Ausbildungszeugnis

hi,

vielleicht gehts auch garnicht so sehr um das zeugnis, sondern „in der tiefe“ um deine schwierigkeiten mit dem arbeits- und sozialverhalten?

sorry, dass soll nicht verletzend sein, aber manchmal ist es garnicht so einfach, etwas daran zu ändern. und wie schwer das manchen fällt, sieht man nicht in zeugnissen, sondern z.b. bei der arbeitstherapie. das sind auch (nur) menschen, die dort therapie bekommen, z.B. nachdem sie aus dem arbeitsleben herausgekommen, sind, z.B. nach psychischer (oder physischer) krankheit. auch jugendliche haben ja zum teil große probleme im arbeits- und sozialverhalten, was auch an den derzeitigen gesellschaftlichen strukturen liegt.

man sieht eben nur die, die man sehen soll und die gesehen werden sollen: die erfolgreichen, die, die es leicht haben oder einfach „die leistungsfähigen“.

es kann aber ja auch sein, dass dir die arbeit überhaupt nicht lag oder die gemobbt wurdest.

auf jeden fall würde ich DIE sache angehen, und nicht nur das zeugnis, auch wenn es dir momentan dringender erscheint. DIE ist wirklich wichtig, zumindest wenn ein „selbst-arschtritt“ für den nächsten job nicht reicht, manchmal liegen dem eben tiefere ursachen zugrunde.

(hat die sache mit dem arzt einen hintergrund oder hast du sie

gruss
anne
(ergotherapeutin, arbeitstherapie gehört dazu)

Pünktlich sein heisst: angezogen und arbeitsbereit am
Arbeitsplatz.

heisst es nicht das umziehen gehört zur arbeitszeit?

Nein. Und dass Du nicht wenigstens das während einer dreijährigen Lehre irgendwann einmal geschnallt hast, lässt tief blicken.

Also habe ich vielleicht auch bei einer Klage gegen das
Zeugnis schlechte Karten?

So ist es; Du hast nämlich keinen Grund zu klagen. Sozialverhalten Scheiße, Arbeitshaltung Scheiße, Arbeitsergebnisse Scheiße. Genau das ist Dir bescheinigt worden …

1 Like

Guten Morgen,

ich bin echt entsetzt. Das Unternehmen muss aber einen verdammt langen Atem gehabt haben. Bei diesen Verhaltensweisen wundert es mich, dass die Ausbildungszeit überhaupt überstanden wurde.

Ganz ehrlich: Bewirb Dich erstmal irgendwo, wo man nicht
unbedingt Zeugnsse sehen will, gerade bei Lagerarbeit ist das
gut möglich.

Mhm, generell ja, da aber eigentlich jeder weiß, dass ein Zeugnis am Ende der Ausbildung Pflicht ist, muss da schon eine gute Ausrede parat sein.

Dann strengst Du Dich da echt an und lässt Dir ein
Superzeugnis schreiben. Dann kannst Du damit bewerben gehen
und hoffen daß Dir jemand abnimmt, daß Du seit der Lehre enorm
gereift bist!

Wird generell keine einfache Sache. Mit einem super schlechten Zeugnis und einem besseren wird sich jeder Fragen, welches von denen jetzt das erhlichere Zeugnis ist.

Mit dem Zeugnis wird’s sauhart auch mit kleinen
Schönheitskorrekturen.

Jup

Gruß
und viel Glück
Nick

Viele Grüße
Yvonne

Guten Morgen,

ich bin echt entsetzt. Das Unternehmen muss aber einen
verdammt langen Atem gehabt haben. Bei diesen Verhaltensweisen
wundert es mich, dass die Ausbildungszeit überhaupt
überstanden wurde.

Und wie!

Mhm, generell ja, da aber eigentlich jeder weiß, dass ein
Zeugnis am Ende der Ausbildung Pflicht ist, muss da schon eine
gute Ausrede parat sein.

Jeder Laden der Zeugnisse sehen will wird Dir da recht geben! Ich hatte an die Teile der Wirtschaft gedacht wo man keine Zeugnisse braucht. Kenne da einen ganzen Haufen Betriebe wo man die Leute einfach ausprobiert und sich höchstens mal ein Führungszeugnis zeigen lässt.

