Artikel verkauft. käufer zahlt nicht

Hallo

kann man direkt zum anwalt gehen ? und über ihn eine
zahlungsfrist setzen lassen ? oder muss der VK selbst dies
erst tun ?

Es geht beides, der Unterschied liegt im Preis.

Braucht du wirklich einen Anwalt um dem Käufer zu mailen „Bitte zahlen Sie binnen einer Woche bis zum 18.11.09 den ausstehenden Betrag von xy auf folgendes Konto Eric.Prydz, KTO, BLZ“.

Evtl. E-Mail mit Anforderung einer Lesebestätigung versehen.

Wenn der Käufer weiterhin nicht zahlt, d. h. dann also definitiv in Verzug ist, kannst du immer noch zum Anwalt gehen und ihr könnt überlegen ob ihr zusätzlich zur E-Mail noch ein Einschreiben mit Rückschein schicken wollt.

Stephanie