Ganz sicher nicht
Hallo,
bei soviel Unsinn, den Du da von Dir gibst, bin ich ja mal auf die Rechtsgrundlage gespannt, die Du uns sicher nachreichen wirst.
Einstieg wäre
BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Und nun kommst Du.
Gruß
S.J.
Du bist als Verkäufer für den Versand verantwortlich bis hin
zur Übergabe an den Käufer. Grundsätzlich musst Du daher für
eine ordentliche Verpackung sorgen und musst auch den Schaden
bei Verlust tragen, d.h. *eigentlich* müsste jeder
ebay-Verkäufer nur noch versichert versenden.Wenn Dein Käufer aber ausdrücklich eine unversicherte
Versandart gewünscht hat, dann hast Du Dir das sicher
schriftlich bestätigen lassen. Wenn nicht, ist sowieso alles
hinfällig, und Du musst zahlen.Aber selbst wenn jemand unversicherten Versand ausdrücklich
wünscht, dann wird er trotzdem wollen, dass die Ware
ordentlich verpackt ist. Mit seinem Verzicht sagt er ja nur,
dass er Porto sparen will und auf Ersatz verzichtet, wenn die
Sendung verloren geht.Dass man Sendungen ordentlich einpackt, ist wohl
selbstverständlich, Du solltest Deine Waren immer so
einpacken, wie Du das als Käufer auch eingepackt wissen
willst. Also normale, ungefütterte Papierumschläge für eine CD
halte ich persönlich - entschuldige - für einen Witz.Die DVD soll während des
Transport scheinbar aus der DVD-Hülle gerutscht sein und einen
kleinen Bruch am Innenrand erlitten haben.Was auch immer. Du bist für den Versand verantwortlich, und
wenn der Käufer beweisen kann, dass die Ware nicht einwandfrei
bei ihm angekommen ist, dann ist das Dein Bier und das lässt
sich auch nicht durch irgendwelche Gewährleistungsklauseln
ausschließen.Da ich jedoch lediglich 1,60 Euro
Versandkosten+Verpackungskosten berechnet habe, hätte er sich
doch eigentlich denken könnenKein Käufer muss sich etwas denken, außer dass die Ware ihn in
dem Zustand, wie bei der Auktion beschrieben, erreicht.Er wollte auch einen kostengünstigen unversicherten
Versand.Das ist das einzige, worauf man evtl. irgendwie eingehen kann,
aber IMHO wird das eher nichts.Er fordert jetzt eine kulanten Umgang.
kulant heißt ja, er will nicht unbedingt den ganzen Betrag
wieder haben, sondern bietet ja an, sich irgendwie entgegen zu
kommen. Frag nach seinem Vorschlag.Rechtlich bin ich, glaube ich, zu nichts verpflichtet.
Doch. Zu einem ordentlichen Versand.
Sei kulant!
Schlönes Wochenende,
-Efchen