Da gibt es also eine Fußgängerampel (zu erkennen an den Strichel-Linien der Fußgängerfurt), jeweils ganz konform mit einer Haltlinie in einem Abstand von mindestens 1m zur Strichel-Linie.
Dazu dann dort, wo der rote LKW mit dem weißen Dach steht eine weitere Haltlinie, die geschätzt 30m vor der Ampel aufgemalt wurde.
Das Rechtsabbiegen auf den Parkplatz wurde da aber durch die Markierung und Spurführung erlaubt.
das mag ja alles sein. natürlich darfst du das unsinnig finden. Ich finde das auch nicht super.
Die Frage war auch nur eine theoretische Abwandlung der ursprünglichen Frage.
Aber ich weiß beim besten Willen nicht, warum ein unsinnigfinden, nicht kennen und eine rein theoretische Fragen irgendwie Einfluss auf eine korrekte Antwort hätten.
Anfangs war meine Frage mehr als Hinweis gedacht. Was sich daraus entwickelt war weder beabsichtigt noch absehbar.