Welche Zeugnisse mitschicken

Hallo,

es geht um eine Bewerbung im kaufmännischen Bereich. Der Bewerber hat seit zwölf Jahren ausgelernt und fragt sich nun, welche Zeugnisse da nun rein gehören.

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass das Zeugnis mit dem höchsten Bildungsabschluss da rein gehört.

Im Angebot sind Zeugnisse:
Erweiterter Sekundarabschluß I
Berufsfachschule Wirtschaft
Berufsausbildung - Zeugnis IHK
Berufsausbildung - Zeugnis Berufsschule
Handelsfachwirt
Teilprüfung Finanzbuchhalter (Fortbildung in Bausteinen, läuft noch)
Arbeitszeugnis letzter Arbeitgeber, ca. zehn Jahre alt
Zwischenzeugnis aktueller Arbeitgeber, ca. ein Jahr alt.
Zeugnisse über Softwareseminare - Software nicht relevant für den potentiellen neuen Arbeitgeber
Word/Excel/Access usw.

Zum Handelsfachwirt existiert eine weitere Bescheinigung. Die sagt aus, dass mit dem Titel Handelsfachwirt an Fachhochschulen bzw. bestimmte Fächer an Universitäten studiert werden darf. Ist das einer Fachhochschulreife gleichzusetzen, darf man dies ohne sich zu blamieren als höchsten Bildungsabschluss rein setzen? Diese Bescheinigung mitschicken?

Gefühlsmässig würde ich die Fachhochschulreife im Portal als höchsten Abschluss hinterlegen und diese komische Bescheinigung auf Anforderung einreichen. Dazu diese Zeugnisse:
Berufsausbildung - Zeugnis IHK
Berufsausbildung - Zeugnis Berufsschule
Handelsfachwirt
Teilprüfung Finanzbuchhalter (Fortbildung in Bausteinen, läuft noch)
Zwischenzeugnis aktueller Arbeitgeber, ca. ein Jahr alt.

Was muss, was sollte - was würdet Ihr sagen?

VG + Danke
Monroe

hallo monroe,

nach welchen fähigkeiten
fragt der ag nach?

gibt es informationen über
den ag,wie zb.

was macht er?
welche fremdsprachen?
usw

man kann sich ja mal in
die rolle des suchenden
ag versetzen und so die
zeugnisse auswählen.

vorsicht vor überquali-
fikation.

mfg

kunde333

Hallo,

Fremdsprachenkenntnisse sind nicht nötig. Das ist eine Stelle die Kenntnisse / Qualifikationen im Bereich Warenwirtschaft und Finanzbuchhaltung erfordert. Voraussetzung kaufm. Ausbildung oder BWL-Studium. Keine Einsteigerstelle.

Aus dem Arbeitszeugnis gehen dann noch weitere Qualifikationen hervor. Der Bewerber bringt alle erforderlichen Qualitikationen mit. Die Stelle hat noch Entwicklungspotential. Also gut qualifiziert ja, überqualifiziert nein.

VG
Monroe