Amtsgericht lehnt Beratungsschein für Studentin ab

Na, wenn du das nicht gesagt hast, dann verstehe ich halt den nicht, der es gesagt hat :smile:

Jedenfalls prüft ein Gericht unter anderem die Erfolgsaussichten der Klage oder Rechtsverteidigung, bevor es PKH bewilligt. Es prüft aber auch, ob das Vorgehen „mutwillig erscheint“.

Hier wird es interessant, ich möchte dazu gern ein reales Beispiel bringen:

X bekommt einen Brief, in dem es heißt, er habe soundso viel Geld gewonnen. Typische Werbung, aber: Das Gesetz sieht ja vor, dass, wer den Eindruck erweckt, ein anderer habe etwas gewonnen, diesem den Gewinn auch geben muss. Als X kein Geld bekommt, will er klagen, und weil er kein Geld hat, beantragt er PKH.

Das Landgericht lehnt den Antrag ab.

Erfolgsaussicht der Klage: gegeben. Der Anspruch ergibt sich glasklar aus dem Gesetz.

Mutwilligkeit: leider auch gegeben. Denn: Die Gewinnnachricht kam von einer mystischen Briefkastenfirma Ltd. aus UK oder so; hier würde sich mit Aussicht auf Erfolg nichts vollstrecken lassen.

Die Prüfung der Mutwilligkeit geht - untechnisch und unjuristisch gesprochen - so: Mutwillig ist die Maßnahme, wenn derjenige, der PKH beantragt, sein eigenes Geld dafür nicht aufwenden würde, wenn er denn welches hätte.

Und genau davon ist das Landgericht in dem vorliegenden Beispiel (wohl zu Recht) ausgegangen: Wenn X sich die Klage hätte leisten können, hätte er sie trotzdem am Ende nicht erhoben, wohl wissend, dass er am Ende sowieso nichts bekommt, auch wenn er im Recht war.

Merke also: Durch die PKH sollen finanziell Schwache gleich-, nicht aber besser gestellt werden.

Levay

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Vllt einfach mal Antworten geben, die helfen und nicht nur kritisieren…
Vllt mal zum Nachdenken: wie fühlt sich ein 19jähriges Mädel , wenn es plötzlich einfach GRUNDLOS beschuldigt wird und ihre Tante auch noch Spaß dran hat, wenn das Mädel vor lauter Angst die Tränen kommen und die Tante dann auch noch lacht… Bild Zeituns Niveau, dies war nur ein Bsp. aber anhand deiner Antwort frag ich mich, warum du meine ach so schlecht formulierte Frage nicht einfach ignorierst??

An alle anderen, vielen Danke für eure Hilfe!!

Vllt einfach mal Antworten geben, die helfen und nicht nur
kritisieren…

Die Antwort war doch recht eindeutig: Wenn kein Anspruch auf Unterstützung besteht, muss man selbst bezahlen.

Vllt mal zum Nachdenken: wie fühlt sich ein 19jähriges Mädel
, wenn es plötzlich einfach GRUNDLOS beschuldigt wird und ihre
Tante auch noch Spaß dran hat, wenn das Mädel vor lauter Angst
die Tränen kommen und die Tante dann auch noch lacht…

Das Mädel dürfte sich wie jeder andere in dieser Situation fühlen. Ich habe ja nicht gesagt, dass ich das Mädel darum beneide. Aber ein mündiger Bürger sollte auch solche Sachen durchstehen. Insbesondere, wenn es, wie in diesem Fall, völlig GRUNDLOS beschuldigt wird. Dann kann man sich doch völlig entspannt zurücklehnen und man muss, da man den Prozess dann ja wohl gewinnt, auch nichts bezahlen.

PS: Wer nicht möchte, dass er Antworten bekommt, sollte keine Fragen stellen.

Gruß

S.J.

Hallo!

Insbesondere, wenn es, wie in diesem Fall, völlig
GRUNDLOS beschuldigt wird. Dann kann man sich doch völlig
entspannt zurücklehnen und man muss, da man den Prozess dann
ja wohl gewinnt, auch nichts bezahlen.

Ich weiß jetzt nicht, ob ich einen Lachkrampf bekommen oder heulen soll, wenn ich sowas lese…

Gruß
Tom