Als Chiropraktiker in Deutschland ohne Heilpraktiker arbeiten

Ich zitiere mal aus Wikipedia: „In Deutschland ist Chiropraktiker ein staatlich nicht anerkannter, nicht geregelter Beruf.“ D.h. da gibt es nichts, was hier anerkannt werden könnte, weil es schlicht und ergreifend an Zugangsvoraussetzungen für einen nicht anerkannten und nicht geregelten Beruf mangelt. Daher wird regelmäßig die Heilpraktikerprüfung verlangt. Nur das VG Frankfurt am Main, (und angeblich andere, in der Quelle allerdings ungenannte VG) scheint da anderer Auffassung zu sein, und sieht Raum für eine auf Chiropraktik begrenzte Tätigkeit ohne Heilpraktikerprüfung, was ich als Jurist recht „mutig und interessant“ finde, da so für die Anerkennung einer ausländischen Ausbildung ein Möglichkeit der Ausübung vom Gericht erfunden wird, die es lt. Gesetz gar nicht gibt. Insoweit würde ich die drei in der Quelle genannten Urteile nicht überbewerten.