Bauantrag wird nicht gestellt - Warum?

Hat er nicht, das ist sicher.

Hallo,

Ich denke, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Erst wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist, kann der (individuelle) Bauantrag gestellt werden.
Wenn die Gemeinde das „durchgedrückt“ hat, kann es sein, dass da irgendein Nachbar klagt? Dann kann es dauern …
(Und dabei hängt man nicht alles an die grosse Glocke.)

Gruss
Jörg Zabel

und, da es sich dort um Wald handelt, auch ohne Sondererlaubnis in allen Monaten des Jahres. Vgl. den bereits verlinkten § 39 Abs 5 Nr. 2 BNatSchG. Ist auch kein Hindernis, wenn da auf Landesebene noch was mit brütenden Vögeln konkretisiert ist, weil es in Fichten- und Kiefernreinkulturen keine solchen gibt.

Schöne Grüße

MM

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Die Nachbarn wollen klagen, aber die können erst klagen, wenn der Bauantrag gestellt wurde. Und deswegen wäre es auch absolut sinnlos, jetzt schon die Bäume zu fällen. Bis der wirklich anfangen kann zu bauen, wird es bestimmt 2021

Dann erzähl uns mal bitte die ganze Geschichte:
Ist es Wald oder nicht?
Welchen Stand hat der Bebauungsplan? Und welchen Inhalt?
Was ist dabei politisch umstritten? Was wollen die Nachbarn?
Welches Bundesland?
Gibt es irgendwas, das nach anderen Gesetzen als dem Baurecht geregelt wird?
Wie sicher sind Deine Informationen (Quelle)?
Was ist sonst noch wichtig zu wissen?

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Das steht im Bundesnaturschutzgesetz. (§ 39 Abs. 5) und ist somit bundesweit einheitlich geregelt.

Hat sicherlich mit deinem Thema von vor ein paar Wochen zu tun, wenn ich nicht irre.
Setzt doch einen Link, damit die anderen wissen, worum es geht.

awM

Ich weiß leider nicht, von welches Thema du meinst …