Hi,
Arbeiter A arbeitet als Fernfahrer bei einer Spedition in
Österreich. Seinen Wohnsitz hat er in Deutschland.
Also unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, beschränkte Steuerpflicht in Österreich.
Steuer und
SV wird in Österreich bezahlt. Einen festen „Arbeitsplatz“ hat
A nicht - da er ja Fernfahrer ist - er ist ständig an den
verschiedensten Orten und auch Ländern.
Der LkwFahrer arbeitet auch steuerlich dort, wo sich sein Lkw befindet.
Hauptsächlich fährt A
in den Ostgebieten (Polen, etc.).
Es sind jeweils die Doppelbesteuerungsabkommen abzuchecken.
Deutschland ist jeweils Ansässigkeitsstaat und der andere Staat ist Tätigkeitsstaat.
Soweit die Tätigkeit in Österreich (tatsächlich) ausgeübt wird, ist sie in Österreich zu versteuern, da es sich um einen dortigen Arbeitgeber handelt.
Bei Tätigkeit in Deutschland ist der anteilige Arbeitslohn in Deutschland zu versteuern, da die Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat ausgeübt wird.
Bei Tätigkeit in Drittstaat hat Deutschland das Besteuerungsrecht für den anteiligen Lohn, da sich der LkwFahrer nicht mehr als 183 Tage im jeweiligen Drittland aufgehalten hat.
Ergebnis: Nur der anteilig auf Österreich entfallende Lohn wird in Österreich versteuert, der ganze Rest in Deutschland.
Es gibt dazu das BMF-Schreiben vom 14. September 2006 - IV B 6 - S 1300 - 367/06
Ich hoffe, dass der folgende Link funktioniert
http://www.steuerrechtblog.de/bmf-schreiben/2006/bmf…
Muss A in Deutschland eine
Steuererklärung abgeben?
ja
Wie ist das in Österreich?
ich kenn mich mit österreichischem Steuerrecht nicht aus
Gibts da
auch Steuererklärungen? Wenn ja - wo gibts da Vordrucke?
siehe
/t/linktipp-oesterreichisches-steuerrecht/3481584
Übrigens, das ist kein Fall für Do-it-yourself oder als Buchführungshelfer…
Schöne Grüße
C.