Dann strengst Du Dich da echt an und lässt Dir ein
Superzeugnis schreiben. Dann kannst Du damit bewerben gehen
und hoffen daß Dir jemand abnimmt, daß Du seit der Lehre enorm
gereift bist!

Wird generell keine einfache Sache. Mit einem super schlechten
Zeugnis und einem besseren wird sich jeder Fragen, welches von
denen jetzt das erhlichere Zeugnis ist.

Stimmt! Aber beim Lehrzeugnis kann er das nach ner Weile als „Jugendsünde“ verkaufen. Nur brauchts dann möglichst mehrere gute Zeugnisse um das Auszugleichen.

Gruß
Nick

1 Like

Hi,

heisst es nicht das umziehen gehört zur arbeitszeit?

Nein! und ich finds total krass, daß Dir das deine halbe Lehre jeden morgen erzählt wurde und du nicht auf den Trichter gekommen bist dich dran zu halten, egal ob es stimmt! Ich meine war doch klar, daß Dir die Jungs, deren Anweisungen Du da ignoriert hast, irgendwann ein Zeugnis schreiben werden!

nein ich hatte etiketten falsch aufgeklebt und er hat mich
dann ins büro zerren wollen, ich hab mich immer wieder
losgerissen, er wollte immer wieder zupacken und dann hab ich
ihm mit der Faust ins gesicht gehauen.

Unglaubliches Glück deinerseits, daß der Betrieb diese perfekte Steilvorlage dich rauszuwerfen nicht verwandelt hat!

Wie bereits geschrieben: Wenn Du nicht zufällig Millionenerbe bist, wird es Zeit irgendwo belegbare Leistung zu bringen.
Gib Gas Alter!!!

Gruß
Nick

2 Like

P.S.

Der letzte Satz war abgebrochen, ich fragte mich, ob Du an Psychotherapie gedacht hattest bzw. welche in Anspruch genommen hast oder was „medizinische Behandlung“ bedeuten soll.

Vielleicht hat der Arbeitgeber auch erkannt, dass Du diese Behandlung nicht ernst nehmen wirst? Oder er hat schon vorher seine Meinung über Dich gehabt.

Konkret dachte ich entweder an „Arbeit an Dir selbst“, entweder allein oder mit Beratung / Psychotherapie (psychologische Beratungsstellen, müsstest Du Dir heraussuchen). Das kostet natürlich Überwindung. Wenn Du Dich fit fühlst für die Arbeitswelt oder / und eine Dich zufriedenstellende Arbeitsstelle findest, kein Problem. Sorry wegen der Direktheit, ich hoffe, ich habe Dir nicht allzu sehr auf den Schlips getreten.

Gruss
Anne

1 Like

NICHT qualifiziertes Zeugnis
Hi!

Mit „Änderungen“ wird da nichts gerettet - vor Gericht wird der AG Beweise liefern!

Die einzig mir vorstellbare Löseung wäre ein nicht qualifiziertes Zeugnis - da könnte man sich noch rausreden (nicht gewusst, dass man die Bewertung anfordern muss - das nimmt man einem sehr jungen Menschen schon mal ab)…

LG und viel Erfolg
Guido

Hat sich die Shift-Taste über Nacht selbst repariert?

Hi,

Guten Morgen,

ich bin echt entsetzt. Das Unternehmen muss aber einen
verdammt langen Atem gehabt haben. Bei diesen Verhaltensweisen
wundert es mich, dass die Ausbildungszeit überhaupt
überstanden wurde.

Und wie!

Mhm, generell ja, da aber eigentlich jeder weiß, dass ein
Zeugnis am Ende der Ausbildung Pflicht ist, muss da schon eine
gute Ausrede parat sein.

Jeder Laden der Zeugnisse sehen will wird Dir da recht geben!
Ich hatte an die Teile der Wirtschaft gedacht wo man keine
Zeugnisse braucht. Kenne da einen ganzen Haufen Betriebe wo
man die Leute einfach ausprobiert und sich höchstens mal ein
Führungszeugnis zeigen lässt.

