ich möchte meinen Ausbildungsplatz fristlos kündigen.
Die Gründe sind die, dass ich im Einkauf nur Preise ändere.
Ich bin in einem Baumarkt tätig und dort gibt es natürlich
50.000 Artikel, bei denen sich die Preise ständig ändern.
Aber zum Einkauf zählt doch auch der Einkauf der Ware etc.
Den Einkauf bin ich jetzt schon durchlaufen.
Ich bin auch in der Buchhaltung und darf dort nur Manungen
abhaken (kontrollieren, ob die Mahnungen auch stimmen).
Dann ein bis zweimal die Woche 1 - 1 1/2 Std. mit dem Auto
unterwegs, um Briefe bei den Banken etc. abzugeben.
Meinem Betrieb geht es z.Z. sehr schlecht, aber trotzdem
wird mein Chef mich warscheinlich nicht gehen lassen.
Sind dies triftige Gründe für eine fristlose Kündigung?
Ich werde natürlich erstmal probieren, ob er einen Aufhebungsvertrag
mit mir abschließt, sollte er da nicht zustimmen, möchte ich gerne
fristlos kündigen.
Gilt die Ausbildung dann als hingeworfen? Ich habe nämlich warscheinlich einen neuen Ausbildungsplatz (auch Kfm. im Groß- u. Außenhandel) in der gleichen Branche gefunden und möchte dorthin wechseln.
Oder gilt die Ausbildung dann als hingeschmissen? Ne oder? Meine wegen
der fristlosen Kündigung.
Ich könnte doch einfach weitermachen, bei der anderen Firma oder, da es ja triftige Gründe sind.
mein Bruder war in ähnlichen Lage, daher würde ich dir folgendes Raten:
Du hast Rechte und kannst diese auch einfordern, wende dich an den BR, falls ihr einen habt - siehe unter http://www.bmbf.de/pub/berufsbildungsgesetz.pdf, die Rechte und Pflichten von dir und deinem jetzigen AG nach Abschnitt 2 § 6.
2.Falls ihr keinen BR habt, dann kannst du deinem Ausbildungsbetreuer auf die § aufmerhsam machen und das einfordern, ggf. auch Schriftlich zum Nachweis auch per Mail.
Wenn du nicht mehr da bleiben möchtst, dann nicht Kündigen bis du einen andere Ausbildungsfirma 100% gefunden und einen Vertrag in der Tasche hast.
Kläre mit der neuen Firma ab welchen Lehrjahr du aufgenmommen wirst - hier hatte mein Bruder Probleme
Für den Fall der Fälle solltest du zum Arbeitsamt gehen und kund tun, dass du Probleme mit deinem Ausbildunsgunternehmen hast, damit die nicht dir Probleme bei Arbeitsamt machen, wenn du doch keine Ausbildungsfirma findest. Zum anderen wird der Betrieb auch geprüft ob die überhaupt noch ausbilden dürfen.
Du musst natürlich auch die Kündigungsfristen einhalten siehe hierzu BBIG § :
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die
Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit
ausbilden lassen will.
(3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
Ausbildungsberater bei der IHK um Rat bitten
Hallo Jan,
wende Dich bitte - bevor Du alleine Schritte in die Wege leitest - erst einmal an die für Deinen Ausbildungsberuf zuständige Kammer.
Ich gehe davon aus, dass dies die Industrie- und Handelskammer ist.
Die Kammern beschäftigen u.a. Ausbildungsberater. Hier wird Dir mit Sicherheit kompetent geholfen. Diese Mitarbeiter haben Erfahrung, wie Dein Anliegen zur Zufriedenheit aller Beteiligten geklärt werden kann.
Du hast nicht dein Ausbildungsjahr geschrieben bzw. wie lange Du schon „lernst“.
In vielen (wenn nicht allen) Ausbildungsberufen wird man im ersten Lehrjahr zu sogen. „Hilfsarbeiten“ machen. Manche machen diese gar bis zum Ausbildungsende… . Für den Arbeitsgeber (AG) ist ein Auszubildener eben auch ein hoher Kostenfaktor. Vielleicht machst Du auch eben all die Arbeiten, die Du später auch wirklich täglich machen mußt?!?
50.000 Artikel, bei denen sich die Preise ständig ändern.
…
abhaken (kontrollieren, ob die Mahnungen auch stimmen).
Dann ein bis zweimal die Woche 1 - 1 1/2 Std. mit dem Auto
unterwegs, um Briefe bei den Banken etc. abzugeben.
Wenn Du deinen Folge-Ausbildungsplatz fest zugesichert hast, dann kannst Du doch mal mit Deinen jetzigen AG sprechen. Ich glaube doch nicht das er gegen einen Aufhebungsvertrag sich ausspricht und nur eine ordentliche Kündigung akzeptiert.
Wenn dann gibt es noch das Arbeitsamt (BIZ), das Dir weiterhilft, um schnell Deine neue Ausbildungsstelle antreten zu können.