Artikel verkauft. käufer zahlt nicht

hallo

wenn jemand bei ebay etwas verkauft ( zu einem sehr hohen preis was er selbst nicht erwartet hat ), aber der käufer die ware nicht bezahlt ( also im endeffekt nicht mehr will ), was kann man tun um trotzdem an sein geld zu kommen ( weil man weiss man bekommt für den artikel nie mehr soviel geld ) ?

per anwalt auf sein geld pochen ?

danke schonmal

gruss

Hallo,

  1. http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
    Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?
    neue Meldefrist 32 Tage beachten

  2. datierte Zahlungsfrist setzten, („Bitte nehmen Sie die Bezahlung für den Artikel xy bis zum 13.11.09 auf das folgende Konto vor.“).
    Und darauf hinweisen, dass ein bindender Kaufvertrag besteht.
    http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html
    Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

  3. Verstreichen diese Fristen befindet sich der Käufer in Verzug, dann gerichtlichen Mahnbescheid beschaffen oder Anwalt einschalten.
    Infos z. B. hier
    http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm
    Voraussetzungen für die Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheids

Und auf vielen anderen Seiten wenn man nach „gerichtlicher Mahnbescheid“ sucht. Mit Schritt 3 kenne ich mich persönlich nicht aus und bin nicht ganz sicher an welchem Punkt die Warenübergabe erfolgen muss, aber es gibt online eine Menge Information dazu.

Stephanie

wie weiter
hallo

der artikel wurde bei ebay als nicht bezahlt gemeldet. trotz anmahnung von ebay wurde der artikel nicht bezahlt ( bis jetzt ).

bis freitag warten, wenn das kein geld. wie weiter gehen ?

kann man direkt zum anwalt gehen ? und über ihn eine zahlungsfrist setzen lassen ? oder muss der VK selbst dies erst tun ?

mfg

Hallo

kann man direkt zum anwalt gehen ? und über ihn eine
zahlungsfrist setzen lassen ? oder muss der VK selbst dies
erst tun ?

Es geht beides, der Unterschied liegt im Preis.

Braucht du wirklich einen Anwalt um dem Käufer zu mailen „Bitte zahlen Sie binnen einer Woche bis zum 18.11.09 den ausstehenden Betrag von xy auf folgendes Konto Eric.Prydz, KTO, BLZ“.

Evtl. E-Mail mit Anforderung einer Lesebestätigung versehen.

Wenn der Käufer weiterhin nicht zahlt, d. h. dann also definitiv in Verzug ist, kannst du immer noch zum Anwalt gehen und ihr könnt überlegen ob ihr zusätzlich zur E-Mail noch ein Einschreiben mit Rückschein schicken wollt.

Stephanie