob einem so etwas gefällt oder nicht: es behindert den Markt für neue Songs.
   Aber vielleicht passt und gehört das in die „Milleniumsgesellschaft“, via Medien künstlich Nachfrage für Produkte zu wecken, nach denen bei Tageslicht betrachtet kein Hahn krähen würde. All das, was grottenschlecht ist, wird mithin zum Kult erklärt wird.

Da fällt mir nur noch der Spruch eines ehemaligen Mitschülers ein, als er die Lesefähigkeit einer Mitschülerin beurteilen sollte: „Das war so gut, dass es schon wieder schlecht war!“ Und dieser Satz lässt natürlich umdrehen, womit eines ersichtlich wird: die Beliebigkeit.

Marco

wenn man ein Stück 1 zu 1 covert, braucht man zunächst die
Erlaubnis des Urhebers bzw. den bei der Gema eingetragenen
Komponisten.

Das ist falsch!
Genau in diesem Fall (1:1-Cover ohne große Veränderungen von Melodie und Text) ist eben keine Einwilligung des Urhebers erforderlich. Es reicht, wenn der Originalkomponist(Urheber) auf der CD bzw. im Booklet angegeben wird und Tantiemen an die GEMA entrichtet werden.
Das erklärt auch die Flut von miesen 80er-Trance-Coverversionen in den Charts. Die Urheber der Originalsongs können das nicht verhindern, verdienen aber dann auch daran.
Anders sieht es aus, wenn Melodie und Text des Originalsongs merklich verändert werden, dann liegt eine Bearbeitung vor. Diese ist nur mit Genehmigung der UrheberIn oder ihres Verlags zulässig. Als Bearbeitung gelten auch Samples und Zitate sowie z.B. die Übersetzung des Liedtextes in eine andere Sprache.
Siehe:
http://www.folker.de/200303/12musikrechte.htm
http://www.coverinfo.de/faq.html (1.3 etc.)
http://www.gema.de/kunden/information_service/digi.s… (6.1 Sampling)

Lässt eine Bearbeitung eine erkennbare eigenständige schöpferische Leistung erkennen, so kann die Bearbeitung selbst wieder urheberrechtlich schutzfähig sein, siehe:
http://www.gema.de/kunden/information_service/schutz…

HTH,
gatecrasher