Fristlos gekündigt in der Ausbildung Fehlzeiten

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Ich bin/war in einer außerbetrieblichen Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation . Außerbetrieblich heißt, dass die Ausbildung vom Arbeitsamt gefördert wird "und durch einen Träger durchgeführt wird , ich allerdings ganz normal Berufsschule, etc. habe.

Nun zum eigentlichen Problem:
Im ersten Ausbildungsjahr war ich verhältnismäßig oft krank und war nur ca. 12 mal in der Berufsschule, weil ich an Panikattacken litt.
Alles allerdings attesttiert vom Arzt.

Nun flatterte heute eine Kündigung ins Haus, die Begründung lautet:

"hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Ausbildungsverhältnis , gemäß § 22 Abs. 2 Ziff 1 BBiG außerordentlich und fristlos.

Zu den Kündigungsgrunden im Einzelnen:

Sie nehmen seit mehreren Monaten nicht mehr an der Ausbildung teil. Zwar sind Sie immer krank geschrieben, aber ein Erreichen des Ausbildungszieles ist auch mit einer Verlängerung bei Fehlzeiten von insgesamt über 70 % nicht mehr zu ermöglichen. In der Berufsschule liegen die Fehlzeiten sogar noch wesentlich höher."

Kann ich dagegen vorgehen und um Verlängerung der Ausbildung pochen, da ich jetzt gerade in der Genesung bin und nicht zu erwarten ist, dass ich einen Rückschlag kriege?

Über schnelle Antworten danke ich .

Hallo,

bei einer betrieblichen Ausbildung gilt diese Regelung für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kue…

Ich bin mir nicht sicher, ob es bei einer außerbetrieblichen Ausbildung Besonderheiten gibt. Vielleicht hilfreich:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kue…

http://www.dgb-jugend.de/ausbildung/ausbildung_a-z#k…

Gruß

RHW

ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Ich bin/war in einer außerbetrieblichen Ausbildung zum
Kaufmann für Bürokommunikation . Außerbetrieblich heißt, dass
die Ausbildung vom Arbeitsamt gefördert wird "und durch einen
Träger durchgeführt wird , ich allerdings ganz normal
Berufsschule, etc. habe.

Nun zum eigentlichen Problem:
Im ersten Ausbildungsjahr war ich verhältnismäßig oft krank
und war nur ca. 12 mal in der Berufsschule, weil ich an
Panikattacken litt.
Alles allerdings attesttiert vom Arzt.

Nun flatterte heute eine Kündigung ins Haus, die Begründung
lautet:

"hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende
Ausbildungsverhältnis , gemäß § 22 Abs. 2 Ziff 1 BBiG
außerordentlich und fristlos.

Zu den Kündigungsgrunden im Einzelnen:

Sie nehmen seit mehreren Monaten nicht mehr an der Ausbildung
teil. Zwar sind Sie immer krank geschrieben, aber ein
Erreichen des Ausbildungszieles ist auch mit einer
Verlängerung bei Fehlzeiten von insgesamt über 70 % nicht mehr
zu ermöglichen. In der Berufsschule liegen die Fehlzeiten
sogar noch wesentlich höher."

Kann ich dagegen vorgehen und um Verlängerung der Ausbildung
pochen, da ich jetzt gerade in der Genesung bin und nicht zu
erwarten ist, dass ich einen Rückschlag kriege?

Über schnelle Antworten danke ich .

Hast du dir mal deinen Ausbildungsvertrag,den du unterschrieben hast durchgelesen? Wie willst du mit so vielen Fehlzeiten deinen Abschluss erreichen? Was soll ein zukünftiger Arbeitgeber von einem Mitarbeiter mit so vielen Fehlzeiten halten? Hast du dir darüber schon einmal Gedanken gemacht? Stell dir mal vor du hast einen Mitarbeiter in deiner Firma, der mehr als 50 % der Zeit fehlt!

Hallo,

ich würde auf jeden Fall zum Arbeitsgericht gehen.
Aber mit Fehlzeiten über 70% wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen. Das heißt für Dich; Du musst noch
1 Jahr dranhängen, indem Du nicht einen Tag fehlen darfst.

