Ausschluß vom Unterricht

Machst du dann bitte noch aus dem ß ein ss?

Danke

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Geht nicht mehr, „Titel wird bereits verwendet“. Abgesehen davon bin ich mit Rechtschreibung hoffnungslos altmodisch…

ja wer weiß was noch alles passiert :)))

Du erinnerst dich richtig :roll_eyes: In der Pubertät klappt das mal mehr oder weniger gut. Ich habe nix gegen den Lehrer. Ist sogar eine ganz angenehme Person. Es geht mir vielmehr drum warum das ganze dann solange dauert bzw. wieso reagiert man mit dieser „Strafe“ zwei Monate später?
Macht doch keinen Sinn. Zumal sie das Handy ausgeschaltet in der Hosentasche hatte.

„Wiederholt“ ist natürlich interpretierbar, aber darüber kann man vielleicht diskutieren. Das ist nun eben so ein Faktor, wo man mit etwas Diplomatie eine goldene Brücke bauen kann daß die junge Dame diesmal noch davonkommt. Aber wenn man gleich mit dem großen Geschütz „Disziplinarverfahren“ anrückt sollte man nicht auf Gutwilligkeit der Gegenseite hoffen.

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danke! Muss mich das nächste mal besser ausdrücken …Himmel! Ist mir fast peinlich

Das gilt es zu vermeiden. Ich hätte nach den Wochen die inzwischen seit dem „Verstoß“ vergangen sind die Sache auf sich beruhen lassen. Aber gut. Warum einfach wenn es auch schwieriger geht… gilt für meine Tochter ebenso! Die schafft mich…

Das ist ja prima, und das meine ich wirklich ehrlich und ohne jegliche Ironie… Denn dann könnt Ihr vielleicht wirklich eine gemeinsame Strategie entwickeln. Denn letzten Endes habt Ihr diesbezüglich das gleiche „Problem“ mit Deiner Tochter. Und wenn Du Dich diesbezüglich kooperationsbereit zeigst, findet Ihr vielleicht eine bessere Lösung. (Und das muss nicht notwendigerweise heißen, dass ihr dieser Tag Unterrichtsausschluss „erspart“ wird). Ich ahne jetzt auch nicht, wie genau die aussehen könnte (und das war ja nicht Deine Frage), aber vielleicht hat er da ja ne gute Idee?

Ich denke, das die Lehrer da entweder ihr immer noch ne Chance geben wollten (und es war ja auch ne Weile wohl besser -zumindest wurde sie ja wohl zwischenzeitlich mal nicht erwischt) oder die Lehrer kamen einfach erst jetzt dazu (Weihnachten, stehen nicht aktuell auch Zeugnisse an?). Da würde ich gar nicht allzu doll drauf rumreiten, letzten Endes haben sich die Verstöße wohl einfach angesammelt und sie wurde vermutlich auch schon im Vorfeld ausreichend häufig darauf hingewiesen.

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Nur mal so allgemein. @Kannitverstan hat das schon richtig gestellt, es geht um das Schulgesetz NRW und nicht die Schulordnung, die natürlich nicht landes- sondern schulspezifisch ist.

Inzwischen sind ganz viele Antworten geschrieben, seit ich angefangen habe (ich war zwischendurch weg), deswegen werde ich das nur aufs Nötigste kürzen, weil schon fast alles gesagt wurde.

Und sollte es absolut nicht möglich sein, daran teilzunehmen, würde ich um eine Terminverschiebung bitten, aber auf keinen Fall die Einladung ignorieren. Ich sage nur aus Lehrersicht, dass das gar nicht gut ankommt, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten solchen Einladungen nicht folgen. Und das ist sicherlich unabhängig vom Bundesland. Wir legen aber Klassenkonferenztermine grundsätzlich auf den Nachmittag, damit eben auch die Eltern daran teilnehmen können. Und auch, weil am Vormittag der Unterricht läuft. Haben alle Beteiligten morgens um 8 noch keinen Unterricht, oder wie kommen sie auf den Termin? Du kannst einfach normal fragen, ob es möglich wäre, den Termin auf den Nachmittag zu verschieben, ohne Krawall zu machen. :slight_smile:

Ja, das ist keine Verweisandrohung. Und ja, du hast dich falsch ausgedrückt, aber das habt ihr bereits geklärt.

Trotzdem komme ich mit der Androhung nicht klar. § 90 Abs. 3 besagt:

(3) Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden:

  1. durch den Klassenlehrer oder durch den unterrichtenden Lehrer: Nachsitzen bis zu zwei Unterrichtsstunden;
  2. durch den Schulleiter:
    a) Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden,
    b) Überweisung in eine Parallelklasse desselben Typs innerhalb der Schule,
    c) Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht,
    d) Ausschluss vom Unterricht bis zu fünf Unterrichtstagen, bei beruflichen Schulen in Teilzeitform Ausschluss für einen Unterrichtstag,
    nach Anhörung der Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz, soweit deren Mitglieder den Schüler selbstständig unterrichten:
    e) einen über den Ausschluss vom Unterricht nach Buchstabe d) hinausgehenden Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Unterrichtswochen,
    f) Androhung des Ausschlusses aus der Schule,
    g) Ausschluss aus der Schule.

Das ist immerhin die 5. Stufe (Nr. 1 + Nr. 2 a bis c wären die anderen vier Stufen), wobei anscheinend Nr. 2 c erfolgt ist, denn du hattest geschrieben

Also die Androhung ist bereits erfolgt. Allerdings sind das keine frei wählbaren Maßnahmen, sondern sie sind in der Reihenfolge anzuwenden, wie sie im Gesetz vorkommen, weil sie immer schwerwiegendere Folgen haben, je weiter unten sie in der Auflistung stehen. Und Nr. 1 sowie Nr. 2 a und b fehlen mir, oder sind sie evtl. erfolgt, ohne dass du das mitbekommen hast? Kannst du das noch mit deiner Tochter klären?

Na logisch. Die Ausgangslage ist nun ja eine völlig andere. Es geht nicht um den Verweis von der Schule, sondern den Ausschluß vom Unterricht für einen Tag. Da ist die Hürde ungleich niedriger und nach BW-Recht reicht da auch die Wiederholung und die ist gegeben.

@Melli_e47eb8 Aufgrund der geänderten bzw. klareren Sachlage ist der Fall natürlich anders zu betrachten. Erstens ist die angedrohte Strafe deutlich geringer, zweitens scheint ja zumindest formal die Wiederholung vorzuliegen und drittens ist mal die Frage, ob die junge Dame die Wahrheit sagt. Ich finde den Ansatz auch gut, der zwischendurch aufgeworfen wurde, nämlich sich mit dem Lehrer - sofern möglich - im Kampf gegen den erheblichen Handykonsum zu verbinden.

So ganz nebenbei: es gibt auch sehr elegante Softwarelösungen, um den Handykonsum in Bahnen zu lenken. Sofern Android:


https://timelimit.io/de/

Gruß
C.

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in der Hosentasche diebstahlgeschuetzt dabei

Sehe ich genauso. Unabhängig von Bundesländern dürfte die Nutzung von Handies während des Unterrichts durchaus verboten sein. Mir komme bitte keiner mit „Notrufen“ in einer Situation, für die Schulen zuständig sind und das auch ìn aller Regel auch prima wuppen.
Es ist während Schulzeit nicht nötig, dass ständiger telefonischer Kotnakt zu wem auch immerl außerhalb der Schule besteht. Ausnahmen mag es geben. Halt Ausnahmen, nicht Regèlfälle.
LG
Amokoma1

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