Anwesenheitspflicht des Vermieters/Vertreters?

Nein

Hallo

Zunächst einmal bedanke ich mich, dass ihr euch soviele
Gedanken zu dem Thema macht.
Ein RA hat inzwischen auch bestätigt, dass der VM nicht
verpflichtet sei. Obwohl ich das mit der Härtefallgeschichte
auch schon irgendwo gelesen hatte…

ich auch:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/arbeit…
Der Arbeitsplatzwechsel stellt jedoch im Mietrecht einen - so der BGH - gesetzlichen Grund ( §242 BGB) für den Mieter dar, vom Vermieter das Ausscheiden aus dem Vertrag bei Stellung eines Nachmieters zu verlangen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/verhin…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/n1/nachmi…

Hallo,

In der sog. Nachmieterklausel ist das ja auch so, dass man
i.d.R. 3 Nachmieter vorschlagen muss.

Nein. Siehe z.B.:
http://www.urteile-mietrecht.net/Nachmieter-Nachmiet…).
Die Anzahl kann doch schon rein logisch nicht entscheidend
sein. Sonst hole ich mir einfach irgendwelche Treber für 5
Euro von der Straße und gut.

darum schrieb ich ja i.d.r :wink:

Es ist aber eben auch nicht i.d.r. richtig. Es ist schlicht falsch. Die Anzahl ist Banane.

Zudem wies ich auch auf den Volksirrtum hin.

Ja. nett. Und bleibst dann trotzdem beim i.d.r… Was soll das denn?

Viel versaut habe ich daher in meinen Augen nicht.
und viel Spielraum für Fehlinterpretation sehe ich hier
ehrlich gesagt auch nicht.

Was man hier fehlinterpretieren kann, führst Du uns doch heftig und permanent vor Augen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi, kann es sein das hier gerne Katz un Maus gespielt wird?

Ein RA hat inzwischen auch bestätigt, dass der VM nicht
verpflichtet sei. Obwohl ich das mit der Härtefallgeschichte
auch schon irgendwo gelesen hatte…

ach

ich auch:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/arbeit…
Der Arbeitsplatzwechsel stellt jedoch im Mietrecht einen

  • so der BGH -

na ja, Zitat:
Der Vermieter ist bei berufsbedingtem Wohnungswechsel des Mieters nach Treu und Glauben verpflichtet diesen vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, wenn mindestens ein geeigneter und zumutbarer Nachmieter angeboten wird. LG Berlin 29. Zivilkammer, Urteil vom 19. August 1988 , Az: 29 S 2/88

Ist nun der BGH zum LG geschrumpft?

btw:
ES steht da nicht was nun geeignet wäre. Dies kann eben zunächst der VM entscheiden. Wenn der M damit nicht zufrieden wäre, kann der ja dagegen klagen. Wer Klagt sollte sich über Beweise gedanken machen, die hier wohl nicht vollständig zu eruieren wären, weil der Kläger nicht weiss was der VM nun wirklich mit der Wohnung vorhatte.

gesetzlichen Grund ( §242 BGB) für den
Mieter dar, vom Vermieter das Ausscheiden aus dem Vertrag bei
Stellung eines Nachmieters zu verlangen.

Ja, aber nur bei einem Fahrweg von über 4 Stunden mehr zur Arbeitsanfahrt.

Aber, hier wäre eben noch der letzte Schritt zum BGH offen.

btw:
Lohnt es sich wegen eines ungelegten Ei soviel aufhebens zu veranstalten?
Der VM schien auch gar nicht abgeneigt, sonderen eben nur zeitlich unpässlich.
Die meisten VM sind mit angenehmen Nachmietern auch vom M gefunden zufriedener, als mit gar keinen aber dafür nur 2 Monate Mieteingänge…
…und dann noch ggf. eine eigene Suche.

Mit einer eher positiven Einstellung zum VM gibt es zunächst einmal gar kein Problem (wie sich auch herausstellte) und damit hätte sich wohl auch die Frage fast erübrigt.

vlg MC

Was man hier fehlinterpretieren kann, führst Du uns doch
heftig und permanent vor Augen.
Gruß
loderunner (ianal)

Und du siehst deine Hauptaufgabe hier offensichtlich am ehesten darin, anderen Schreiber auf die Finger zu schauen, statt selbst zu helfen :wink:

nicht antworten sondern Anworten verbessert werden
Hallo

-)

Hmm, es sind viele Leute hier, die zu den meisten Themen schon mal etwas geantwortet haben. Diese Antworten sind im Archiv, der Frager fand diese aber nicht. (Alle Fragen daraus sind nicht zieführend.)

Meinen bescheidenen Vorschag an die Macher dieses Forums, seine eigenen Antworten selber sortieren zu dürfen wurde leider bisher nicht aufgegriffen. Deshalb kann man nicht mal eben schnell einen Link auf seine früher bereits geantwortet Text verlinken.

Und weil nun es wenige Leute gibt, ca 135 x oder öfter auf die selbe Frage anworten möchten, überläßt man es eben den Newcomern, die noch den Elan dazu verspüren.

Wenn dann aber die Antwort derart mies ist, kann man mal wieder so richtig in die Tasten hauen… :smile:)

vlg MC

PS:
Spaß macht es eben nur, wenn auch ein gewisser Unterhaltungswert dabei generiert wird :smile:

Meist sind aber nicht alle gleich viel belustigt…
…das Leben ist aber Ungerecht und mit allerlei Risiken behaftet…
…und das Lernen hört nie auf!