Viel Erfolg

Hallo,

also leider kann ich dir da nicht großartig weiterhelfen, da ich kein Anwalt bin und im Zweifelsfall solltest du dich an so einen wenden.

Was ich dir allerdings sagen kann ist, dass du einfach nicht genug an deiner eigenen Ausbildung teilgenommen hast, um für eine Prüfung zugelassen zu werden. Dass der Arbeitgeber da nicht mehr mitmachen will ist wohl verständlich.

Adios

Sorry, das kann ich nicht beantworten. Ich drücke Dir die Daumen!!!

Wie viele Fehltage du haben darfst, um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden, kannst du bei IHK oder Handwerkskammer erfragen.
Natürlich kann dir dein Arbeitgeber kündigen. Und das mit Recht. Schließlich müssen andere für dich deine Arbeit mit erledigen. In der Ausbildungszeit sollte man sich etwas zusammenreißen. Du selbst kannst Dir doch ausmalen dass ein Arbeitnehmer wie Du, für einen Betrieb untragbar ist.
Allerdings wenn Du immer wieder Fehltage hast, könnte sich dadurch auch zeigen, dass Du möglicherweise für einen oder zumindest diesen Job nicht geeignet bist. Wenn Du Dich krank meldest, dann aber andere Dinge erledigst, kann das abgemahnt werden. Wiederholte Abmahnungen können ein ausreichender Grund für eine Kündigung, u. U. sogar eine fristlose Kündigung sein.
Natürlich kannst du gegen die fristlose Kündigung vorgehen und um Verlängerung der Ausbildung pochen, In deinem Falle gibt es kein „Pochen“, und keine Unterstützung durch das Arbeitsgerichtsverfahren. Du kannst „bitten!!!“ da du dich jetzt gerade in der Genesung befindest und nicht zu erwarten ist, dass du einen Rückschlag bekommst. Dann beweise das und ziehe den „Blaumann“ aus und ersetze es mal mit „Ohne Fleiß kein Preis“ Unter Panikattacken verstehe ich plötzlich auftretende Angstanfälle, die in der Regel kurzfristig andauern. Man verspürt eine Reihe körperlicher Symptome, die vom betroffenen als lebensgefährlich empfunden werden können.
Deine Panikatacken nimmt dir keiner ab auch wenn sie von ärztlicher Seite belegt sind. Du hast dir ein breites Erscheinungsspektrum ausgesucht Im körperlichen Bereich: Im gefühlsmäßigen Bereich: Im gedanklichen Bereich: Im Verhaltensbereich, und manchmal schwer einzustufen ist, ausgesucht, Bravo, da kannst du lebenslänglich damit Klavierspielen. Dann musst du dich auch mit Hartz IV.und Sozialhilfe abfinden. In deinem alter ein nicht gerade wünschenswertes Klassenziel Oder?
Angstkrankheiten lassen sich - je nachdem wie schwer sie sind und wie lange sie schon bestehen - sehr gut mit der kognitiven Verhaltenstherapie behandeln. Besonders die Konfrontationstherapie, die ein Bestandteil der Verhaltenstherapie ist, hat sich bei der Behandlung von Panikstörungen bewährt. Betroffene lernen Stressbewältigungsstrategien, steigern ihre Selbstsicherheit und bauen perfektionistische Forderungen ab. Damit dir dein Arbeitgeber evtl. noch einen Schimmer an Vertrauen zeigt: Schließe dich einer Selbsthilfegruppe gegen Angst und Panik an und überzeuge deinen Arbeitgeber von deinen Fortschritten, dann klappt’s auch mit einer Ausbildungsverlängerung. Es gibt immer einen Weg, nur du musst deinen Weg gehen und vor allem deinen Allerwertesten erheben und steinige Wege gehen mit dem Gedanken ich will. Den von dir gezeigten weg nimmt dir keiner ab. Faulheit endet im Chaos. Auf solche Mitarbeiter kann jeder Chef gern verzichten
All The Best!