Arbeitszeiterhöhung auf 45Std. rechtens?

Hallo LeoLo und andere Wissende,
Dann schließe ich mich an:
Auch ich habe es falsch interpretiert.

Wenn wir schon beim interpretieren sind:
Pausenzeiten gehören nicht zu den Arbeitszeiten, ist dann eine Arbeitszeit von 10 Stunden PLUS 0,75 Stunden Pause zulässig?
Die vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden bleibt ja erhalten.
Kann man die Wegezeit ausklammern?
Wenn der Weg zur Arbeitsstelle 1,5 Stunden dauert, dann 10 Stunden Arbeit, 0,75 Stunden Pause, 1,5 Stunden Rückfahrt, dann hat man ja keine 11 Stunden Ruhezeit mehr.

Gruß

Karsten

Hallo.

Wenn wir schon beim interpretieren sind:
Pausenzeiten gehören nicht zu den Arbeitszeiten, ist dann eine
Arbeitszeit von 10 Stunden PLUS 0,75 Stunden Pause zulässig?

Laut ArbZG: Ja. Wobei die Pausenzeit auch durchaus länger sein kann.

Kann man die Wegezeit ausklammern?
Wenn der Weg zur Arbeitsstelle 1,5 Stunden dauert, dann 10
Stunden Arbeit, 0,75 Stunden Pause, 1,5 Stunden Rückfahrt,
dann hat man ja keine 11 Stunden Ruhezeit mehr.

Das wäre aber nur dann relevant, wenn die Wegezeit ausnahmsweise als Arbeitszeit zu werten ist. Im Normalfalle ist dem aber nicht so. Dann fällt sie auch unter die Ruhezeit i.S.d. ArbZG §5.

Bei alledem sollte man beachten, daß auch abweichende „ungünstigere“ Regelungen per TV oder BetrV nach ArbZG §7 bisweilen durchaus wirksam vereinbar sind.

Gruß,
LeoLo