Anwalt verklagt Wirt - eure Meinung

Hallo!

Was könnte man parallel dazu dann
ebenfalls torpedieren? Den Frauentag in der Sauna?

Wenn Du den Text in der SZ gelesen hast, dann hast Du dort ja auch gelesen, daß es eine sogenannte zulässige Ungleichbehandlung gibt, festgeschrieben in § 20 AGG:

http://bundesrecht.juris.de/agg/__20.html

Der Frauentag in der Sauna dürfte nach Absatz 1, Pumnkt 2 unstrittig zulässig sein. Die juristische Streitfrage ist also lediglich, ob der Kneipenwirt in diesem Fall ein Recht auf Ungleichbehandlung nach § 20 AGG geltend machen kann oder nicht.

Gruß,
Max