AU-Bescheinigung

Hallo zusammen,

ich hoffe mal, das richtige Brett für meine Frage erwischt zu haben - es geht um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt.

Am Mittwoch bin ich zur Arbeit gefahren, plötzlich aufgetretene Übelkeit veranlaßte mich auf dem Betriebsgelände nach kurzem Besuch im Büro und mündlicher Krankmeldung wieder kehrt zu machen (nach Stippvisite auf der Toilette, die Details erspare ich euch). Seitdem liege ich flach. Ich bin mir ziemlich sicher, bis Montag wieder fit zu sein und bin eigentlich der Meinung, daß kein Arztbesuch nötig ist, da ich das Ganze auch so auskurieren kann. Man kann so ja auch Arztkosten sparen.
Die Frage ist nun: wenn ich morgen auch zu Hause bleiben will/muß, ist dann trotzdem ein Besuch beim Arzt nötig mit Ausstellung des gelben Scheins? Zählt das Wochenende zu den Krankheitstagen dazu?

Generell: Wann muß die AU-Bescheinigung beim AG sein? Bereits am dritten Krankheitstag oder erst am vierten?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Eva

Hallo,

Arztkosten sparen.

Das interessiert den AG nicht.

Entweder morgen zur Arbeit gehen oder zum Arzt!
Wochenende zaehlt voll mit.

Generell: Wann muß die AU-Bescheinigung beim AG sein? Bereits
am dritten Krankheitstag oder erst am vierten?

Am dritten Arbeitstag spaetestens.

Gruss, Petersen

Hallo Ina,

danke für die Antwort.

Arztkosten sparen.

Das interessiert den AG nicht.

Ich weiß. War ja auch eher eine Bemerkung am Rande.

Generell: Wann muß die AU-Bescheinigung beim AG sein? Bereits
am dritten Krankheitstag oder erst am vierten?

Am dritten Arbeitstag spaetestens.

Heißt das nun, daß ich morgen nach dem Arztbesuch morgens ne Brieftaube losschicken muß oder einen berittenen Boten?

Gruß
Eva

Hallo.

Generell: Wann muß die AU-Bescheinigung beim AG sein? Bereits
am dritten Krankheitstag oder erst am vierten?

Am dritten Arbeitstag spaetestens.

Das ist falsch. Per Gesetz bei einer längeren AU als drei Kalendertagen spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Zudem kann vertraglich etwas ganz anderes vereinbart sein.

Gruß
LeoLo

Hallo.

Heißt das nun, daß ich morgen nach dem Arztbesuch morgens ne
Brieftaube losschicken muß oder einen berittenen Boten?

So ungefähr. Ob das noch einen zeitgerechten Eingang der AU herbeiführen wird, wage ich mal zu bezweifeln. Sollte bei euch Samstags auch gearbeitet werden, ist es eh schon lange zu spät. Vielleicht stimmst Du den AG ja gnädig, wenn Du direkt morgens anrufst und einfach mal mit ihm sprichst und ihm die Sache schilderst, wie sie nun mal ist. Das Schlimmst, was Dir passieren kann, ist eine Abmahnung, die Du einfach abheftest. Da Dir zukünftig dieser Fehler nicht mehr passieren wird, war es das auch schon.

Gruß,
LeoLo

AU-Bescheinigung andere Frage
Hi,

zufällig hatten wir gestern eine Diskussion zum Thema. Behauptet wurde folgendes: Wenn man am dritten Tag eine AU-Bescheinigung vorlegt, muß diese über den gesamten Zeitraum laufen, d.h. die Krankheit also rückwirkend ab dem ersten Tag bescheinigen. Ich kann mir das nicht vorstellen, welcher Arzt schreibt schon normalerweise rückwirkend krank?
Begründet wurde das mit der Pflicht des Arbeitgebers zur 6-wöchigen Lohnfortzahlung. In diese 6 Wochen würden nur bescheinigte Zeiten einfließen. So wäre der Arbeitgeber um die ersten drei Tage „betrogen“?
Was meint Ihr dazu?

danke und gruß,
tina

Entweder…oder
Hi!

Entweder besteht Dein Arbeitgeber auf eine AU direkt ab dem ersten Tag, oder er muss sich mit einer AU datiert mit dem Tag Deines Arztbesuchs begnügen!

Woher soll ein Arzt denn bitteschön wissen, dass Du vor zwei Tagen schon erkrankt warst, wenn Du ihn nicht besucht hast? Würde Dein Arbeitgeber für etwas bürgen, das er nicht kennt?

Das Argument mit der Rechnung der 42 Tage Entgeltfortzahlung ist mir als Personaler geläufig - es zieht aber nicht!

Zum einen sind Erkrankungen, die die 42 Tage überschreiten in der Regel nicht in einer Art, die mit einem „Karenztag“ anfängt (Ausnahmen mögen hier die Regel bestätigen), zum Anderen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, für jeden Tag der Krankheit eine AU zu verlangen.
Sein größter Vorteil, darauf zu verzichten ist mit Sicherheit der, dass ein Arztbesuch meist eine Mindestdauer von drei Tagen auf der AU zur Konsequenz hat! Ein Migräneanfall (mein Lieblingsbeispiel, weil mein Hauptgrund) legt mich aber nur für einen Tag flach!

Liebe Grüße
Guido

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