Ich arbeite als Abteilungsleiter bei einem Personaldienstleister und wenn es um ausgelernte Kräfte geht, wird man da schon hellhörig, wenn kein Ausbildungszeugnis vorliegt. Dann könnte man höflich anfragen, ob es ok wäre, wenn wir uns Referenzen einholen. Weil, sonst ja verboten. Wir haben da die Erfahrung gemacht, die, die nichts zu verbergen haben, sagen sofort ja. Die anderen sagen nein. Wenn man da dann mal im Bewerbungsgespräch richtig nachfaßt, bekennen dann doch die meisten Farbe.

Dann strengst Du Dich da echt an und lässt Dir ein
Superzeugnis schreiben. Dann kannst Du damit bewerben gehen
und hoffen daß Dir jemand abnimmt, daß Du seit der Lehre enorm
gereift bist!

Wird generell keine einfache Sache. Mit einem super schlechten
Zeugnis und einem besseren wird sich jeder Fragen, welches von
denen jetzt das erhlichere Zeugnis ist.

Stimmt! Aber beim Lehrzeugnis kann er das nach ner Weile als
„Jugendsünde“ verkaufen. Nur brauchts dann möglichst mehrere
gute Zeugnisse um das Auszugleichen.

Nach einer Weile bestimmt. Da stimme ich Dir zu.

Gruß
Nick

Gruß
Yvonne

off topic
Hi!

Ich arbeite als Abteilungsleiter bei einem
Personaldienstleister und wenn es um ausgelernte Kräfte geht,
wird man da schon hellhörig, wenn kein Ausbildungszeugnis
vorliegt. Dann könnte man höflich anfragen, ob es ok wäre,
wenn wir uns Referenzen einholen. Weil, sonst ja verboten.

Sagt wer?

LG
Guido

Ab vom Thema:
In Beitrag 1 wollte ich nicht mitten im Text shiften und hatte auch keine Lust den spontan ohne Shi(f)ttaste angefangenen Text umzukorrigieren. Irgendwo muss man ja konsequent sein… Ich hoffe das Thema ist abschließend geklärt ; )

Gruß

Hi,

ich will es „mal wieder“ präzisieren. Damit auch Du zufrieden bist „smile“

Auskunft gegen Willen des Arbeitnehmers

Das BAG vertritt die Ansicht, dass der neue AG ein berechtigtes Interesse an diesen Auskünften hat. Hierbei gelten aber die gleichen Grundsätze wie bei der Zeugniserstellung. Allerdingt gibt es mittlerweilen Arbeitsgerichte, die die anders geurteilt (z.B. AG Stuttgart), dass NUR mit der Zustimmung des alten Mitarbeiters Auskünfte über ihn erteilt werden dürfen. (im Hinblick auf effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte). Das kann dann teuer werden.

Gruß
Yvonne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 Like

Hi,

ich will es „mal wieder“ präzisieren.

Was heißt: Mal WIEDER?
Die letzte Quelle hast Du mangels Existenz nicht liefern _können_.

Damit auch Du zufrieden
bist „smile“

Es geht nicht um meine Zufriedenheit - es geht um sachliche Korrektheit in einem Expertenforum.

Das BAG vertritt die Ansicht, dass der neue AG ein
berechtigtes Interesse an diesen Auskünften hat. Hierbei
gelten aber die gleichen Grundsätze wie bei der
Zeugniserstellung.

PUNKT!
Hier kannst Du Dein Posting abschließen, und die Sache ist sachlich völlig ausreichend und korrekt geklärt.
Einzig die Quelle fehlt noch - bittesehr:
Zitat:
2. Der Beklagten ist zuzugeben, daß der Arbeitgeber aus dem Gesichtspunkt der nachwirkenden Fürsorgepflicht gehalten ist, über die Erteilung des Zeugnisses hinaus im Interesse des ausgeschiedenen Arbeitnehmers Auskünfte über diesen an solche Personen zu erteilen, mit denen der Arbeitnehmer in Verhandlungen über den Abschluß eines Arbeitsvertrages steht. Der Arbeitgeber darf solche Auskünfte auch gegen den Willen des ausgeschiedenen Arbeitnehmers erteilen. Er kann grundsätzlich nicht gehindert werden, andere Arbeitgeber bei der Wahrung ihrer Belange zu unterstützen (BAG AP Nr. 1 zu § 630 BGB). Diese Freiheit geht jedoch nicht so weit, auch die Überlassung von Teilen der Personalakten von Arbeitnehmern an Dritte rechtfertigen zu können.
BAG, Urteil vom 18.12.1984 - 3 AZR 389/83 -

Allerdingt gibt es mittlerweilen
Arbeitsgerichte, die die anders geurteilt (z.B. AG Stuttgart),

Ich nehme an, Du meinst das A rb G Stuttgart, da arbeitsrechtliche Dinge eher selten beim Amtsgericht verhandelt werden?

