Arbeiten im Ausland (Südkorea)

Hallo,

Vielen Dank für die Informationen, jetzt bin ich definitiv
schlauer.

gern geschehen

So wie ich es verstanden habe , ist ausschlaggenbend, dass es
sich um eine koreanische Firma handelt, und somit die Steuern
in Korea gezahlt werden.

genau

Bei meinem Beispiel würde es sich um eine Anstellung vom 17.
Januar bis 31. Dezember handeln. Evtl würde der Vertrag auch
verlängert werden, steht abe noch in den Sternen. Ändert das
was an der Sache?

nein, exakt wie beschrieben
Ist die Auslandstätigkeit innerhalt eines Kalenderjahrs abgewickelt, hat man nur ein besonderes Jahr. Erstreckt sich die Auslandstätigkeit auf zwei Kalenderjahre sind es eben zwei Veranlagungszeiträume mit Besonderheiten.

Wie müsste dieser Nachweis aussehen, dass in Korea bereits
steuern gezahlt wurden? Reicht ein schreiben von der Firma
oder muss man da mit dem Finanzamt (falls es sowas in Korea
überhaupt gibt) in Kontakt treten?

Lohnzettel mit Steuerabzug, auch ein Bestätigungsschreiben der Firma reicht, wenn es sonst nichts gibt, eventuell Steuerbescheid, manche Länder haben Selbstveranlagung, also nur die Steuererklärung. Es muss eben glaubhaft gemacht werden, dass ein Steuerabzug erfolgte. Wie ist nicht festgelegt.

Schöne Grüße
C.