Hallo Levay,
ich wollte auf deinen Post (wie noch ein paar andere) eigentlich viel eher geantwortet haben, komme aber erst jetzt dazu.
U.a. wollte ich hierzu noch was fragen:
Letztlich musst du bedenken, dass es vor Gericht keine festen
Beweisregeln gibt; das Gericht entscheidet vielmehr nach seiner
Überzeugung, es gilt also das Prinzip der freien Beweiswürdigung, §
261 StPO.
Heißt das, „in dubio pro reo“ ist eigentlich nur theoretischer Natur?
Wenn man eine Sachlage nicht endgültig klären kann, kann das Gericht mit seiner Überzeugung ja auch daneben liegen. Kein Mensch ist objektiv und gesammelte Erfahrungen und Vorurteile spielen da manches Mal bestimmt auch eine Rolle…
Ich denke tendenziell ist es schlimmer, einen Unschuldigen zu verurteilen (während der wahre Schuldige evtl. nicht bestraft wird), als einen wirklich Schuldigen aus Mangel an Beweisen freizusprechen.
Ok, das ist ein schwieriges Thema, und in konkreten Fällen mag es z.T. auch anders aussehen, aber der Gerechtigkeit erweist man sicher keinen Dienst, wenn man einen Unschuldigen verurteilt. Das macht nur noch mehr kaputt.
Naja, und ein paar Sachen hast du etwas anders verstanden als ich sie gemeint habe, dem deutschen Rechtssystem wollte ich z.B. nicht generell unterstellen, dass es „grundsätzlich einen Schuldigen braucht“ (dass es Fälle gibt, in denen da was dran sein könnte, kann ich mir aber trotzdem vorstellen)
Und dass sich das deutsche Rechtssystem (sofern man sich denn einen Prozess leisten kann…) normalerweise deutlich stärker um Gerechtigkeit bemüht als die Bahn (zumindest in einigen Fällen) sehe ich schon auch so. (Gibt aber auch genug Entscheidungen, die ich absolut nicht nachvollziehen kann; und auch wenn ich Jura nicht studiert habe, weniger Gerechtigkeitssinn habe ich deshalb nicht unbedingt, und eigentlich ist es doch die höchstmögliche Gerechtigkeit, auf die es bei dem ganzen ankommen sollte…)
Und was die Bahn betrifft wollte ich v.a. zum Ausdruck bringen, dass man in Fällen, in denen die Absichten eines Fahrgasts nicht mal annähernd geklärt werden können, nicht genau so reagieren sollte, wie in solchen, in denen die Absicht, nicht zu bezahlen, offensichtlich ist. (Und selbst da gibt es für mich noch Unterschiede, und ein weitgehend freundlicher Umgang sollte auch da selbstverständlich sein; ansonsten ist die Reaktion aus meiner Sicht kein bisschen besser als die Tat an sich…)
Dass die Bahn immer einen gewissen Anteil an Fahrgästen befördert, die (aus unterschiedlichen Gründen) nicht bezahlen bzw. bescheißen (und sich dabei auch nicht erwischen lassen), lässt sich wohl kaum verhindern, das ist wie fast überall.
Wenn man auf zahlende Kunden aber genau so losgeht, verringert man deren Anteil höchstens. Deshalb im Zweifelsfall lieber im verhältnismäßigen Rahmen bleiben und damit den zahlenden Kunden eine positive Erfahrung bescheren, damit sie gerne wieder kommen. Die anderen werden sowieso keine guten Kunden werden.
Wer soll denn da bitte noch differenzieren können, ob es schuldhaft
passierte oder nicht?
Im Zweifelsfall lieber gar nicht.
Eine bessere Lösung als den Status quo zu finden ist denke ich nicht wirklich schwer. Z.b. könnte der Bahnmensch in dem beschriebenen Fall erklären, dass, auch wenn es sich wirklich nur um ein Versehen gehandelt hat, die Daten aufgenommen werden müssen, damit man Wiederholungstäter identifizieren kann; einen konkreten Betrag muss man da noch gar nich nennen, beim ersten Mal könnten das dann (je nachdem) 0-10€ sein, das fände ich schon mal um einiges gerechter.
Sicher gibt es auch noch bessere Lösungen, etwas Kreativität ist gefragt. (Und die „professionellen“ Bescheißer bekommt man zum Großteil wahrscheinlich eh nicht zu fassen, oder der Aufwand wäre unverhältnismäßig)
(Und wie das für mich aussieht, ist die Regelung im Fernverkehr auch nicht gerade „wasserdicht“, von wegen „Fahrkarte lösen im Zug“…)
Na ja, was verstehst du denn unter „einfach so“? Es ist der normale
Gang der Ginge: Es wird Klage erhoben, es findet eine Verhandlung
statt, das Gericht fällt eine Entscheidung, und wenn der Beklagte
verurteilt wird, dann ist natürlich auch die Vollstreckung möglich.
Das klang halt vorher so, als wäre das viel einfacher bzw. die Bahn könnte das mehr oder weniger eigenmächtig…
Aber in dem Verfahren ginge es auch nur darum, ob die Forderung der Bahn nach deren Bestimmungen gerechtfertigt ist, oder?
(Was aber evtl., Stichwort „bei Antritt der Reise“, auch noch eine Frage wäre…?!)