jetzt erst gelesen.
Habe Dich durchaus verstanden! Und habe zum einen Deine Diskussionen interessiert verfolgt, zum anderen ebenfalls kein Interesse an zu vielen oT-Debatten.
Grüße und schönes WE, M
jetzt erst gelesen.
Habe Dich durchaus verstanden! Und habe zum einen Deine Diskussionen interessiert verfolgt, zum anderen ebenfalls kein Interesse an zu vielen oT-Debatten.
Grüße und schönes WE, M
Ich weiß, ich weiß, ich wollte nichts mehr schreiben …
Aber der Zufall will es, dass ich jetzt in die Uni gefahren musste, wo ich ohnedies Zugriff auf eine juristische Datenbank habe. Und da habe ich mir gedacht, ich suche dir noch rasch was raus:
„Ist zwischen den Parteien streitig, ob der vorausfahrende PKW zurücksetzte oder ob der nachfahrende PKW aufgefahren ist, greift zugunsten des Vorausfahrenden kein Anscheinsbeweis dafür ein, dass der nachfahrende Fahrer aufgefahren sein muss (OLG Hamm, 21. März 2001, 13 U 216/00, VRS 100, 438 (2001); LG Detmold, 19. April 2000, 2 S 19/00, zfs 2000, 385). Der Schaden ist hälftig zu teilen.“
Ich weise noch mal ausdrücklich darauf hin, dass es auf den Einzelfall ankommt, oder anders gesagt: auf dessen Umstände, und ob aus ihnen und der Lebenserfahrung auf bestimmte Umstände geschlossen werden kann. M.E. kann es u.U. auch einen Anscheinsbeweis dafür geben, dass überhaupt ein Auffahrunfall gegeben ist, etwa auf einer Autobahn. Dort aber wieder nicht, wenn die Fahrzeuge gestanden haben (z.B. im Stau) und die Autobahn eine Steigung hat. Woher soll man wissen, wer nun wem aufgefahren ist?
Der Auszug aus dem Urteil ist jedenfalls keine Einzelfallentscheidung, sondern ganz logische Folge der allgemeinen Grundlagen des Anscheinsbeweises.
Lieber hätte ich dir das ja inhaltlich erklärt, aber dazu war ich wohl irgendwie nicht in der Lage.
Levay
„Ist zwischen den Parteien streitig, ob der vorausfahrende PKW
zurücksetzte oder ob der nachfahrende PKW aufgefahren ist,
greift zugunsten des Vorausfahrenden kein Anscheinsbeweis
dafür ein, dass der nachfahrende Fahrer aufgefahren sein muss
(OLG Hamm, 21. März 2001, 13 U 216/00, VRS 100, 438 (2001); LG
Detmold, 19. April 2000, 2 S 19/00, zfs 2000, 385). Der
Schaden ist hälftig zu teilen.“
Ja, kenne ich. Ich meinte es ja auch ernst mit „ich verstehe Dich“ 
Lieber hätte ich dir das ja inhaltlich erklärt, aber dazu war
ich wohl irgendwie nicht in der Lage.
Doch das hast Du erreicht, siehe oben.
Jetzte aber schönes Wochenende!
huhu.
Ich habe verstanden, dass die grünen Freunde nicht feststellen konnten, wer schuld ist. Jetzt meine ich mich aber zu entsinnen, das es für einen KFZ Sachverständigen oftmals kein Hexenwerk ist, genau dies zu tun. In vielen Fällen (natürlich nicht in allen) ist es möglich zu erkennen, welches der Fahrzeuge sich bewegt hat, da sich (in meinem Laienhaften Verständnis) je nach Art der Beschleunigung der Kontakt an einer anderer Stelle stattfindet. z.B. (wie gesagt Laie) wenn ein rückwärtsfahrendes Auto auf ein stehendes trifft ist der Schaden „oben“ an der Stosstange des stehenden, wenn das hintere sich nach vorne bewegt ist der gleiche Schaden einige cm weiter unten zu finden, weil sich das KFZ unter Motorwirkung vorne hebt/hinten senkt oder umgekehrt (ist das „Lastwechsel“?)
Das kann meines Wissens auch noch nach einiger Zeit festgestellt werden.
Vielleicht ist diese Überlegung ja mal einen Gedanken wert…
Gruß
zaph
was ich mir in der Richtung auch überlegt habe ist, dass man die Bewegung der Fahrzeuge durch die Stoßmechanik rekonstruieren kann.
Was man auf jedem Fall feststellen kann - Fahrzeug von X ist schwerer (Leergewicht laut Hersteller 1600 kg gegen 1100 kg von Y laut Hersteller), beide haben sich nach dem Stoß nicht merklich bewegt (kann man jetzt nicht zu 100% behaupten), das Fahrzeug von X hat nur eine Schramme, bei Y wurde der „kleine“ Querträger bis zum Kühler verbogen. Ergebnis - Y hat viel mehr Energie absorbiert. Was große Unbekannte sind die Steifigkeiten, der erste Ansatz wäre aber diese gleich zu setzen. Hab’s aber bisher nicht nachgerechnet.
Was man auf jedem Fall feststellen kann - Fahrzeug von X ist
schwerer (Leergewicht laut Hersteller 1600 kg gegen 1100 kg…
es ist egal, ob bei gleicher Relativgeschwindigkeit x gegen y oder y gegen X fährt - die Energie ist jedesmal die gleiche. Zumal die Geschwindigkeit nicht bekannt ist. Man kann also von daher nicht feststellen, wer stand und wer fuhr.
