Arbeitszeugnis - ist das gut oder schlecht?

Prozesskostenbeihilfe
Hi!

  • Es einfach weglassen - besonders schlecht wenn man sich
    aufgrund der Schulung, die bei anderen Firmen (auch wenn man
    keine 85% erreicht hat), gerne gesehen ist, bewirbt?

Existiert nichts anderes, was die Schulung belegt?

Leider hat Frau X keine Rechtsschutzversicherung und als
Arbeitslose naturgemäß kein Geld für einen Anwalt…

Es GIBT die Möglichkeit der Prozesskostenbeihilfe! Darüber kann aber nur ein Anwalt (oder jemand anderes, der davon Ahnung hat - also ich nicht) Auskunft geben! Ein erstes Beratungsgespräch bei einem Anwalt ist soo teuer nicht (ich glaube irgendwo so 30,-€), und der kann alle Fragen seriös beantworten…

Da dürfte
wohl nur übrig bleiben es im Guten zu versuchen und freundlich
um ein neues Zeugnis zu bitten…

Das sollte auf jeden Fall mal in Angriff genommen werden!

Trotzdem: wie bewirbt man sich mit solch einem Zeugnis?

Ganz ehrlich: Ich würde es erst mal weglassen und eine gute Erklärung ausbrüten!

LG
Guido

Wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe: Ich kenne
keine Vorschrift, aus der sich feste Fristen ergeben.

Das BGB zum Beispiel. :smile:

Hilf mir auf die Sprünge. In welchem Paragraphen steht etwas
zur Frist bei der Korrektur eines Arbeitszeugnisses?
Vielleicht habe ich ja etwas übersehen.

Für Ansprüche bzw. deren Geltendmachung aus dem Arbeitsverhältnis gelten die normalen gesetzlichen Fristen auch (insofern nichts anderes vereinbart). Okay … ich geb zu, dass ich nicht weiß, ob das für Änderungen des Zeugnisses auch gilt. :frowning:

MfG

Wichtiger Edit: Arbeitszeugnis
Hi,

vorweg: Ich habe noch einmal nachgeschlagen und meine Antwort überarbeitet (nicht dass sie falsch im Archiv landet. Die Interpretation ist nicht einfach, da es widersprüchlich ist.

Zur Erklärung: Man kann das Zeugnis auch noch deutlich schlechter interpretieren. Ich füge Dir diese mögliche „Übersetzung“ an, wie es ein Zeugnisempfängfer verstehen kann:

„Frau X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben korrekt und in angemessener Zeit.“
= langsamer geht es fast schon nicht mehr.

"Der guten Ordnung halber sei erwähnt, "
= Achtung, was jetzt kommt ist ironisch gemeint
„dass sie eine pünktliche und zuverlässige Mitarbeiterin war.“
= unpünktlich und unzuverlässig
******************Edit************
ich habe noch einmal nachgeschlagen. Es kann auch sein,
dass diese Formulierung

"Der guten Ordnung halber sei erwähnt, "
„dass sie eine pünktliche und zuverlässige Mitarbeiterin war.“

nicht negativ gemeint ist. Mit „der Ordnung halber“ soll bei der Erwähnung von Selbstverständlichkeiten verhindert werden, dass dies negativ interpretiert wird. Allerdings fehlen hier Zusätze wie „stets“, „immer“ um eine sichere Interpretation zuzulassen.

Abhängig vom Kontext kann es also auch ein mittelmässiges Zeugnis sein, das lediglich mit wenig Liebe verfasst wurde (und damit unnötig Spielraum für negative Interpretationen lässt)
**********************************************ende edit*********

„Aufgrund der kurzen Beschäftigungsdauer kann eine detaillierte Beurteilung leider nicht erstellt werden.“
Sollte der Satz „Der guten Ordnung halber“ nicht negativ gemeint sein, ist dieser Satz relativ harmlos. War es dagegen ironisch gemeint ist er ziemlich brutal.

Du siehst, wo die Probleme bei den Bewerbungen liegen?

…Frau X muß natürlich weiterhin Bewerbungen verschicken.
Solange kein besseres Zeugnis vorliegt - wie sollte man da
vorgehen?

Das ist schwierig zu sagen. Hier fehlt mir die Erfahrung.

  • Dieses Zeugnis beilegen und im Anschreiben erwähnen daß man
    noch in Verhandlungen um ein besseres Zeugnis steht?

Hmm, das würde mich abschrecken. Man könnte darauf hoffen, dass ein Personalverantwortlicher sich von diesem Zeugnis nicht abschrecken lässt, da die Abneigung des Zeugnisverfassers offensichtlich ist. Aber bei der üblichen Zahl von Bewerbungen?

  • Es einfach weglassen - besonders schlecht wenn man sich
    aufgrund der Schulung, die bei anderen Firmen (auch wenn man
    keine 85% erreicht hat), gerne gesehen ist, bewirbt?

Hier ist das Problem: Lügen haben kurze Beine. In dieser Ausnahmesituation kann eine Notlüge vertretbar sein, bleibt aber riskant.

Leider hat Frau X keine Rechtsschutzversicherung und als
Arbeitslose naturgemäß kein Geld für einen Anwalt… Da dürfte
wohl nur übrig bleiben es im Guten zu versuchen und freundlich
um ein neues Zeugnis zu bitten…

Das ist dringend erforderlich.

Trotzdem: wie bewirbt man sich mit solch einem Zeugnis?

Einen professionellen Berater in Sachen Bewerbung aufsuchen, auch wenn es teuer ist. Dieses Zeugnis darf in den perfekten Unterlagen lediglich ein Ausrutscher sein (den anscheinend der Ex-Vorgesetzte zu verantworten hat).

Ansonsten muß ich passen, tut mir leid. Vielleicht kann ein anderer Experte weiterhelfen.

Viel Glück,
R.

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Hi,

diese Stellungnahme hört sich an, als ob AN ihre Zeugnisse
nach Belieben selbst formulieren können. Das mag in den
Träumen der Gewerkschaften vorkommen, der Realität aber
entspricht es, glaube ich, bisher nicht.

nach Belieben sicher nicht, aber bisher hat man mir immer mein Zeugnis mit dem Hinweis bzw. der Bitte vorgelegt, Korrekturen oder Ergänzungen vorzunehmen.

Wenn man sich eh im Streit trennt, gibts die Gelegenheit sicherlich nicht.

Gruß,
Christian