Anzeige wegen eBay obwohl Geld zurück?

Du erinnerst mich an diesen Typ Nichtjurist - nein, du bist dieser Typ -, der glaubt, es mit Jurist*innen aufnehmen zu können, alles besser weiß, und der versucht, sie auf peinliche Art ins Lächerliche zu ziehen. Hierzu ein Beispiel:

Versteh mich nicht falsch, du musst dich, da du ganz offensichtlich kein Jurist bist, damit nicht auskennen. Du solltest dir aber eingestehen, dass du halt nur mit Halbwissen glänzen kannst. Ich meinte natürlich nicht Anspruchsgrundlage, denn Anspruchsgrundlagen sind Grundlagen für Ansprüche, also für Rechte, von anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu fordern. Der Rücktritt ist aber ein Gestaltungsrecht. Ich käme nicht einmal auf die Idee, von einer „Anspruchsgrundlage für ein Rücktrittsrecht“ zu sprechen. An der Formulierung mit dem Tatbestand halte ich fest, die ist völlig in Ordnung.

Ich versuche nicht, deine Ausführungen ins Lächerliche zu ziehen. Für den Spott sorgst du schon selbst. Du kreierst hier eine Unzumutbarkeit unter anderem damit, dass ein Käufer von dem Angebot des Verkäufers Gebrauch macht, die Sache per einfachem Brief zu verschicken. Ich halte auch sonst nicht viel von deinen juristischen Ausführungen (typisches Halbwissen halt, gepaart mit großem Sendungsbewusstsein), aber das heute war unter deinem sonstigen Niveau.

Aber wen stört es? Rate ruhig dem VK dazu, weitere unnötige Risiken einzugehen. Hauptsache, du konntest deine Kenntnisse zu Nebenpflichtverletzungen verbreiten, und gibst wieder einmal nicht zu, dass du dich verrannt hast. Ich stelle es mir sehr anstrengend vor, Fehler nicht zugeben zu können.

1 Like

Dein Beitrag ist wunderbar!

Um aller Welt zu zeigen, dass ich kein guter Jurist und in der Jurisprudenz nicht zu Hause bin, willst du mir einen Fehler nachweisen, der kein Fehler ist:

Anspruch = Recht, von einem anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen

Rücktritt = Gestaltungsrecht

Kein Jurist würde von einer Anspruchsgrundlage für einen Rücktritt sprechen. Der „Klopper“ ist keiner. Wenn du das nicht weißt, ich aber schon, dann bin ich für dich als schlechter Jurist entlarvt. :grin:

Ich halte nicht viel von deinen juristischen Beiträgen, aber das heute war unter deinem sonstigen Niveau. Positiv formuliert: Meistens sind deine Beiträge besser als die von heute.

1 Like

Wunderbar. Genau wie der andere. Kaum kitzelte man ihn und wies auf einen Lapsus hin, begann die Wieselei und man wurde wortreich und mit zusammenkopierten Texten aus Wikipedia und anderen Quellen auf passiv-aggressive Art und Weise über die eigene Inkompetenz aufgeklärt, während gleichzeitig der hektische Profilierungswille und der selbst wahrgenommene Rechtfertigungsdruck dazu führte, daß der nächste Lapsus eingebaut wurde.

Ich fasse dann mal zusammen: als Du Tatbestand schriebst, meintest Du eigentlich Gestaltungsrecht. Kann man ja mal verwechseln. Wobei natürlich Tatbestand auch unglücklich ist, weil Zumutbarkeit eben nie Tatbestand ist, sondern nur Tatbestandsmerkmal. Wirst Du natürlich auch wissen.

:raising_hand_man:

Ich weiß. Das war das Kitzeln, von dem ich oben sprach, was auch prompt die erwartete Reaktion ausgelöst. Im Gegensatz zu anderen behaupte ich übrigens auch nicht, Jurist zu sein. Ich habe lediglich in der Ausbildung und im Studium die Grundlagen von BGB, HGB und öffentlichem Recht gelernt und beschäftige mich seit ungefähr seit 20 Jahren beruflich mit der Gestaltung und Interpretation von Kreditverträgen (und allem, was so an Verträgen drumrum schwimmt) sowie gelegentlich auch mit der Eruierung von Möglichkeiten zu deren Kündigung. Ich habe also lediglich partielle Kenntnisse des deutschen Rechts (die nicht auf die vorgenannten Aspekte beschränkt sind), aber da dann meist schon recht tief und speziell.

Vielleicht versuchst Du es bei der nächsten Anmeldung mal mit etwas anderem als ausgerechnet mit einem Komponisten.

Nein! Ich meinte das, was ich geschrieben habe: Tatbestand. Das ist aber wenig präzise. Diese Unterstellungen sind trotzdem ziemlich frech.

Nee, ist klar. Wer soll dir das glauben? Du willst aller Welt beweisen, dass ich kein guter Jurist bin, indem du mir einen Fehler nachweist, der keiner ist. Nur vor diesem Hintergrund ergibt das Geschriebene Sinn. Und plötzlich weißt du selbst, dass das gar kein Fehler ist.

Du immer mit „dem anderen“. Was interessiert mich der? Ich bin Jurist. Natürlich ein schlechter, der mit dir nicht mithalten kann. Wenn ich mir zu deinem ausgeprägten Judiz noch eine juristische Ausbildung vorstelle, puh, da könnte ich dir nicht das Wasser reichen.

1 Like

hi,

was interpretierst du denn in meine Texte hinein?

Ich wollte dir nur mitteilen, dass ich keine Textstellen finde, die eine mehrfache Beleidigung beschreiben.

Ich wusste nicht, dass man das so extrem missverstehen kann.
Mir tut es gerade etwas um deinen Blutdruck leid. war keine Absicht.

grüße
lipi

1 Like

Ich nicht. Ganz im Gegenteil.

Wie du vielleicht gelesen hast, hat der Käufer nicht nur den Vertrag geschlossen, sondern seinen Teil (die Bezahlung) auch erfüllt. Ich kann nirgendwo erkennen, was am Versenden eigentlich so übel für den Verkäufer sein könnte, dass ihm dass auf keinen Fall zuzumuten ist, genauso wenig wie eine Abmahnung oder eine Rücktrittserklärung.

1 Like