Anerkennung zur Religion

Hallo,
den Begriff „Sekte“ gibt es im offiziellen Sprachgebrauch gar nicht, bzw. sollte es nicht geben.
Der Staat erkennt auch zunächst mal keine Religionen an oder ab, allerdings kann der Staat feststellen dass eine Organisation sich zwar als Glaubensgemeischaft bezeichnet aber in Kern ganz andere Ziele verfolgt (dies ist ja z. B. im Zusammenhang mit Scientology immer wieder ein Streitpunkt), bzw. der Staat könnte so etwas feststellen. Mir ist aber kein Fall bekannt.

Das was in den Medien manchmal thematisiert wird, ist die Stellung einer Glaubensgemeinschaft als „Körperschaft öffentlichen Rechtes“. Das bring einige Sonderrechte und etwa die Möglichkeit Mitgliedsbeiträge als Kirchensteuern einziehen zu lassen.

Diesen Status haben nur die wenigsten Glaubensgemeinschaften. Er steht aber prinzipiell allen offen. Dazu müssen die Glaubensgemeischaften einige Voraussetzungen erfüllen, vor allem ist dies die Aussicht auf Dauerhaftigkeit, was üblicherweise an einer bedeutenden Mitgliederzahl festgemacht wird. Das bedeutet aber nicht, dass die anderen, kleinen nicht auch als Glaubensgemeinschaften anerkannt wären.

Gruß
Werner