Aufschreiben beim wegfahren?

Hallo,
sei froh, daß du nicht abgeschleppt (oder der Wagen schon bestellt war) wurdest, das wird dann richtig teuer.

Cu Rene

Hallo roland,
vielen Dank für den gutgemeinten Ratschlag (eines
Autofahrers?). Da wär ich ohne Deinen Hinweis ganz bestimmt
nicht drauf gekommen.

Weiß ich doch, deswegen gab ich ihn Dir ja. Freunde können einen ganz gut ablenken, versuchs einfach mal, wenn Du welche findest…

Echt super! Danke, danke und nochmals

danke.

Schon gut, gern geschehen. Hauptsache Du hängst wenigstens für kurze Zeit mal nicht am Fenster und spielst Hilfssheriff.

Gruß
J. Doe (wieso Joe?, Du solltest mal lesen lernen)

voll erwischt. Naja, wer den ganzen Tag nur Kennzeichen notiert, dem passiert sowas natürlich nicht, der hat Erfahrung mit sowas.

Gruß
roland

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Hallo Matias,
ich habe den Eindruck, wir reden etwas aneinander vorbei.

Ich stelle die unklaren Punkte daher im folgenden nochmals klar:

Was sollte ich denn bezahlen? Ich werde als Zeuge vorgeladen
und erhalte meine Zeugenentschädigung unabhängig vom Urteil
des Richters.

Es geht mir dabei eher um die Richtung Verleumdung u.ä.
Vielleicht kam einfach noch niemand auf die Idee.

Selbstverständlich verleumde ich niemanden, ich erfinde auch keine Lügenmärchen oder ähnliches. Ich gebe einfach nur die beobachteten Tatsachen weiter und stelle mich als Zeugen zur Verfügung. Was das Ordnungsamt dann daraus macht und ob es zur Gerichtsverhandlung kommt, darauf habe ich natürlich keinerlei Einfluß.

Selbstverständlich ist das kein persönlicher Sport von mir
sondern nur Notwehr auf meinen täglichen persönlichen Wegen.

Wäre es dann auch Notwehr, rücksichtslosen Radlern einen Ast
ins Rad zustecken?

Wenn Du meinst, Deinen (Unrechts-)Parkplatz mit derart millitanten Mitteln verteidigen zu müssen, dann mußt Du das versuchen. Solche Fälle hats in ähnlicher Form schon gegeben - sie gehen immer mal wieder durch die Presse. Ich vermute mal, das wird dann aber nicht nur teuer sondern auch ein „längerer Urlaub“ werden (ohne Internetanschluß?).

Ich habe da eher gegenteilige Erfahrungen. Ein Anwalt wollte
mir das mal „sehr engagiert und motiviert“ nachweisen,
anschließend hatte er vom Richter bzw. Staatsanwalt ein
Verfahren wegen unstandesgemäßen Verhaltens (oder so ähnlich)
am Hals. Der Anwalt hatte mein Verhalten mit Totschlägern und
Nazizeit in einem Atemzu genannt - tja, dumm gelaufen.

Solches Verhalten billige ich auch nicht.
Ich würde, einfach mal aus dem Stegreif, ohne Dich näher zu
kennen, mal den Vergleich mit den Blockwarten in der
„goldenen“ DDR ziehen…

Privat kannst Du solche Vergleiche anstellen, aber als Anwalt in aller Öffentlichkeit mußt Du Dir dann eine entsprechende Prüfung gefallen lassen.

Für Leute wie Dich sollte man als Autofahrer immer einen
Zeugen inr nächsten Sadt parat haben.

Hat’s auch schon gegeben, da bin ich dann vereidigt worden und
die Autofahrerin mußte trotzdem zahlen.

Oh, das hatte ich letztens auch. Der Typ saß wegen Meineides 6
Monate im Knast. Der zeigt sicherlich so schnell niemanden
mehr an.

Meineid gehört auch bestraft, da bin ich ganz deiner Meinung. Selbstverständlich beeide ich nur die Tatbestände, die auch stattgefunden haben. Eine Falschparkerin wollte allerdings mal „beim Leben Ihrer Kinder“ schwören. Bei soviel Einsatz für einen „Radweg-Parkplatz“ mußte dann sogar der Richter den Kopf schütteln.
Sie durfte die Kinder dann aber trotzdem behalten. *g*

In zweiter Reihe parken ist also o.k. für Dich?
Ich fürchte, Deine Ansicht ist sehr sehr einseitig…

Natürlich ist meine Sichtweise „aus meiner Perspektive“, genau wie Deine anscheinend auch.
Wenn schon eine Reihe zugeparkt ist, willst Du den Radverkehr dann etwa mitten über die Fahrbahn schicken? Das ist ja lebensgefährlich. Na, Du gehst ja ziemlich sorglos mit der Gesundheit anderer Menschen um!
Gruß
J.Doe

Hallo,

Ich finde es einfach
eine Frechheit, daß der Typ mich aufgeschrieben hat, als ich
den Parkplatz schon verlassen hatte. Das stört mich so
ungemein.