Der Verlust des Systems an mechanischer Energie beim Stoß (plastische Deformation …) errechnet sich aus der Differenz deltaEk der kinetischen Energien vor und nach dem Stoß. deltaEk ist eine Funktion der masse 1, masse 2, geschwindigkeiten vor und nach stoß und Stoßzahl.
vergleiche Technische Mechanik 3 - Kinetik ISBN 3-540-221167-0 Buch anschauen
das problem ist eher die Vergleichbarkeit mit der Realität
Korrektur: ISBN-10: 3540221670 Buch anschauen
Moin,
aufgrund der von Dir genannten Parameter nicht, aber anhand der Anstosstellen (manchmal)schon. Leider habe ich den Artikel nicht mehr, da war das von einem Unfallforscher recht gut erläutert.
Allerdings ist der Nachweis wohl nicht so einfach und auch nicht immer deutlich.
Gruss Jakob
Moin,
z.B. (wie gesagt Laie) wenn
ein rückwärtsfahrendes Auto auf ein stehendes trifft ist der
Schaden „oben“ an der Stosstange des stehenden, wenn das
hintere sich nach vorne bewegt ist der gleiche Schaden einige
cm weiter unten zu finden, weil sich das KFZ unter
Motorwirkung vorne hebt/hinten senkt oder umgekehrt (ist das
„Lastwechsel“?)
Wie Du schon treffend schreibst, manchmal ist sowas nachweisbar.
Allerdings senkt sich ein bremsendes Fahrzeug vorn ab (Anstossstelle unten am vorderen Fahrzeug). Ein rückwärtsfahrendes Auto hebt das Heck. In diesem Fall wäre aber auch am vorderen Fahrzeug die Anstosstelle unten.
Da wäre also die Entfernungen der Fahrzeuge zueinander und die Geschwindigkeiten massgeblich.
Letztlich ein schwieriges Unterfangen, welches aber durch einen guten Sachverständigen evtl. tatsächlich nachweisbar wäre.
In diesem Fall sind ja scheinbar keine Fotos gemacht wurden und es wurde nichts vermessen. Da wird es dann schon verdammt schwierig (ich würde vermuten unmöglich) da im Nachhinein noch etwas zu belegen.
Auch der Hinweis eines anderen Users bezüglich der Rückfahrscheinwerfer ist durchaus richtig. Nachweisbar ist, ob eine Glühlampe zum Zeitpunkt der Zerstörung leuchtete. Dumm nur wenn sie nicht beschädigt ist, dann geht natürlich nichts.
Vielleicht ist diese Überlegung ja mal einen Gedanken wert…
Das auf jeden Fall. Aus eigener Erfahrung weiss ich aber, das ein ganz wichtiger Punkt zur Klärung eines Unfalls Fotos sind, Zeichnungen mit Abständen, Strassenbreite etc.
Gruss Jakob
Hallo,
aufgrund der von Dir genannten Parameter nicht, aber anhand
der Anstosstellen (manchmal)schon.
Dagegen habe ich auch nichts gesagt. Es ist natürlich so, dass beim Beschleunigen und Bremsen sich das Fahrzeug ‚aufrichtet‘ oder ‚einnickt‘ und dementsprechend andere Stellen beim Aufprall getroffen werden.
Allerdings ist der Nachweis wohl nicht so einfach und auch
nicht immer deutlich.
Das ist in der Tat ein Problem: man muss ganz genau wissen, wie das ganze abgelaufen sein könnte. Der Fahrende könnte ja im letzten Augenblick seinen Fehler bemerken und vom Beschleunigen aufs Bremsen ‚umschalten‘. Welche Stelle genau dann getroffen wird, ist mehr Zufall. Ebenso könnte der Stehende ja grad im Moment erst angehalten haben und das Fahrzeug hat sich noch nicht wieder aufgerichtet. Zudem muß man die genaue Gewichtsverteilung in den Fahrzeugen kennen. Probleme gibt es auch, wenn die Federung nicht mehr in Ordnung ist. Und schließlich funktioniert die Sache vielleicht gar nicht, weil bei geringen Geschwindigkeiten die Beschleunigungswerte gar nicht groß genug sind, um wirklich merkliche Unterschiede zu bewirken.
Aber prinzipiell… 
Gruß
loderunner
Hallo,
ich habe jetzt nicht ganz verstanden, ob Du damit meine Aussage ergänzen, mir beipflichten oder widersprechen willst.
Gruß
loderunner
danke erstmal an alle für die Antworten.
da sich die Versicherung von X sich immer noch nicht gesprächsbereit zeigt, geht die Sache vors Gericht. Die Versicherung behauptet, dass jegliche Ansprüche von Y nicht rechtskräftig sind, sonst muss er die Schuld von X nachweisen.
Aber man will ja aus der Sache was lernen, daher die Frage: was muss die Polizei tun, die am Unfallort erscheint? klar, Personalien dokumentieren, Aussaugen aufnehmen . In wie weit muss die Polizei Fotos aufnehmen (inzwischen haben ja viele Handys 1MP Kamera, da sollte es kein Problem sein)? Die Lage der Fahrzeuge auf der Straße vermessen - ein Muss? Kann man gegebenenfalls sagen, dass man solche Maßnahmen wünscht?