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Das schöne beim Hörensagen ist, daß man etwas zu erzählen hat und so anderen Flöhe in die Ohren setzt. So pauschal gilt das nämlich nicht. Es gibt diverse Urteile zu dem Thema, aber keines besagt, daß man in jedem Fall immer und überall (also Schalter oder Automat) kostenlos Geld abheben kann
Irgendwelche Berichte in Zeitungen oder im Fernsehen, die sich heute keiner mehr anschauen kann, helfen bei der Wahrheitsfindung nicht weiter. Die einzig relevanten Tatsachen zu dem Thema habe ich oben wiedergegeben.
Nein, sollte nicht. Es gibt ein Urteil des BGH, nach dem bei Konten mit Grundgebühr mindestens fünf Buchungsvorgänge inklusive sein müssen. Das müssen aber nicht zwangsläufig Barabhebungen sein.
Das Argument wird immer wieder gebraucht, ist aber nicht zielführend. Erstens kostet die Kreditinstitute rumliegendes Geld derzeit effektiv Geld (wie ich schon ausführte) und zweitens ist es nicht Deine Sache, was das KI mit dem Geld verdient. Du nimmst eine Dienstleistung in Anspruch, für die Du auch ein Entgelt zu entrichten hast, wenn es Preisverzeichnis bzw. Kontomodell so vorsehen.
Um noch einmal eine Analogie zu bemühen: wenn man im Supermarkt Fleisch, Wurst und Käse kauft, wird man kaum auf den Gedanken kommen, das Obst kostenlos mitnehmen zu dürfen, weil die „ja eh schon an einem verdienen“.