Das ist ein revolutionärer, interessanter Ansatz. Wir sollten künftig Rechtsverstöße nur noch dann ahnden, wenn wir den Verantwortlichen bei der Arbeit erwischen. Wir bestrafen also den Räuber nur dann, wenn wir ihn erwischen, bevor er die Bank verlassen hat, den Mörder nur, wenn er beim Zustechen gefaßt wird. Unter solchen Voraussetzungen würde sogar ich mir überlegen, ob ich mir nicht ein paar unliebsame Zeitgenossen aus meinem privaten Umfeld vom Halse schaffe :wink:

Grüße,

Hi!

Ich stelle die unklaren Punkte daher im folgenden nochmals
klar:

Was sollte ich denn bezahlen? Ich werde als Zeuge vorgeladen
und erhalte meine Zeugenentschädigung unabhängig vom Urteil
des Richters.

Es geht mir dabei eher um die Richtung Verleumdung u.ä.
Vielleicht kam einfach noch niemand auf die Idee.

Selbstverständlich verleumde ich niemanden, ich erfinde auch
keine Lügenmärchen oder ähnliches. Ich gebe einfach nur die
beobachteten Tatsachen weiter und stelle mich als Zeugen zur
Verfügung. Was das Ordnungsamt dann daraus macht und ob es zur
Gerichtsverhandlung kommt, darauf habe ich natürlich keinerlei
Einfluß.

Ich habe Dich schon verstanden.
Immer süffisant, locker und auf der sauberen Seite.
Eigentlich tue ich ja gar nichts…

Ätzend, kann ich da nur sagen.

Selbstverständlich ist das kein persönlicher Sport von mir
sondern nur Notwehr auf meinen täglichen persönlichen Wegen.

Wäre es dann auch Notwehr, rücksichtslosen Radlern einen Ast
ins Rad zustecken?

Wenn Du meinst, Deinen (Unrechts-)Parkplatz mit derart
millitanten Mitteln verteidigen zu müssen, dann mußt Du das
versuchen.

Moment, Du unterstellst mir hier unrechtmäßiges parken, obwohl ich weiter oben eindeutig gepostet habe, korrekt zu parken.
Merkst Du, worauf ich mit der Verleumdung hinaus möchte?
Irgendwann kriegt Dich einer…

Solche Fälle hats in ähnlicher Form schon gegeben -
sie gehen immer mal wieder durch die Presse. Ich vermute mal,
das wird dann aber nicht nur teuer sondern auch ein „längerer
Urlaub“ werden (ohne Internetanschluß?).

Des weiteren habe ich eine rein hypothetische Frage gestellt, auf welche hin Du mir eine Straftat bzw. die Planung einer solchen unterstellst.
Du bist leicht zu kriegen, ich hoffe Du schreibst mich auch mal auf…

Ich habe da eher gegenteilige Erfahrungen. Ein Anwalt wollte
mir das mal „sehr engagiert und motiviert“ nachweisen,
anschließend hatte er vom Richter bzw. Staatsanwalt ein
Verfahren wegen unstandesgemäßen Verhaltens (oder so ähnlich)
am Hals. Der Anwalt hatte mein Verhalten mit Totschlägern und
Nazizeit in einem Atemzu genannt - tja, dumm gelaufen.

Solches Verhalten billige ich auch nicht.
Ich würde, einfach mal aus dem Stegreif, ohne Dich näher zu
kennen, mal den Vergleich mit den Blockwarten in der
„goldenen“ DDR ziehen…

Privat kannst Du solche Vergleiche anstellen, aber als Anwalt
in aller Öffentlichkeit mußt Du Dir dann eine entsprechende
Prüfung gefallen lassen.

Ich bin kein Anwalt.

Für Leute wie Dich sollte man als Autofahrer immer einen
Zeugen inr nächsten Sadt parat haben.

Hat’s auch schon gegeben, da bin ich dann vereidigt worden und
die Autofahrerin mußte trotzdem zahlen.

Oh, das hatte ich letztens auch. Der Typ saß wegen Meineides 6
Monate im Knast. Der zeigt sicherlich so schnell niemanden
mehr an.

