Es ist doch eigentlich recht gut noch einen Job in der heutigen Zeit zu bekommen.
Aber zu welchen Preis ; denn mein Zukünftiger Arbeitgeber sagt die Tagesarbeitszeit beträgt 10 Std. ich weiß das der Gesetzgeber sagt 8 Std pro Tag.
Wenn ich aber 10 Std arbeiten muß wie ist denn da die Pauenregelung auf wieviel Pause darf ich pochen.
Desweitern verlangt Er das ich mein Laster das Rauch aufgebe auch Privat darf Er das überhaupt verlangen ?
Wieviel Recht hat ein AN (Arbeitnehmer)
Unrecht - aber leider ist es so
Hallo Ulli,
aus dem Bekanntenkreis höre ich häufig, dass es durch die Masse an Arbeitslosen häufig zu solchen Bedingungen kommt. Ich hatte damals eine Tagesarbeitszeit von 9h inkl. 1h Pause, also reine Arbeitszeit 8h, diese wurde jedoch oftmals durch Kundeneinsätze auf 12h und mehr Stunden erweitert, da man zwischen 7:30 und 9:00 Uhr (Gleitzeit) zu erscheinen hatte und dann nachts erst um 23:00 h nach Hause kam. Überstundenabbau war kaum möglich, Auszahlung abgelehnt, am Ende des Angestelltenverhältnisses hatte ich zwei Monate Überstunden frei und Resturlaub.
Wie Du schon sagtest, gesetzlich gilt " Die höchstzulässige Arbeitszeit beträgt von Ausnahmen abgesehen 8 Stunden je Werktag mit einem Minimum von 30 Minuten Pause nach 6 Arbeitsstunden."
Sofern Dein Betrieb in einen Tarifvertrag eingebunden ist, gilt dessen Regelung.
Durch Deine Schilderung wird es wohl kaum möglich sein Deinen neuen Arbeitgeber aus seiner bevormundenden Art heraus zu bringen; bleibt Dir ggf. nur eine Mitteilung an die IHK oder die für Euren Betrieb zuständige Institution.
Recht haben und Recht bekommen: Du kannst gewiss auf alle deine gesetzlichen Rechte pochen, ist halt nur die Frage, wie lange Du noch Deinen Job hast.
Das mit dem Rauchen kann Dir Dein Arbeitgeber während der Arbeitszeit untersagen (gilt auch für ein Rauchverbot auf dem Betriebsgelände), Du hast Deine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Während der Pausen und in Deiner Freizeit kannst Du machen was Du willst, da hat er Dir nichts vorzuschreiben.
Gruß
Christian
Hallo Ulli,
Es ist doch eigentlich recht gut noch einen Job in der
heutigen Zeit zu bekommen.
Aber zu welchen Preis ; denn mein Zukünftiger Arbeitgeber sagt
die Tagesarbeitszeit beträgt 10 Std. ich weiß das der
Gesetzgeber sagt 8 Std pro Tag.
Da irrst Du Dich. Evtl. sagt das der Tarifvertrag. Gesetzlich ist jedoch 10 Std. tgl. die Höchstgrenze.
Wenn ich aber 10 Std arbeiten muß wie ist denn da die
Pauenregelung auf wieviel Pause darf ich pochen.
Die Mindest-Pausenregelung ist ebenfalls im Gesetz geregelt. Da die Pausen jedoch i.A. nicht als Arbeitszeit gesehen wird, könnte der AG höchstens was gegen Deine Wünsche haben, wenn dadurch der Betrieb gestört wird (Fließbandarbeit, Vertretungsregelung usw.)
Desweitern verlangt Er das ich mein Laster das Rauch aufgebe
auch Privat darf Er das überhaupt verlangen ?
Nein, für die Privatsphäre darf er das nicht, am Arbeitsplatz jedoch schon.
Wieviel Recht hat ein AN (Arbeitnehmer)
Zu wenig und doch zu viel, je nach Standpunkt. In kleinen Betrieben und ländlichen Standorten manchmal oder auch öfters zu wenig, im Einzugsbereich der IG Metall dagegen viel zu viel.
