Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch bei Kündigugn

Okay, dann weiß ich, welchen Urlaub ich schon hatte, aber wie
erfährt das mein neuer Arbeitgeber? Ich bin doch nicht
verpflichtet, ihm das auszuhändigen, oder?

Hätte ich Dich eingestellt: Wäre ich denn verpflichtet, Dich
zu behalten?

Hä??? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Naja, ist auch egal. Ich gebe auf. Ich möchte mich nicht erst noch unnötig mit meinem alten Arbeitgeber rumstreiten. Er hat mir nämlich angeboten, mich wieder zurück zu nehmen, wenn es mir dort doch nicht gefällt. Die Möglichkeit sollte ich mir vielleicht für den Fall der Fälle offen behalten und nicht durch einen blöden Streit wegen Resturlaubs versauen.

Danke trotzdem für deine ausführliche Hilfe.

Ganz einfach
Hi!

Hätte ich Dich eingestellt: Wäre ich denn verpflichtet, Dich
zu behalten?

Hä??? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Wenn ich als Dein neuer Arbeitgeber gerne diese Bescheinigung sehen würde und Du mir diese nicht zeigst - dann fände ich das nicht gerade einen Beweis des Vertrauens! Und Du wärst bei der nächsten Gelegenheit raus!

Das meinte ich!

Abgesehen davon: Ich würde Dir ohne diese Bescheinigung schlicht keinen Urlaub geben (mit ihr dann natürlich auch nicht)

Grüße
Guido

Okay.
Dann belasse ich es also einfach bei meinem (etwas über-)anteiligen Urlaub und hoffe, dafür bei meinem neuen Arbeitgeber auch wieder anteiligen Urlaub für die letzten drei Monate dieses Jahres zu bekommen.

Danke nochmals für deine Hilfe.

Schmunzl