Meineid gehört auch bestraft, da bin ich ganz deiner Meinung.
Selbstverständlich beeide ich nur die Tatbestände, die auch
stattgefunden haben.

Genau hier könnte der Hase im Pfeffer liegen.
Persönliche Wahrnehmeungen sind häufig relativ.

Eine Falschparkerin wollte allerdings mal
„beim Leben Ihrer Kinder“ schwören. Bei soviel Einsatz für
einen „Radweg-Parkplatz“ mußte dann sogar der Richter den Kopf
schütteln.
Sie durfte die Kinder dann aber trotzdem behalten. *g*

Evtl. nahm sie den SV anders wahr.

In zweiter Reihe parken ist also o.k. für Dich?
Ich fürchte, Deine Ansicht ist sehr sehr einseitig…

Natürlich ist meine Sichtweise „aus meiner Perspektive“, genau
wie Deine anscheinend auch.

Nein, meine Sichtweise ist, da ich so gut wie immer korrekt parke, diejenige welche eine realistische Vorgehensweise in solchen Dingen propagiert.
Diese Anzeigerei lehne ich ab.

Wenn schon eine Reihe zugeparkt ist, willst Du den Radverkehr
dann etwa mitten über die Fahrbahn schicken? Das ist ja
lebensgefährlich. Na, Du gehst ja ziemlich sorglos mit der
Gesundheit anderer Menschen um!

…was wiederum dem Tatbestand einer Verleumdung nahe kommt.

Mir fällt auf, daß Du mich für ein Fehlverhalten (falsch parken, parken in zweiter Reihe) angehst, welches Du selbst empfohlen hattest.

Ich würde mich freuen, Dich einmal vor dem Amtsgericht München begrüßen zu dürfen. Oder wo bist Du aktiv?

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

Ätzend, kann ich da nur sagen.

Damit komme ich gut klar.

Wäre es dann auch Notwehr, rücksichtslosen Radlern einen Ast
ins Rad zustecken?

Wenn Du meinst, Deinen (Unrechts-)Parkplatz mit derart
millitanten Mitteln verteidigen zu müssen, dann mußt Du das
versuchen.

Moment, Du unterstellst mir hier unrechtmäßiges parken, obwohl
ich weiter oben eindeutig gepostet habe, korrekt zu parken.
Merkst Du, worauf ich mit der Verleumdung hinaus möchte?
Irgendwann kriegt Dich einer…

Es geht hier um das Anzeigen von Falschparkern - bitte erinnere Dich. Außerdem sprachst Du von Grauzonen und Notfällen, soviel zu IMMER korrekt.Außerdem willst Du einem derart rücksichtslosen Radler (der es wagt, DICH anzuzeigen) einen Ast ins Rad stecken, so Deine Frage. Ja ist das etwa keine Gewaltanwendung, wenn gefährliche Stürze riskiert werden (Stock ins Rad stecken?)?

Des weiteren habe ich eine rein hypothetische Frage gestellt,
auf welche hin Du mir eine Straftat bzw. die Planung einer
solchen unterstellst.
Du bist leicht zu kriegen, ich hoffe Du schreibst mich auch
mal auf…

Auch ich habe rein hypotetisch auf Deine Frage geantwortet, ob Du die Tat so oder anders oder garnicht begehst, liegt einzig und allein an Dir. Du hast die Frage gestellt - bitte erinnere Dich! Deine Hoffnung wird leider *schade* wohl nicht in Erfüllung gehen.

Ich bin kein Anwalt.

Du bringst aber gute Voraussetzungen mit - Du verdrehst einem das Wort im Munde bevor man es ausgespochen hat.

Evtl. nahm sie den SV anders wahr.

Wohl wahr, aber der Richter nicht!

Nein, meine Sichtweise ist, da ich so gut wie immer korrekt
parke, diejenige welche eine realistische Vorgehensweise in
solchen Dingen propagiert.
Diese Anzeigerei lehne ich ab.

Wenn Du immer „so gut wie immer“ korrekt parkst, ist das ein Problem, was Dich nicht betrifft. Und es ist Dein gutes Recht, Deine Sichtweise für die realistische zu halten - meines aber auch. Das nennt man Toleranz.

…was wiederum dem Tatbestand einer Verleumdung nahe kommt.

Naja, ganz reicht’s wohl doch noch nicht zum Anwalt.

Mir fällt auf, daß Du mich für ein Fehlverhalten (falsch
parken, parken in zweiter Reihe) angehst, welches Du selbst
empfohlen hattest.

