Katenzahler müssen nach den Verträgen zwischen den Zahlungsdienstleistern und den Händlern Bargeldzahlern gleichgestellt werden. Mindestbeträge oder andere Einschränkungen sind nicht erlaubt. Wenn man mal auf so einen Experten trifft, kann man spaßeshalber ja mal eine E-Mail an Mastercard schreiben und die über diesen Umstand informieren. Könnte sein, daß das Schild dann schneller weg ist als man kucken kann.