Grüsse
Sven
Hallo Ulli,
also zu den gesetzlichen Regelungen wurde ja bereits alles gesagt. Natürlich hast du Recht, wenn du sagst dass heute merkwürdige Dinge unter dem Deckmäntelchen der hohen Arbeitslosigkeit geschehen. Hast du denn bei deinem Arbeitgeber nachgefragt, wie sich die Arbeitszeit zusammensetzt. Ist doch eine legitime Frage. Evtl. hast du wegen der Art deiner Beschäftigung ja mehrere Pausen, so dass du wieder auf 8h kommst?
Natürlich bekommt ein AN heute weniger „Recht“ obwohl etwas Recht ist. Dennoch muss ich sagen, dass es in meiner Firma immer schon gang und gäbe war viel für wenig zu arbeiten. Früher nannte man das dann Karriere machen, wenn man auf jeden Fall signalisierte, dass man Überstunden zu machen bereit war, obwohl man sie nicht bezahlt bekam.
Es hiess immer: Jetzt zeigen sie erst mal, dass sie gewillt sind zu arbeiten, dann kommt das mit der Bezahlung und der Karriere nach (was nicht immer der Fall sein muss).
Heute ist die Begründung auch bei uns die schlechte Arbeitsmarktlage. So ändern sich die Zeiten.
Bezüglich des Rauchens am Arbeitsplatz: Da bin ich (als militanter Nichtraucher) absolut und strikt und voll dafür! Tut mir leid. Und wenn du neben, unter, über oder sonstwo bei mir in der Nähe wohnen würdest und der Rauch in meine Zimmer zöge, wäre ich auch für ein Rauchverbot! Ansonsten scheint es sich bei deinem Arbeitgeber um ein amerikanisches Unternehmen zu handeln, was?! Privates Rauchverbot kann man hier wohl noch nicht durchsetzen. Ich habe zwar schon gelesen, dass amerikanische Unternehmen die Leute die privat rauchen vor die Tür setzen, aber soweit sind wir wohl noch nicht. Gesünder wäre es trotzdem (kann es mir nicht verkneifen).
Letztendlich entscheidest du, was du für einen Arbeitsplatz so alles in Kauf nimmst und aufgibst. Was rechtens ist, steht im Gesetz (10 Std. und soundsoviel Pause) alles andere ist persönliche Entscheidungssache.
Gruß und trotzdem toi toi toi
Nita
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Stoiber ein Abzocker?
Hallo Christian,
Wie Du schon sagtest, gesetzlich gilt „Die höchstzulässige
Arbeitszeit beträgt von Ausnahmen abgesehen 8 Stunden je
Werktag mit einem Minimum von 30 Minuten Pause nach 6
Arbeitsstunden.“
Sofern Dein Betrieb in einen Tarifvertrag eingebunden ist,
gilt dessen Regelung.
In Bayern beträgt die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst 42h/ Woche. Das sind 8.4h/Tag. Kann es sein, dass irgendetwas mit Deiner „höchst zulässigen Arbeitszeit“ nicht stimmt?
Recht haben und Recht bekommen: Du kannst gewiss auf alle
deine gesetzlichen Rechte pochen, ist halt nur die Frage, wie
lange Du noch Deinen Job hast.
Zunächst sollte man aber seine Rechte genau kennen. Sonst kann es sein, dass man beim Pochen in den Dreck klopft.
Ciao R.
Hallo Baer,
In Bayern beträgt die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst 42h/
Woche. Das sind 8.4h/Tag. Kann es sein, dass irgendetwas mit
Deiner „höchst zulässigen Arbeitszeit“ nicht stimmt?
Pro Werktag, also inklusive Samstag, also 50h/Woche!!
Siehe auch:
§3 ArbZG
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
Weisst Du, Du hast Recht. Vielleicht werde ich langsam zu bissig, und meine Ironie ist nicht mehr zu verstehen. Was ich an diesem Forum so liebe? Die Karriereberatung:
Da ist von 8h maximaler Arbeitszeit pro Werktag die Rede, ohne dass das Wort „Durchschnitt“ erwähnt wird. Da werden anderen Usern 10 % Gehaltserhöhung nach einem Jahr eingeredet. Alles halbe Wahrheiten, aber eben nur halb. Weil wichtige Informationen fehlen werden unter Umständen völlig überzogene Erwartungen geweckt (auf die dann der Berufsanfänger auch noch pocht).
