hallo,
es ist prinzipiell erlaubt, neben der Ausbildung zu jobben.
Der Arbeitgeber muss aber informiert werden.
Unter bestimmten Umständen (die sich der Arbeitgeber leicht zurecht legen kann), kann er den Nebenjob auch verbieten.
Ein Grund dafür wäre z.B., wenn der Nebenjob in der gleichen Sparte wie das Arbeitgeberunternehmen ist --> Konkurrenz (verboten).
Ein anderer Grund wäre, wenn der Arbeitgeber die Ausbildungsleistungen durch den Nebenjob für beeinflusst/gefährtet sieht. Und das kann der Arbeitgeber auslegen, wie er will.
Es ist also prinzipiell erlaubt, muss aber mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Grüße Andy