Welche sonst noch?
Urteil im Volltext mit allen Details?
Kurz: QUELLE?

OK, da Du ja solche Dinge eher nicht nennst, auch hier:
AZ. 28 CA 8988/00
Allerdings war die unglaubliche Kosequenz, dass der AG dem AN mitteilen muss, bei wem er sich Infos geholt hat…

Solange wir hier über EIN Urteil reden, was in der ERSTEN Instanz gesprochen und bislang weder von einem LAG noch vom BAG bestätigt wurde, ist es grob fahrlässig, davon zu reden, dass „man es nicht darf“.

Gruß
Guido

1 Like

Aber beim Lehrzeugnis kann er das nach ner Weile als

„Jugendsünde“ verkaufen.

ich bin bereits mitte 20

es gab aber auch vereinzelt welche bei uns, die sich nach dem Feierabend noch im Betrieb geduscht haben und dann gestochen haben.
Nach dem was man sich so erzählt hat haben die das auf ihr Konto gutgeschrieben bekommen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Herr … hatte die Gelegenheit sich einen umfassenden Einblick in folgende Arbeitsabläufe zu verschaffen:
Die Arbeitsergebnisse von Herrn… entsprachen den Erwartungen.
Sein Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzen war nicht zu beanstanden.

wie könnte man das denn auf eine 4 umformulieren?

sind Firmenlogos, wie sie auf Geschäftsbriefen zu finden sind, auch bei einem Ausbildungszeugnis die Regel?

Kontodaten, Handelsregister usw. stehen normalerweise auch immer drauf?

Hi,

weißt Du, ich habe keine Lust hier eine OT-Diskussion loszutreten. Und WWW ist immer noch ein Forum für alle und ich mag es irgendwie nicht so wirklich, wenn jemand sehr oft (habe das mal ein bisschen verfolgt) die Leute für blöd hinstellt und sein Wissen als das absolut Richtige. Wichtig: mir geht es um die Art und Weise, die finde ich nicht ok. Und weiter:

Hi,

ich will es „mal wieder“ präzisieren.

Was heißt: Mal WIEDER?
Die letzte Quelle hast Du mangels Existenz nicht liefern
_können_.

Doch, nur noch nicht dazu gekommen - ich muss nämlich auch noch arbeiten

Damit auch Du zufrieden
bist „smile“

Es geht nicht um meine Zufriedenheit - es geht um sachliche
Korrektheit in einem Expertenforum.

Das -smile- hat meine Antwort eindeutig als netten Scherz deklariert. Schade, ist wohl nicht angekommen.

Das BAG vertritt die Ansicht, dass der neue AG ein
berechtigtes Interesse an diesen Auskünften hat. Hierbei
gelten aber die gleichen Grundsätze wie bei der
Zeugniserstellung.

PUNKT!
Hier kannst Du Dein Posting abschließen, und die Sache ist
sachlich völlig ausreichend und korrekt geklärt.
Einzig die Quelle fehlt noch - bittesehr:
Zitat:
2. Der Beklagten ist zuzugeben, daß der Arbeitgeber
aus dem Gesichtspunkt der nachwirkenden Fürsorgepflicht
gehalten ist, über die Erteilung des Zeugnisses hinaus im
Interesse des ausgeschiedenen Arbeitnehmers Auskünfte über
diesen an solche Personen zu erteilen, mit denen der
Arbeitnehmer in Verhandlungen über den Abschluß eines
Arbeitsvertrages steht. Der Arbeitgeber darf solche Auskünfte
auch gegen den Willen des ausgeschiedenen Arbeitnehmers
erteilen. Er kann grundsätzlich nicht gehindert werden, andere
Arbeitgeber bei der Wahrung ihrer Belange zu unterstützen (BAG
AP Nr. 1 zu § 630 BGB). Diese Freiheit geht jedoch nicht so
weit, auch die Überlassung von Teilen der Personalakten von
Arbeitnehmern an Dritte rechtfertigen zu können.

