leider darf er das sogar völlig zu recht.
verletzt sich das kind auf der toilette (zum beispiel rutscht es auf dem schneematsch aus der sich unter seinen schuhen bildet) könntest du wiederum den apotheker auf die ärztlichen behandlungskosten verklagen.
um solche „amerikanischen“ verhältnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen schickt er dich mit kind weg.
(wenn der kleine dann allerdings direkt im laden die hosen runterlässt solltest du die beine in die hand nehmen, sonst krigt der apotheker dich dran ;o) )