Du mußt unterscheiden zwischen Parken und Halten. Außerdem sprachst Du von „echten Notfällen“. Notfälle sind i.d.R. durch Halten zu erledigen. Allerdings hält sich fast jeder Falsch*parker* für einen Notfall.

Ich würde mich freuen, Dich einmal vor dem Amtsgericht München
begrüßen zu dürfen. Oder wo bist Du aktiv?

Ich würde mich auch freuen, solche hartnäckigen Fälle machen echt Spaß. Aber daraus wird wohl nichts - in München bin ich nicht aktiv.
Gruß
J.Doe

Hi!

War ganz witzig, nun aber beginnt es mich zu langweilen. Daher hier mein abschließender Artikel:

Ätzend, kann ich da nur sagen.

Damit komme ich gut klar.

Das habe ich nicht bezweifelt.

Wäre es dann auch Notwehr, rücksichtslosen Radlern einen Ast
ins Rad zustecken?

Wenn Du meinst, Deinen (Unrechts-)Parkplatz mit derart
millitanten Mitteln verteidigen zu müssen, dann mußt Du das
versuchen.

Moment, Du unterstellst mir hier unrechtmäßiges parken, obwohl
ich weiter oben eindeutig gepostet habe, korrekt zu parken.
Merkst Du, worauf ich mit der Verleumdung hinaus möchte?
Irgendwann kriegt Dich einer…

Es geht hier um das Anzeigen von Falschparkern - bitte
erinnere Dich. Außerdem sprachst Du von Grauzonen und
Notfällen, soviel zu IMMER korrekt.

Ich bezog das nicht auf mich.
Ich sagte bereits, ich parke immer korrekt. Dafür habe ich auch immer mindestens einen Zeugen.

Außerdem willst Du einem
derart rücksichtslosen Radler (der es wagt, DICH anzuzeigen)

Falsch, ich habe hiermit niemals eine Anzeige gegen mich sondern lediglich rücksichtsloses Verhalten verbunden.
Des weiteren war die Frage rein hypothetisch und kann wohl kaum als konkretes Vorhaben gewertet werden.
Du bist argumentativ sehr schwach.

einen Ast ins Rad stecken, so Deine Frage. Ja ist das etwa
keine Gewaltanwendung, wenn gefährliche Stürze riskiert werden
(Stock ins Rad stecken?)?

Doch, das könnte so gewertet werden. Nur, s.o., hatte ich keine Absicht hierzu geäußert.

Des weiteren habe ich eine rein hypothetische Frage gestellt,
auf welche hin Du mir eine Straftat bzw. die Planung einer
solchen unterstellst.
Du bist leicht zu kriegen, ich hoffe Du schreibst mich auch
mal auf…

Auch ich habe rein hypotetisch auf Deine Frage geantwortet, ob
Du die Tat so oder anders oder garnicht begehst, liegt einzig
und allein an Dir.

Falsch, Du hast eine konkrete Absicht herausgelesen und unterstellt.

Du hast die Frage gestellt - bitte erinnere
Dich! Deine Hoffnung wird leider *schade* wohl nicht in
Erfüllung gehen.

Wir werden sehen.
Dein Verhalten kann auf Dauer nicht gut gehen.

Ich bin kein Anwalt.

Du bringst aber gute Voraussetzungen mit - Du verdrehst einem
das Wort im Munde bevor man es ausgespochen hat.

Nein, ich zeige Dir nur, und das verglichen mit einem guten Anwalt eher anfgängerhaft, Deine argumentativen Schwächen auf.
Und somit begründet sich ja meine Annahme quasi von selbst, daß Dich irgendwann mal jemand vor Gericht bringen und dort erfolgreich gegen Dich vorgehen wird.
Es ist nur eine Frage der Zeit. Bislang hattest Du nur Glück, an juristische Dünnbrettbohrer geraten zu sein.

Evtl. nahm sie den SV anders wahr.

Wohl wahr, aber der Richter nicht!

Das ist personenspezifisch und somit nicht als Regelmäßigkeit anzunehmen.
Ich schrieb ja bereits, daß es in ähnlichen Fällen auch ganz andere Ansichten von Richtern geben kann.

Nein, meine Sichtweise ist, da ich so gut wie immer korrekt
parke, diejenige welche eine realistische Vorgehensweise in
solchen Dingen propagiert.
Diese Anzeigerei lehne ich ab.

Wenn Du immer „so gut wie immer“ korrekt parkst, ist das ein
Problem, was Dich nicht betrifft. Und es ist Dein gutes Recht,
Deine Sichtweise für die realistische zu halten - meines aber
auch. Das nennt man Toleranz.