Vielen dank für die Blumen, Mc Leo!
Nix da Katz und Maus! Wer sich von Herrn X das neue Badezimmer mitsponsern lässt, und ihm anschliessend seinen Urlaub damit versaut, in dem er ihm den neuen Vertrag eben mal kurz vor Abflug zum Unterschreiben gibt und ein nebenbei noch ein paar neue Klauseln reingemogelt hat, der muss natürlich bei so einer Aktion wie mit dem Nachmieter damit rechnen, dass Herr X sich vorab mal schlau macht!

Doch!
Und warum? Weil wirklich niemand mehr durch den ganzen Gesetzeskram durchsteigt! Egal wen du fragst, der eine sagt so, der andere so. Du musst nur das Glück haben, dass du den erwischt, der für deine Sache über das entsprechende Auftreten verfügt, Punkt.
Denn alles ist relativ und die Demokratie wird sich am Ende selbst zu Grunde richten…

LG
karakedi

Da stimme ich dir zu, Mc Leo. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass es dann auch durchaus Links zu „richtigen“ Antworten sein sollten. Ganz abgesehen davon, dass das Ganze dann ja auch noch aktuell sein soll.
Ich habe die Suchfunktion durchaus benutzt, bin aber zu meinem Thema nicht wirklich fündig geworden. Bei 156 Einträgen gibt man spätestens bei „willst du mich heiraten“ auf…

LG
karakedi

Nur weil Einzelne durch den ganzen Gesetzeskram nicht durchsteigen, bedeutet das nicht, dass keiner mehr durchsteigt.
Ich kenne durchaus Menschen die da ‚durchsteigen‘ Die machen das auch für dich. Die verdienen sogar Geld damit.

Und ich bleibe dabei: An der Beurteilung eines Sachverhaltes ändert sich nichts, ob du Harz4 oder Chef der Deutschen Bank bist.

vnA

Und genau deswegen, weil es Leute gibt die da durchsteigen, gibt es hunderte von verschiedenen Urteilen von diversen Instanzen zu ein und demselben Sachverhalt. Ich könnte zwei konkrete Beispiele nennen eben von Leuten, die „dafür bezahlt werden und das für mich machen“ aber das würde zu weit führen.
Da wir schon lange off topic sind, verkneife ich mir ein weiteres ironisches „Doch!“.

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Hallo,

Und genau deswegen, weil es Leute gibt die da durchsteigen,
gibt es hunderte von verschiedenen Urteilen von diversen
Instanzen zu ein und demselben Sachverhalt.

Sorry, das ist schlicht Blödsinn. Richter steigen durchaus durch die Gesetzestexte durch. Im Unterschied zu uns Laien haben sie das nämlich studiert. Unterschiedliche Urteile zum selben Sachverhalt gibt es nicht. Weil es keine zwei selbe Sachverhalte gibt. Auch wenn Du Dir das einfach machen willst und verschiedene Fälle über einen Kamm zu scheren versuchst.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Und du siehst deine Hauptaufgabe hier offensichtlich am
ehesten darin, anderen Schreiber auf die Finger zu schauen,
statt selbst zu helfen :wink:

Ich sehe meine Hauptaufgabe darin, unsinnige Antworten zu korrigieren, wenn sie mir auffallen. Und weil ich schone eine ganze Weile hier mitlese, kann ich auch ab und an mal eine Antwort geben (wobei ich dazu schreibe, dass meine Antwort mit Vorsicht zu genießen ist). Ansonsten halte ich mich als Laie zurück und warte lieber, dass sich einer bemüht, der wirklich Ahnung hat. Ich verstehe nicht ganz, warum Du das nicht einfach auch so machst. Deine Halbwahrheiten nützen niemandem etwas. Bauchgefühle und irgendwo mal gehörtes kannst Du lieber bei gutefrage.de loswerden. Da ist man nicht so wählerisch. Nennt sich halt auch nicht Expertenforum.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo loderunner,

ergo: wenn z.B. eine Klage abgewiesen und in Berufung gegangen wird, hat sich automatisch auch der Sachverhalt geändert!?
Natürlich hat jemand, der sich, ob durch Studium oder anderweitig, ein fundiertes Fachwissen angeeignet hat, die besseren Voraussetzungen allerdings ist Irren menschlich und man muss darüber hinaus auch am Ball bleiben.

LG
karakedi

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Hallo,

ergo: wenn z.B. eine Klage abgewiesen und in Berufung gegangen
wird, hat sich automatisch auch der Sachverhalt geändert!?

Nein. Aber ein anderer Richter sieht die gleiche Sache (und den gleichen Gesetzestext) vielleicht anders. Oder er bewertet die Beweise anders. Oder die Zeugenaussagen. Oder er sieht Fehler im Urteil/Prozess des anderen Gerichtes.
Jeder Geseztestext ist natürlich für den jeweiligen Fall auszulegen. Er ist schließlich nicht für jeden Spezialfall einzeln formuliert. Und damit dabei das herauskommt, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, gibt es zu jedem Gesetz auch noch Kommentare (die der Laie nicht mal zur Verfügung hat).
Klar ist das kompliziert, aber das heißt eben nicht, dass gar keiner durchsteigt. Es heißt nur, dass es einfacher ist, wenn man es studiert hat.

Und natürlich gibt es Berufung nicht nur dann, wenn eine Klage abgewiesen wurde.
Gruß
loderunner (ianal)