Arbeitsplatzumzug während Abwesenheit

Hallo,

mit Verlaub,

Du hast gar nichts verstanden.
Denn Du hast vom Sachverhalt zuerst nur ein Schnipselchen präsentiert. Und die nachgelieferten Fakten ändern Einiges.

Der Kündigungsschutz ist nicht das Einzige, der AG hat bei einer behinderten ANin sehr viel mehr Pflichten.

Bei einer schwerbehinderten ANin stellt sich die Frage, ob es evtl. einen behinderungsbedingten Grund gibt für eine bestimmte Position im Büro wie zB Lichteinfall, akustische Störungen etc.

Hier empfiehlt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag. Wurden nämlich bestimmte Tätigkeiten fest vereinbart, kann der AG diese nur einseitig ändern im Rahmen einer Änderungskündigung gem. § 2 KSchG,
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
wenn er mehr als 10 Beschäftigte hat.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn durch die Maßnahme

auch evtl. eine Änderung der Vergütung befürchtet werden muß. Auch für eine Änderungskündigung ist die Zustimmung des Integrationsamtes notwendig.

Bei Problemen am Arbeitsplatz, die mit einer Behinderung in Zusammenhang stehen könnten, gibt es für schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen in jedem Stadt- und Landkreis eine externe Institution zur Beratung und auch Vertretung, die Integrationsfachdienste -IFD-,
https://www.integrationsfachdienst.de/de/
deren Aufgaben gesetzlich definiert sind in § 193SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__193.html

Und das Integrationsamt muß nicht erst bei Kündigungen befragt werden, sondern bereits bei „Schwierigkeiten“ am Arbeitsplatz frühzeitig im Rahmen eines Präventionsverfahrens gem. § 167 Abs. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html
beteiligt werden.

Und auf diese hypothetische Aussage, die den Sachverhalt auch nochmals beeinflussen würde,

hast du ja auch nicht geantwortet - also beschwere Dich nicht über die Qualität und den Inhalt der Antworten.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

vielen Dank für deine Antwort und auch u.a. für den Hinweis mit dem Arbeitsvertrag. Da schauen wir dann gleich mal rein :wink:

Ich habe mich nicht über die Qualität und Inhalte der Beiträge beschwert, wenn du das so aufgefasst haben solltest, liegt das an dir.

Viele „nachgelieferten Fakten“ u.a. dass der AN einen Behindertenstatus hat (ich glaube 60% nach einem Krebsleiden und anschl. starker Chemo- & Antikörpertherapie), waren für die Ausgangsfragestellung für mich irrelevant, sonst hätte ich sie natürlich im Eingangspost bereits gegeben. Ich hatte eine einfach (formulierte) Frage gestellt, und hatte auf eine einfache Antwort gehofft. Da hatte ich mich wohl geirrt, weil einfache Antworten nicht möglich zu sein scheinen… Sorry, dass ich nicht so schlau bin, wie du… :wink:

Aber zum Glück gibt es ja nicht nur Experten in diesem Forum, sonst hätten die ja nichts zu tun, wenn keine „dummen“ Fragen gestellt werden würden. :wink:

Ach so, einen BR gibt es noch nicht, sonst hätte ich auch das erwähnt. Dieser ist in dem Unternehmen gerade erst im Entstehen, nachdem es dort kürzlich eine Mitarbeiterbefragung gab.

viele Grüße
Stebo69

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Wenn jemand so höflich ist, finde ich nicht passend, ihm zu unterstellen, er beschwere sich über Antworten.

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Hallo,

und die einfachen Antworten hattest Du bekommen

aber nur unter den von Dir ursprünglich geschilderten Fallumständen, die sich dann eben als unvollständig erwiesen haben.

Hallo,
nur um die, die’s interessiert auf dem Laufenden zu halten, wie es ausgegangen ist:

Den Arbeitsplatzumzug hat sich die Teamleiterin eingebildet ohne ihn gegenüber meiner Frau auf mehrfache Nachfrage begründen zu können.

Dann wurde ihr ein Arbeitsplatz als Mutterschutzvertretung in einer anderen Abteilung angeboten, sie war sogar schon beim Probearbeiten und hätte diesen Job gerne angenommen. Dann kam ihre Abteilungsleiterin und hatte nebenbei erwähnt, dass das nichts wird, da die Stelle nicht neu besetzt werden würde…
Dann wurde meine Frau plötzlich mit Aufgaben und Arbeiten betraut, die sie noch nie gemacht hatte.
Heute dann kam ihre Abteilungsleiterin zu ihr und sagte" Frau xxx, kommen Sie bitte mal mit." Sie musste dann mit ihrer Abteilungsleiterin zur Geschäftsleitung. Dort hat man ihr dann zu verstehen gegeben, dass man sich von ihr trennen will. Entweder fristlose Kündigung, wenn meine Frau aufgrund ihrer Behinderung vor das Arbeitsgericht treten sollte (O-Ton des AGs: „Selbst wenn wir den Prozess verlieren, dann wollen Sie doch sicherlich nicht mehr bei uns arbeiten wollen, oder?“) oder aber einvernehmliche Kündigung mit 5 monatiger Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge.

Wir werden jetzt beim Integrationsfachdienst mal um ein Beratungsgespräch bitten.

viele Grüße
Stebo69

Ja, das darf er. Macht tatsächlich auch sinn wenn der Platz sehr lange leer stand

Wer darf bitteschön was?

Es ist Dir wohl nicht entgangen, dass in diesem Thread differenzierte und fundierte Beiträge zum vorgelegten Thema zu lesen sind. Lies die mal bitte, und wenn Du darüber hinaus was zum Thema zu sagen hast, tu Dir keinen Zwang an.

Wenn nicht, wäre es gescheiter, Du hieltest Dich geschlossen.

Mein Beileid!
Was für eine jämmerliche Unternehmensführung!

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