> Die Bahn wird sich dann schon rühren, wenn sie das Geld haben will und beweisen/nicht beweisen, dass der Anspruch begründet ist.
Danach könnte man dieses Schreiben passend abwandeln und zur Anwendung bringen:
/t/inkasso-zahlungsaufforderung-abmahnung/4990641/4
Gruß
Stefan