Ich bin hier sicherlich tolerant.
Bei Dir allerdings kann ich keine Toleranz feststellen, wenn Du Deine Mitbürger anzeigst, weil sie ihrer alten, gehbehinderten Mutter die Einkäufe nach oben tragen.

…was wiederum dem Tatbestand einer Verleumdung nahe kommt.

Naja, ganz reicht’s wohl doch noch nicht zum Anwalt.

Ich plaudere nur aus dem Nähkästchen der Erfahrung.
Des weiteren hatte ich niemals behauptet, ein Anwalt zu sein, einer sein zu wollen oder das Zeug dazu zu haben.
Hier greift Deine Argumentation ein weiteres mal ins leere…

Mir fällt auf, daß Du mich für ein Fehlverhalten (falsch
parken, parken in zweiter Reihe) angehst, welches Du selbst
empfohlen hattest.

Du mußt unterscheiden zwischen Parken und Halten. Außerdem
sprachst Du von „echten Notfällen“. Notfälle sind i.d.R. durch
Halten zu erledigen. Allerdings hält sich fast jeder
Falsch*parker* für einen Notfall.

Nur gut daß Du beurteilen kannst, wann es ein Notfall ist und wann nicht. Solche Visionäre braucht das Land, ich würde Dich ins Wirtschaftsministerium holen.

Ich würde mich freuen, Dich einmal vor dem Amtsgericht München
begrüßen zu dürfen. Oder wo bist Du aktiv?

Ich würde mich auch freuen, solche hartnäckigen Fälle machen
echt Spaß. Aber daraus wird wohl nichts - in München bin ich
nicht aktiv.

Naja, vielleicht bekommen wir ja mal das Vergnügen. Das schöne am deutschen Rechtssystem ist ja schließlich, daß meistens auch die Argumentation auf Schlüssigkeit geprüft wird.

Grüße und weiterhin viel Glück auf allen Deinen Wegen.

Mathias

Denunzianten…
… wie du sorgen dafür, daß die Gerichte ständig überlastet sind und wichtige Fälle warten müßen, damit Menschen wie du die nichts mit sich anfangen können beschäftigt sind…wärst wirklich ein super Stasi-Spitzel gewesen (falls du keiner warst…)

Bernd

Hallo Mathias,
in einem stimme ich Dir zu: es wird langsam langweilig und es bringt mir nichts mehr ein, mich weiter mit Deinen Argumenten zu befassen. Wir reden aneinander vorbei und Du bist einfach so viel schlauer und argumentativ gewandter, dem bin ich nicht gewachsen *g*.
Ich möchte mich aber ganz herzlich bei Dir bedanken, daß Du mir so viel Deiner wertvollen Zeit geopfert hast und ich nun endlich *so richtig* Bescheid weiß.
Ich vermute mal, das ist das Nord-Süd-Gefälle, das es uns unmöglich macht, „miteinander“ zu reden.
Nun sehe ich den nach deiner Meinung noch auf mich zukommenden Erfahrungen erheblich gelassener entgegen.
Viele liebe Grüße
J.Doe

Hallo Bernd,
Du weist anscheinend nicht genau, was denunzieren heißT. Ich hab Dir da mal einiges zusammenkopiert:

Im Duden wird Denunziation als die „Anzeige“ eines Denunziaten definiert. Das Verb denunzieren wird umschrieben
als ein „anzeigen“ aus niedrigen Beweggründen, als brandmarken, negativ hinstellen. Allein diese Auslegung des
Wortes deutet auf Gemeinheit, Hinterlist, Argwohn, auf ein falsch Zeugnisgeben, auf widerwärtige Aktivitäten hin, um
einen anderen zu schaden.
Im „Brockhaus“ wird Denunziation vor dem Hintergrund von subversiver Staatstätigkeit definiert: "Denunziation (lat.)
ist im weiteren Sinn jede an eine Behörde, namentlich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft gerichtete Anzeige,
durch die jemand einer strafbaren Handlung beschuldigt wird; im engeren Sinne nur die aus unehrenhaften
Beweggründen erfolgende und insbesondere die falsche oder dem Sachverhalt entstellende Anzeige.
Gruß
J.Doe

MEGALOL
du merkst net mal, daß dies genau auf dich zutrifft…LOL

Bernd

Hi,

es ist schon lustig. 9 von 10 Deiner Postings finde ich meist knapp daneben. Das 10. trifft den Nagel auf den Kopf, wie dieses hier! Dabei steht in den anderen 9 fast das gleiche! Woran liegt das? *kopfkratz*

*fg*

Gruß,
Micha

weil ich mit den 9…
… immer dich meine *gggg

Bernd