BAG, Urteil vom 18.12.1984 - 3 AZR 389/83 -

Allerdingt gibt es mittlerweilen
Arbeitsgerichte, die die anders geurteilt (z.B. AG Stuttgart),

Ich nehme an, Du meinst das A rb G Stuttgart,
da arbeitsrechtliche Dinge eher selten beim Amtsgericht
verhandelt werden?

in der Eile untergegangen - weil: s.o. muss auch arbeiten

Welche sonst noch?
Urteil im Volltext mit allen Details?
Kurz: QUELLE?

OK, da Du ja solche Dinge eher nicht nennst, auch hier:
AZ. 28 CA 8988/00
Allerdings war die unglaubliche Kosequenz, dass der AG dem AN
mitteilen muss, bei wem er sich Infos geholt hat…

Solange wir hier über EIN Urteil reden, was in der ERSTEN
Instanz gesprochen und bislang weder von einem LAG noch vom
BAG bestätigt wurde, ist es grob fahrlässig, davon zu reden,
dass „man es nicht darf“.

Deine Meinung. Sehe ich anders. So wie doch einige andere aus der Branche.

Gruß
Guido

Gruß
Yvonne

Hi,

wie könnte man das denn auf eine 4 umformulieren?

sind Firmenlogos, wie sie auf Geschäftsbriefen zu finden sind,
auch bei einem Ausbildungszeugnis die Regel?

Kontodaten, Handelsregister usw. stehen normalerweise auch
immer drauf?

Sollte Dir gerade im Kopf rumschwirren, da eventuell selbst schriftstellerisch tätig zu werden, lass es! Da wird nachgefragt!
Und wenn doch nicht müsstest du jeden Tag deines neuen jobs Angst haben, daß irgendwie die Geschichten aus deiner Lehre durchsickern in deinen neuen Betrieb und du dann sofort raus bist wegen selbstgebasteltem Zeugnis.
Nimm lieber den harten Weg, such dir nen Job wo Zeugnis keinen interessiert und erarbeite dir ein brauchbares Zeugnis.

Gruß
Nick

1 Like

Danke - spricht doch für sich
Hi!

Wenn Du keine Fakten nennen kannst sondern nur unreflektierten Müll, den Du (natürlich!) nicht belegen kannst, dann weiß wenigstens jeder, wie seriös Deine Infos zu werten sind.

Es geht hier nicht um meine Meinung, es geht darum, dass man behauptete Dinge belegen sollte, wenn man den Anspruch auf Korrektheit ableiten will.
Ich mag ein arrogantes Arschloch sein, aber im Gegensatz zu Dir propagiere ich keine gefährlichen Halbwahrheiten, sachlich Falsches oder schlicht Schwachsinn!

Das mag ja einmal ganz nett sein, wenn man aber mit seiner ach so tollen Funktion als Abteilungsleiter im Personalwesen prahlt und dauernd falsche Dinge behauptet, selbige dann mit seiner Meinung verteidigt (wenn Jogi Löw der Meinung ist, Deutschland hätte gestern gegen Finnland 3:0 gewonnen, ändert das an den Fakten nun mal nichts) und kritische Rückfragen dann mit persönlichen Angriffen verwechselt (zugegeben kann ich mich irgendwann nicht mehr zurückhalten), dann spricht das eigentlich für ein Fake.

Obgleich: Es gibt in jeder Branche sehr schwarze Schafe…

PLONK

Guido

@Renee & MeToo: Sorry, aber da kann ich echt nicht drauf

1 Like

Aber beim Lehrzeugnis kann er das nach ner Weile als

„Jugendsünde“ verkaufen.

ich bin bereits mitte 20

Macht nix! Nur müssen deine jetzt folgenden Zeugnisse einen echten Sprung in Sachen Reife dokumentieren. Der hat dann halt etwas später eingesetzt:wink:

Gruß
Nick

1 Like