Ich frage mich manchmal, welcher Teufel einen MA (meistens Berufsanfänger) reitet, wenn er in meinem Büro steht und völlig überzogene Forderungen stellt. Ich habe dann die Ehefrau im Verdacht. Aber vielleicht sind es ja nur ein Tipp aus einem Internetforum …
Siehe auch:
§3 ArbZG
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht
Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden
nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt
acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Danke für das Posting. Der zweite Satz wurde unterschlagen. Und siehe da: 10h/Tag (Mo-Do)sind durchaus möglich, wenn z.B. am Fr nur 8 gearbeitet wird. Das sind 48h/Woche. Nicht schön, aber zumindest nicht gesetzlich verboten.
Ciao R.
*Jetzt mit neuer Grammatik*
Gesetz zitieren und das Verständnis darüber
Hi!
§3 ArbZG
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht
Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden
nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt
acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Das heißt im Klartext, dass man pro Arbeitswoche (Mo-Sa - unabhängig, ob der Samstag gearbeitet wird!) maximal 48 Std. arbeiten darf, wobei eine Tagesarbeitszeit die 10 Std. (NETTO!!!) nicht überschreiten darf!!!
Nur mal zur Erläuterung…
LG
Guido
Pro Werktag, also inklusive Samstag, also 50h/Woche!!
Au mann kann ich rechnen, also 8 * 6 ist nur ungefähr 50. Wer es genau wissen will, sollte den Taschenrechner bemühen, der sagt dann 48h.
Sorry
Stefan
Hallo Baer,
Weisst Du, Du hast Recht. Vielleicht werde ich langsam zu
bissig, und meine Ironie ist nicht mehr zu verstehen.
Na ja, nachdem ich dein Posting noch ein mal in Ruhe gelesen habe, muß ich sagen, man hätte es merken müssen.
Das kommt davon wenn man drei Dinge gleichzeitig macht und dann noch nicht mal mit Verstand bis zu Ende list.
Ich gelobe Besserung! 
Gruß
Stefan
Hallo Christian,
Das mit dem Rauchen kann Dir Dein Arbeitgeber während der
Arbeitszeit untersagen (gilt auch für ein Rauchverbot auf dem
Betriebsgelände), Du hast Deine volle Arbeitskraft zur
Verfügung zu stellen. Während der Pausen und in Deiner
Freizeit kannst Du machen was Du willst, da hat er Dir nichts
vorzuschreiben.
naja, es gibt betriebliche Belange, die es erforderlich machen koennen bereits 2 h bevor Arbeitsaufnahme keine Zigarette mehr zu rauchen. Das Verbot wird erst nach dem Ende der Arbeit aufgehoben.
Ich kenne einige tausend Leute, die dies in ihrer Arbeitsanweisung stehen haben. Da diese boersennotierte dt. Fa. mit einen Betriebsrat dies schon mind. 10 Jahre so handelt, denke ich schon, dass es rechtlich auf sicheren Boden steht.
Ciao maxet.
naja, es gibt betriebliche Belange, die es erforderlich machen
koennen bereits 2 h bevor Arbeitsaufnahme keine Zigarette mehr
zu rauchen. Das Verbot wird erst nach dem Ende der Arbeit
aufgehoben.
Hallo maxet,
das stimmt schon, das gleiche gilt auch bspw. für Essen mit Knoblauch. Wenn man Kundenkontakt hat muss man genauso auf dies achten, wie auf sein Äusseres. Es gibt ja auch Berufe, da kommt man als Raucher überhaupt nicht in Frage (HiTech-Industrie - Waverfertigung, Lebensmittelindustrie - Geschmackstester).
Gruß
Christian
Hallo Christian,
naja, es gibt betriebliche Belange, die es erforderlich machen
koennen bereits 2 h bevor Arbeitsaufnahme keine Zigarette mehr
zu rauchen. Das Verbot wird erst nach dem Ende der Arbeit
aufgehoben.
Es gibt ja auch Berufe, da
kommt man als Raucher überhaupt nicht in Frage
(HiTech-Industrie - Waverfertigung, Lebensmittelindustrie -
Geschmackstester).
Mein Beispiel bezog sich auf einen Waververarbeiter. Dies ist m.E. prekaerer, damit kann ich diesbezueglich ein absolutes Rauchverbot nicht vorstellen.
Ciao maxet